- Betreiber: Gasspeicher fast vollständig befüllt
- Bundesgerichtshof bestätigt in Hamburg verhängte Haftstrafe gegen IS-Rückkehrerin
- Explosionen vor Brasiliens Oberstem Gericht: Polizei sieht mögliches Terror-Motiv
- Metall- und Elektrobranche in Nordrhein-Westfalen übernimmt Pilot-Tarifabschluss
- Frist verpasst: Verfügung gegen Bericht über transidenten Menschen aufgehoben
- SPD-Generalsekretär schlägt Parteitag am 11. Januar vor
- Britische Regierung kündigt Gesetz zu Verbot neuer Kohlebergwerke an
- BAG: Headset-System unterliegt bei Mithören von Vorgesetzten der Mitbestimmung
- Bundesverwaltungsgericht verhandelt über LNG-Terminal in Lubmin
- Haft- und Bewährungsstrafen für Steuerhinterziehung in Millionenhöhe in Krefeld
- Gewinne der Dax-Unternehmen deutlich gesunken
- Zwei Tote in Esslingen: Mietstreitigkeiten offenbar Grund für Tat
- Verdächtiger in Fall von europaweitem Netzwerk von Telefonbetrügern ausgeliefert
- Bundesregierung geht von zehn getöteten Deutschen in Ukraine-Krieg aus
- Zwei Aktivisten wegen Farbattacke auf Stonehenge-Monument beschuldigt
- US-Modekonzern Tapestry verzichtet auf Übernahme von Versace-Eigentümer Capri
- Unbekannte wildern an Teichen in Sachsen mehrere Schwäne
- Nach "Guardian" zieht sich auch spanische "Vanguardia" von Elon Musks X zurück
- EU finanziert erstmals Ukraine-Militärhilfen über gemeinsamen Haushalt
- Verlage scheitern mit Klage gegen Newszone-App von Südwestrundfunk
- Afghanistan-Abzug: Kramp-Karrenbauer lobt Bundeswehr - sieht aber auch Fehler
- EU-Kommission verhängt Wettbewerbsstrafe von 798 Millionen Euro gegen Meta
- König Charles III. besucht an 76. Geburtstag Verteilstelle für Lebensmittel
- Nach Hirscher: Auch Ski-Superstar Vonn wagt Comeback
- FDP-Vize Kubicki entschuldigt sich für Ampel-Bilanz
- Erstes Urteil nach eskaliertem Bauernprotest in Biberach: 4000 Euro Strafe
- Hafturteil nach Brandanschlag auf Einsatzkräfte in Nordrhein-Westfalen rechtskräftig
- Van Aken fordert Ausschluss von Energielobbyisten von UN-Klimagipfel
- Hamburger FDP fordert Zusammenlegung von Bürgerschafts- und Bundestagswahl
- Angeblicher Anschlagsplan gegen Soldaten in Bayern nur erfunden - Syrer frei
- Abgeordnete stellen Gesetz zu Entkriminalisierung von Abtreibung vor
- Klimakonferenz: Verstimmungen werfen schlechtes Licht auf Aserbaidschans Vorsitz
- Trump nominiert Hardliner Gaetz für Posten des Justizministers
- OECD-Bericht: Dauerhafte Einwanderung erreicht neuen Höchstwert
- FC Bayern: Palhinha verletzt sich an den Adduktoren
- Russische Behörden schließen preisgekröntes Gulag-Museum in Moskau
- Mann in niedersächsischem Weener erstochen: Elfeinhalb Jahre Haft für 52-Jährigen
- Modekonzern Burberry meldet Halbjahresverlust - Neuer Chef setzt auf neue Strategie
- Studie: Klimaauswirkungen von Trumps zweiter Amtszeit potenziell beherrschbar
- Fußballspiel Frankreich-Israel in Paris: Jüdischer Dachverband besorgt
- Globale Erwärmung bedroht wichtige Planktonarten: Mainzer Forscher schlagen Alarm
- Bis 2031: Formel 1 weiter in Monaco
- Auf Eis gelegte Intel-Chipfabrik in Magdeburg: Land und Unternehmen bleiben im Dialog
- Europaparlament stimmt für Aufschub von Gesetz gegen Abholzung
- Italien: Ryanair muss Passagieren Gebühr für Checkin am Flughafen zurückzahlen
- Staatsanwalt fordert Haft und Entzug des passiven Wahlrechts für Marine Le Pen
- Diplomaten: Borrell will Dialog mit Israel aussetzen - Deutschland und andere dagegen
- Klage gegen Next, New Yorker und LPP wegen Textilproduktion in Myanmar
- Verurteilung von fünf Klimaaktivisten nach Straßenblockade in Köln rechtskräftig
- "Stunde der Revanche": Hummels hofft auf Ranieri
Urteil: Landwirt aus Borken muss Rindern zumindest im Sommer Auslauf gewähren
Ein Landwirt aus dem nordrhein-westfälischen Kreis Borken muss seinen Rindern in Anbindehaltung zumindest im Sommer Auslauf gewähren. Obwohl diese Art der Haltung nicht grundsätzlich verboten ist, führt sie über das ganze Jahr zu einer "deutlichen Einschränkung artgerechter Verhaltensweisen der Rinder", erklärte das Verwaltungsgericht Münster am Montag. Es sei davon auszugehen, dass die Anbindehaltung, bei der die Tiere immer am selben Platz festgemacht sind, mit "erheblichem Leiden" verbunden sei.
Mit seiner Klage hatte sich der Landwirt gegen eine Anordnung des Veterinäramts gewehrt. Die Behörde hatte ihm vorgeschrieben, den Tieren zumindest von Anfang Juni bis Ende September täglich zwei Stunden freien Auslauf auf einer Weide, einem Paddock oder einem Laufhof zu gewähren. Der Landwirt war jedoch der Meinung, sein Außenstall reiche aus und zog vor Gericht.
Die Tiere angebunden zu halten, sei nur als Übergangslösung zu tolerieren, erklärte das Gericht. Ausnahmen würden etwa bei einer "beengten Dorflage" oder "extremen Witerungsbedingungen" erteilt. Beides treffe im Fall des Landwirts aus Borken jedoch nicht zu. Gegen das Urteil kann Berufung zum nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.
F.Moura--PC