Portugal Colonial - Finanztip: Neue Grundsteuerbescheide in den meisten Großstädten erst Anfang 2025

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Finanztip: Neue Grundsteuerbescheide in den meisten Großstädten erst Anfang 2025
Finanztip: Neue Grundsteuerbescheide in den meisten Großstädten erst Anfang 2025 / Foto: Ina FASSBENDER - AFP/Archiv

Finanztip: Neue Grundsteuerbescheide in den meisten Großstädten erst Anfang 2025

Die Bescheide über die neue Grundsteuerlast werden laut einer Umfrage des Portals Finanztip in den allermeisten Großstädten erst Anfang des kommenden Jahres verschickt. 22 der 25 größten Städte planen "definitiv" mit einem Versand im kommenden Jahr, wie Finanztip am Donnerstag mitteilte. Augsburg habe keinen genauen Zeitpunkt nennen können, Frankfurt am Main keine Auskunft gegeben. Nur Berlin hat demnach bereits mit dem Versand der Bescheide begonnen.

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Die Hauptstadt will zudem den Versand der Bescheide noch vor Jahresende abschließen, wie Finanztip berichtete. Die meisten anderen Städte gaben jedoch an, sie planten den Versand am Januar - viele erst ab Ende des Monats. Hamburg gab sogar März als geplanten Versandzeitpunkt an. Für die meisten Grundstücksbesitzer in Deutschland werde die erste Zahlung der neuen Grundsteuer aber bereits am 15. Februar fällig.

"Die Reform ist ein absolutes Grundsteuer-Chaos", urteilte Finanztip-Steuerexperte Jörg Leine. "Das zeigte sich schon, als vor zwei Jahren mit sehr kurzer Frist Grundsteuererklärungen für 36 Millionen Grundstücke abgegeben werden mussten." Millionenfache Einsprüche seien die Folge gewesen.

Der späte Versand der Bescheide für die komplett neue Grundsteuer sei "ein Armutszeugnis für die politischen Verantwortlichen", fügte Leine hinzu. Zwar werde es auch Eigentümer geben, die weniger zahlen müssen als vorher, für einzelne könne es aber "richtig teuer" werden. Die Betroffenen hätten aufgrund der späten Zustellung der Bescheide im Zweifel nur wenige Wochen Zeit, das Geld aufzubringen. "Wir reden hier von ungeplanten Kosten, die sich durchaus im vierstelligen Bereich bewegen können."

Die tatsächliche Höhe der Grundsteuer ergibt sich durch eine Multiplikation mit dem Hebesatz. Diesen legen die Kommunen fest - an sie gehen die Einnahmen aus der Grundsteuer.

B.Godinho--PC