Portugal Colonial - Online-Händler Shein und Temu: Bundesregierung fordert strengere EU-Kontrollen

Börse
EUR/USD 0.11% 1.0546 $
SDAX 1.08% 13376.49
TecDAX 1.57% 3385.81
DAX 1.35% 19263.7
MDAX 0.89% 26474.41
Euro STOXX 50 1.93% 4833.53
Goldpreis 0% 2573 $
Online-Händler Shein und Temu: Bundesregierung fordert strengere EU-Kontrollen
Online-Händler Shein und Temu: Bundesregierung fordert strengere EU-Kontrollen / Foto: Jade GAO - AFP/Archiv

Online-Händler Shein und Temu: Bundesregierung fordert strengere EU-Kontrollen

Die Bundesregierung hat schärfere Kontrollen bei der Einfuhr von Waren von Billig-Onlinehändlern wie Shein und Temu in die EU verlangt. "Jeden Tag kommen vor allem aus China hunderttausende Pakete mit Gütern bei uns an, die nicht den Vorschriften des EU-Markts entsprechen", sagte Wirtschaftsstaatssekretär Sven Giegold am Donnerstag in Brüssel. Er forderte die EU-Kommission auf, für die Einhaltung der europäischen Regeln zu sorgen.

Textgröße:

"Diese Pakete sind eine unmittelbare Gefahr für die produzierende Industrie in Europa", warnte Giegold. "Fairer Wettbewerb bedeutet, dass sich alle an die Gesetze halten", betonte er. Frankreich, Polen, Österreich, Dänemark und die Niederlande schlossen sich den Forderungen aus Deutschland vor einem Treffen der Wettbewerbsministerinnen und -minister bereits an.

Das in China gegründete Unternehmen Shein und der Onlinehändler Temu, hinter dem der chinesische Konzern PDD steht, müssen sich in der EU unter anderem an Vorgaben zur Produktsicherheit und zu chemischen Inhaltsstoffen halten. Außerdem gilt für sie das Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA), das großen Online-Plattformen etwa vorschreibt, Fälschungen von ihren Seiten zu löschen und Daten zu Werbung offenzulegen.

Giegold rief die Kommission auf, das Gesetz für digitale Dienste "rigoros umzusetzen". Dafür müssten sowohl die EU-Kommission als auch die Behörden in den einzelnen Mitgliedstaaten systematisch Daten bei der Einfuhr der Waren erheben. Brüssel hatte von Shein und Temu Ende Juni bereits Auskunft zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbraucher und speziell von Minderjährigen verlangt, der erste Schritt für ein Verfahren nach dem Gesetz für digitale Dienste.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte Anfang des Monats zusätzliche Maßnahmen angekündigt, die sicherstellen sollen, dass die Unternehmen die deutschen Sicherheitsstandards erfüllen. Sein Ministerium verwies auf Untersuchungen am Frankfurter Flughafen an Produkten wie Kleidung und Handtaschen. Ein Großteil entsprach nicht den Vorschriften, so fehlten vor allem Kennzeichnungen. In anderen Produkten konnte das Vorhandensein gefährlicher chemischer Inhaltsstoffe zumindest "nicht ausgeschlossen werden".

Verbraucherschützer in mehreren europäischen Ländern hatten zudem Beschwerde gegen den Onlinehändler Temu eingereicht. Sie werfen dem Unternehmen vor, Verbraucherinnen und Verbraucher mit "manipulativen Techniken" dazu zu bringen, mehr Geld auf der Plattform auszugeben und damit gegen das EU-Gesetz für digitale Dienste zu verstoßen.

F.Moura--PC