
-
Gewaltverbrechen im Westerwald: Erneute Suche nach flüchtigem Tatverdächtigen
-
Zahl der Baugenehmigungen im Februar wieder gesunken
-
Hochgiftiges Rizin: Durchsuchungen bei 16-Jährigem in Sachsen
-
Polizisten erschießen mit Axt bewaffneten 64-Jährigen in Baden-Württemberg
-
Exportüberschuss im Handel mit USA bereits seit 33 Jahren
-
Bundestag schließt Russland und Belarus von Gedenkveranstaltung zum Kriegsende aus
-
Diskussion um Umgang: Thüringens Ministerpräsident will AfD politisch stellen
-
Irans Außenminister: "Spielverderber" versuchen Atomverhandlungen zu beeinflussen
-
Rheinmetall erhöht Produktionskapazitäten kräftig - Fertigung in US-Werken möglich
-
Müller: "Bin gar nicht so richtig enttäuscht"
-
Auch ohne Draisaitl: Oilers mit Rückenwind in die Play-offs
-
Drohendes Aus bei Real: Ancelotti will sich "nur bedanken"
-
"Selbstzerstörerisch": Kalifornien geht juristisch gegen Trumps Zölle vor
-
NBA: Dallas und Miami wahren Play-off-Chance
-
Ausgewechselt: Muskel zwingt Neymar zur nächsten Pause
-
Trump-Regierung droht Harvard mit Entzug von Immatrikulation ausländischer Studenten
-
Eberl: "Können vielleicht eine Nacht trauern"
-
"Nächsten Step genommen": Gutu lässt Gewichtheber jubeln
-
"Müssen es besser machen": Real trauert, Arsenal feiert
-
Elfmeterschießen? Toppmöller hat "null Komma null Bammel"
-
Gegen Boston: Nowitzki sieht Wagner und Co. als Underdog
-
US-Außenminister Rubio zu Gesprächen über Ukraine und Nahost in Paris
-
Italiens Regierungschefin Meloni trifft Trump in Washington
-
US-Zollpolitik im Blick: EZB entscheidet über Leitzinsen
-
New Yorks Generalstaatsanwältin wegen Betrugsvorwürfen im Visier von US-Regierungsbehörde
-
Merz will Sommerpause des Bundestags für Umsetzung von Reformen verkürzen
-
Umstrittene Abschiebungen: US-Richter sieht Verdacht auf Missachtung des Gerichts
-
Faeser warnt vor Normalisierung des Umgangs mit der AfD im Bundestag
-
Keine "Remontada": Real scheitert an Arsenal
-
FC Bayern: Traum vom "Titel dahoam" geplatzt
-
Weiterer Aufnahmeflug für Menschen aus Afghanistan in Deutschland gelandet
-
Russlands Präsident Putin lobt US-Milliardär Musk als Pionier des Weltalls
-
Tiktok lässt Nutzer testweise Fußnoten zu Videos hinzufügen
-
HBL: Füchse gewinnen Topspiel in Kiel
-
Kalifornien geht juristisch gegen Trumps Zölle vor
-
Israel wandelt 30 Prozent des Gazastreifens in Pufferzone um
-
FC Bayern mit Müller bei Inter
-
US-Senator will sich in El Salvador für irrtümlich abgeschobenen Migranten einsetzen
-
Einnahmen der Kirchen sinken weiter - Bischof fordert Suche nach Alternativen
-
Inmitten monatelanger Proteste: Serbisches Parlament wählt neue Regierung
-
Sicherheitsdebatte zu elektronischer Patientenakte geht weiter
-
Bundesverwaltungsgericht billigt Abschiebungen nach Griechenland
-
Mordfall Hanna: Bundesgerichtshof hebt Urteil von Landgericht Traunstein auf
-
Brandenburger Finanzminister Crumbach will BSW-Landesvorsitz aufgeben
-
Zverev ohne große Mühe ins Viertelfinale von München
-
Papst empfängt Krankenhauspersonal und bedankt sich für "sehr gute" Versorgung
-
Propalästinensische Aktivisten besetzen Hörsaal von Berliner Humboldt-Universität
-
Stiftung Warentest: Nur zwei Basiskonten sind kostenlos - Preise teils gestiegen
-
Weitere deutsche Staatsbürger aus dem Gazastreifen ausgereist
-
Bewährungsstrafe für tödlichen Stich auf Bahnhofsrolltreppe in Rheinland-Pfalz

Schadenersatz für Diesel möglich bei Zahlung erst nach Bekanntwerden des Skandals
Wer ein Auto mit manipuliertem Dieselmotor vor Bekanntwerden des Skandals kaufte, danach aber erst bezahlte, kann trotzdem Anspruch auf Schadenersatz haben. Dass der Käufer den Vertrag erfüllte - und zahlte - sei nicht ungewöhnlich oder unangemessen gewesen, erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) am Montag in Karlsruhe. Er hob ein Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig auf, das nun erneut über den Fall verhandeln muss. (Az. VI ZR 676/20)
Geklagt hatte der Käufer eines gebrauchten VW Caddy. Im Sommer 2015 leistete er eine kleine Anzahlung, im Oktober bekam er das Auto und zahlte den Restbetrag. Ebenfalls im Oktober ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt einen Rückruf des Modells an, das mit einer Manipulationssoftware ausgestattet war.
Laut Kläger sagte ihm der Verkäufer bei der Übergabe des Wagens, dass dieser von der Dieselproblematik nicht betroffen sei. Er recherchierte nicht weiter. Das spreche gegen ihn, urteilte das Oberlandesgericht: Wäre der Dieselskandal für den Käufer entscheidend gewesen, hätte er das beispielsweise mithilfe der Website von VW klären können.
Das Oberlandesgericht sah hier auch kein sittenwidriges Verhalten des Autobauers. Zudem seien Gebrauchtwagenkäufer so weit "vom Produktionsprozess und Inverkehrbringen des Fahrzeugs entfernt", dass ihre Betroffenheit "rein zufällig" sei.
Nach der Abweisung seiner Klage in Braunschweig legte der Kläger beim BGH Revision ein, der das Urteil überprüfte. Er entschied, dass der Anspruch auf Schadenersatz nicht mit der Begründung des Oberlandesgerichts abgelehnt werden dürfe.
Der BGH sah auch gegenüber diesem Käufer ein sittenwidriges Verhalten. Dass das Auto gebraucht gekauft worden sei, ändere daran nichts. Dass er nach Bekanntwerden des Skandals noch zahlte, habe einen "rechtfertigenden Anlass" gehabt, denn er habe sich vertraglich dazu verpflichtet.
A.Silveira--PC