- NGOs werfen Israel "Völkermordhandlungen" im Gazastreifen vor
- Tödliche Schüsse auf jungen Mann in Hamburg: 19-Jähriger stellt sich Polizei
- Veto von Trump und Musk: In den USA droht kurz vor Weihnachten Haushaltssperre
- Darts-WM: Clemens fliegt raus - Schindler trifft auf Rydz
- Frankreichs neuer Premierminister Bayrou will Rechte und Linke für Regierung gewinnen
- Mosel nach Ausfall von Schleuse voraussichtlich schon Anfang Februar wieder frei
- Schlafende Ehefrau getötet: Lebenslange Haft für 77-Jährigen in Wuppertal
- Bitte nicht auf Französisch: Ein "Bonjour" sorgt für Zoff in Belgien
- EuGH: Kindergeld für ausländische Arbeitnehmer auch bei einst illegaler Einreise
- "Putin ist verrückt": Selenskyj lehnt Trumps Vorstoß für Waffenruhe ab
- EU-Länder müssen Ausländer mit befristetem Aufenthaltsrecht in Ukraine nicht aufnehmen
- Verdi kündigt bundesweite Weihnachtsstreiks bei Amazon an - Ausstand auch in USA
- AfD-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt schließt langjährigen Abgeordneten aus
- Leiche angezündet: Lebenslange Haft nach Mord in Münchner Obdachlosenmilieu
- Horn auf Rang vier, Uldal schlägt Landsmann Bö
- Bundesgerichtshof: Berliner Mietpreisbremse ist rechtmäßig
- 25-Jähriger liefert sich spektakuläre Verfolgungsjagd mit Berliner Polizei
- VfB gegen St. Pauli ohne Kapitän Karazor
- Erpressungsaffäre um Pogba: Haftstrafe für Bruder Mathias
- Linken-Parteichef van Aken: SPD und Grüne bedienen sich aus Linken-Wahlprogramm
- Putin "jederzeit" zu einem Treffen mit Trump und zu "Kompromissen" bereit
- Beschädigte Ostsee-Kabel: Chinesisches Schiff kann laut Dänemark nach Inspektion auslaufen
- Gericht: Mann muss Schwiegereltern geliehene 190.000 Euro zurückzahlen
- Vergewaltigungsprozess von Avignon endet mit Höchststrafe für Haupttäter
- Putin räumt nach Anschlag auf General "grobe Fehler" der Geheimdienste ein
- EuGH: Pflicht zur Erfassung von Arbeitszeit gilt auch für Hausangestellte
- Europäischer Gerichtshof schließt Abschiebungen nach Italien nicht aus
- Kurz vor Trump-Rückkehr: US-Regierung legt neue Klimaziele bis 2035 vor
- Gericht: 13-jähriges Kind haftet nicht für Schaden an Schaufenster bei Spiel
- ZDF kündigt weitere TV-Runde vor Bundestagswahl mit Spitzenkandidierenden an
- Putin: Sturz Assads keine "Niederlage" für Russland
- Putin "jederzeit" zu einem Treffen mit Trump bereit
- Bundestag beschließt Präzisierung der Öffentlichkeitsarbeit von Parteien
- Metzgerei-Pleite nach Listerienwarnung: BGH stärkt bayerischen Behörden den Rücken
- Folgeantrag auf Asyl nach Ablehnung in anderem EU-Land kann zurückgewiesen werden
- Lebenslange Haft für Mann aus Stuttgart wegen Tötung von Ehefrau
- Bundestag nimmt Grundgesetzänderung zum Schutz des Verfassungsgerichts an
- Nach Corona-Einschränkungen wieder deutlich mehr Besucher in Kultureinrichtungen
- Israel attackiert Ziele im Jemen - Huthi reklamieren Angriffe auf Israel für sich
- Regierungsbildung nach Wahl in Sachsen: Landeskabinett von CDU und SPD vereidigt
- Putin: Russland wird Kontrolle über Grenzregion Kursk wiedererlangen
- EU-Staats- und Regierungschefs zum Gipfel mit Selenskyj zusammengekommen
- Neuwagenmarkt in der EU schwächelt - besonders Verkauf von E-Autos geht zurück
- DIHK: 43 Prozent der Betriebe können Jobs nicht besetzen - Nachfrage sinkt aber
- Scholz zum Ukraine-Krieg: "Das Töten muss ein Ende haben"
- Messerangriff in EM-Fanzone in Stuttgart: Prozess gegen 25-Jährigen begonnen
- Zehn Jahre laufender Streit zwischen Verbraucherzentralen und Meta vor BGH fortgesetzt
- Gericht: Kirmesmörder aus Münster darf nach Kasachstan abgeschoben werden
- FC Bayern: Neuer wird Vertrag verlängern
- Bas beklagt sexistische Sprüche im Bundestag
Gericht: Mann muss Schwiegereltern geliehene 190.000 Euro zurückzahlen
Ein Mann muss seinen ehemaligen Schwiegereltern laut einer Gerichtsentscheidung aus Hessen ein sechsstelliges Darlehen zurückzahlen. Das Verleihen eines solch hohen Geldbetrags stelle keine reine Gefälligkeit dar, teilte das Landgericht Frankfurt am Main am Donnerstag mit. Seine damaligen Schwiegereltern hatten dem Mann ein Darlehen in Höhe von 250.000 Euro gewährt. Nach der Scheidung von seiner Frau weigerte er sich, noch offene 190.000 Euro zurückzuzahlen. Es folgte eine Klage.
Der Schwiegersohn hatte laut Gericht Geld benötigt, um ein geerbtes Wohnhaus zu erhalten. Um ihn zu unterstützen, nahmen seine Schwiegereltern einen Kredit in Höhe von 250.000 Euro auf und beglichen damit Bankschulden des Manns. Sie einigten sich darauf, dass er den Kredit schrittweise zurückzahlen und für entsprechende Zinsen aufkommen werde.
Nach der Trennung der Tochter und des Manns stellte der ehemalige Schwiegersohn seine Rückzahlungen ein. Wegen Unterhaltszahlungen an seine Exfrau könne er diese nicht mehr leisten, erklärte er. Die ehemaligen Schwiegereltern bestanden jedoch auf Rückzahlung des noch offenen Darlehensbetrags in Höhe von 190.000 Euro. Vor Gericht argumentierte der Beklagte, dass seine Schwiegereltern freiwillig einen Teil ihres Vermögens geopfert hatten.
Das Gericht entschied aber, dass der Schwiegersohn einen mündlichen Darlehensvertrag mit seinen Schwiegereltern geschlossen habe. Es habe sich nicht um eine reine Gefälligkeit gehandelt, die nicht rechtlich bindend sei. Bei der "Gewährung eines derart hohen Betrags" handle es sich "keinesfalls um eine Gefälligkeit des täglichen Lebens". Außerdem habe der Beklagte selbst eingeräumt, dass ihm seine Schwiegereltern den Betrag nicht schenken wollten.
A.Magalhes--PC