- Mehr als halbe Million Euro veruntreut: Bewährungsstrafe für Anwalt in Bochum
- Slowakischer Regierungschef Fico akzeptiert Putins Einladung nach Moskau
- BGH: 25 Gramm legales Cannabis je Mensch und nicht je Wohnsitz
- Bitkom: Schnäppchenjäger in Deutschland planen sieben Stunden für Black Friday ein
- Pakistan: Mehr als 900 Demonstranten bei Marsch für Ex-Premier Khan festgenommen
- Ultra-rechter Ex-Fußballer soll georgischer Präsident werden
- Kabinett beschließt Tariftreuegesetz - Verabschiedung ungewiss
- Mordanklage in Erfurt: Mann mit Hammer auf Großmarktgelände erschlagen
- Vergewaltigungsprozess in Avignon: Vier bis 20 Jahre Haft für die 51 Angeklagten gefordert
- Bundesarbeitsminister Heil nimmt an VW-Betriebsversammlung kommende Woche teil
- Berlin genehmigt seit Jahresbeginn Rüstungsexporte an Israel für 131 Millionen Euro
- Verhandlungsleiter: Gespräche über UN-Plastikabkommen bisher zu schleppend
- Verdächtiger in Fall erstochenem Mann in Göppingen in Haft
- Mehrere Millionen Schaden: Großrazzia wegen Schwarzarbeit
- Moskau wirft Berlin Schließung von russischem Staatssender in Deutschland vor
- Säugling mit Kissen erstickt: Urteil gegen Mutter aus Hamburg rechtskräftig
- Nebenbuhler mit Pumpgun erschossen: Mordanklage in Erfurt
- Australische Abgeordnete machen Weg für Social Media ab 16 Jahren frei
- Steigende Preise für Verbrenner: Unterschied zum E-Auto wird kleiner
- Studie: Kinder mit deutschem Pass werden von zugewanderten Müttern eher gefördert
- Gewalthilfegesetz: Kabinett beschließt bessere Hilfe für gewaltbetroffene Frauen
- Frau in Berlin fremdenfeindlich beleidigt und angegriffen - Staatsschutz ermittelt
- Bewährungsstrafe für Frau wegen Mitgliedschaft in syrischer Al-Nusra-Front
- Von der Leyen wirbt im EU-Parlament um Unterstützung für ihr Team
- Goldene Sportpyramide für Schwimm-Legende Michael Groß
- EU-Gericht: Betreibergesellschaft unterliegt in Streit um Regeln für Nord Stream 2
- Staatliche Förderbank unterstützt Aufbau von Wasserstoffnetz mit 24 Milliarden Euro
- Mord auf offener Straße in Berlin-Spandau: 18-Jähriger und 21-Jähriger vor Gericht
- Aussichten auf dem Arbeitsmarkt verschlechtern sich weiter
- Haft gegen ehemaligen Musiklehrer aus Baden-Württemberg wegen Kindesmissbrauch
- Volkswagen zieht sich aus Chinas Uiguren-Region Xinjiang zurück
- Merz erteilt Reform der Schuldenbremse vor der Neuwahl klare Absage
- Hohe Sicherheitsvorkehrungen bei Maccabi-Gastspiel in Berlin
- Massive Störungen im Fernverkehr der Bahn nach Blitzeinschlag in Niedersachsen
- Mehr Langstreckenreisen: Easyjet verbucht 40 Prozent mehr Jahresgewinn
- 13-Jähriger gerät in Baden-Württemberg unter Lastwagen und stirbt
- Verbraucherstimmung in Deutschand deutlich verschlechtert
- UN-Chefankläger beantragt Haftbefehl gegen Junta-Chef in Myanmar
- Merz: "Sehr viel wird in dieser Wahlperiode nicht mehr passieren"
- Experten: Chinas Kohlekonsum könnte 2025 Maximum erreichen und dann sinken
- Unterzeichner von Anti-Minen-Abkommen kritisieren US-Minenlieferung an Kiew
- 31-Jähriger in Berlin-Kreuzberg auf offener Straße erschossen
- SPD und BSW einigen sich auf Koalitionsvertrag in Brandenburg
- Automobilindustrie warnt vor Abwanderung der Zulieferer ins Ausland
- Hamas erklärt Bereitschaft zu Waffenruhe im Gazastreifen
- "Fragil und nicht stabil": City-Krise setzt sich fort
- Umfrage: SPD drei Monate vor Bürgerschaftswahl in Hamburg klar stärkste Kraft
- Parlaments- und Präsidentschaftswahlen in Namibia begonnen
- Bericht: Korruptionsvermittlungen gegen Chinas Verteidigungsminister eingeleitet
- Eberl über Kimmich: "Legende" - oder Ende
EU-Gericht: Betreibergesellschaft unterliegt in Streit um Regeln für Nord Stream 2
Im Streit um die Regeln für die Gasfernleitung Nord Stream 2 hat die Betreibergesellschaft Nord Stream 2 AG eine Niederlage erlitten. Nach einem am Mittwoch verkündeten Urteil des erstinstanzlichen Gerichts der Europäischen Union gelten für die Gasleitung nach Russland dieselben Regeln wie für Gasfernleitungen innerhalb der EU. Eine Klage dagegen wiesen die Luxemburger Richter ab. (Az. T-526/19 RENV)
Die Gasrichtlinie war speziell mit Blick auf Nord Stream 2 erlassen worden. Sie sieht unter anderem vor, dass die deutsch-russische Ostseepipeline für Dritte geöffnet werden muss. Zudem müssen die wirtschaftlichen Interessen des Betreibers von denen der Gasproduzenten wirksam getrennt sein. Die Schweizerische Nord Stream 2 AG, eine Tochter der russischen Gazprom, klagte dagegen.
Das EuG erklärte die Klage im ersten Durchlauf 2020 für unzulässig. Dies kippte jedoch der Europäische Gerichtshof (EuGH). Im zweiten Durchlauf wies das EuG die Klage nun ab. Die Bauarbeiten für Nord Stream 2 seien bei Erlass der Richtlinie im Frühjahr 2019 noch nicht beendet gewesen. Auch auf Vertrauensschutz könne sich die Betreibergesellschaft nicht berufen. Die Regeländerung sei schon länger diskutiert worden und daher absehbar gewesen. Einem wirtschaftlichen Betrieb der Leitung stünden die Regeln zudem nicht entgegen.
Auch gegen dieses Urteil kann die Nord Stream 2 AG Rechtsmittel zum EuGH einlegen.
Die Pipeline wurde im September 2021 fertiggestellt, allerdings nie in Betrieb genommen. Die Bundesregierung setzte das Genehmigungsverfahren im Februar 2022, wenige Tage vor dem russischen Angriff auf die Ukraine, aus.
A.Magalhes--PC