Portugal Colonial - Urteil: Ex-Wirecard-Vorstände sollen Schadenersatz in Millionenhöhe zahlen

Börse
Euro STOXX 50 -0.81% 4794.85
TecDAX -1% 3352.33
DAX -0.28% 19210.81
MDAX -0.24% 26411.07
SDAX 0.22% 13405.8
Goldpreis -0.21% 2567.4 $
EUR/USD 0.09% 1.0543 $
Urteil: Ex-Wirecard-Vorstände sollen Schadenersatz in Millionenhöhe zahlen
Urteil: Ex-Wirecard-Vorstände sollen Schadenersatz in Millionenhöhe zahlen / Foto: CHRISTOF STACHE - AFP/Archiv

Urteil: Ex-Wirecard-Vorstände sollen Schadenersatz in Millionenhöhe zahlen

Das Münchener Landgericht hat drei ehemalige Vorstandsmitglieder des Skandalunternehmens Wirecard zur Zahlung von Schadenersatz in Millionenhöhe verurteilt. Die Manager hätten durch zumindest fahrlässiges Handeln den Ausfall eines Darlehens in Höhe von 100 Millionen Euro sowie einer Schuldverschreibung von 40 Millionen Euro zu verantworten, urteilte das Gericht am Donnerstag. Hinzu kommen demnach Zinsen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Az.: 5 HK O 17452/21)

Textgröße:

Die Angeklagten sind der ehemalige Vorstandsvorsitzende von Wirecard, Markus Braun, sowie Finanzvorstand Alexander von Knoop und die für Produktentwicklung zuständige Susanne Steidl. Sie hatten im Herbst 2019 das fragliche Darlehen an ein asiatisches Partnerunternehmen genehmigt oder zumindest nicht verhindert. Die Richter werteten dies als "ungesicherte Kreditvergabe an einen finanzschwachen Vertragspartner", "unvertretbares Risiko" und Verstoß gegen "die Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Geschäftsmanns".

Das Partnerunternehmen hatte den Angaben zufolge bereits Rückstände in Millionenhöhe angehäuft. Auch hätten zum Zeitpunkt der Kreditvergabe bereits infolge einer vom Aufsichtsrat beauftragten Sonderprüfung Zweifel daran bestanden, ob die Geschäfte des asiatischen Unternehmens überhaupt existierten, führte das Gericht aus. Für die Zeichnung der Schuldverschreibungen hätten den Vorstandsmitgliedern zudem "keine hinreichenden Unterlagen zur Prüfung" vorgelegen.

Auf Schadenersatz geklagt hatte der Insolvenzverwalter von Wirecard, Michael Jaffé. Ein Teil der Klage lehnte das Gericht jedoch ab: Ein beklagtes Mitglied des Aufsichtsrats könne nicht zur Verantwortung gezogen werden, urteilte es. Zwar habe es auch hier Verfehlungen gegeben, der Vorstand habe jedoch bei vorherigen Entscheidungen bereits nicht den gesamten Aufsichtsrat um Zustimmung gebeten. Es sei daher zu vermuten, dass eine strengere Aufsicht des Gremiums den Schaden nicht verhindert hätte.

Vorstandschef Braun und Finanzvorstand von Knoop seien hingegen für die Ausfälle "unmittelbar ressortverantwortlich" gewesen, hieß es weiter. Produktvorständin Steidl "traf zwar keine unmittelbare Ressortverantwortung", sie habe zu diesem Zeitpunkt jedoch bereits "Anhaltspunkte für eine nicht ordnungsgemäße Geschäftsführung insbesondere durch ein flüchtiges weiteres ehemaliges Vorstandsmitglied" gehabt.

Der Fall Wirecard ist einer der größten Skandale der deutschen Wirtschaftsgeschichte. Mit Scheingeschäften soll das Unternehmen seinen Umsatz künstlich aufgebläht und es so zu immer neuen Krediten und bis in den Dax geschafft haben. Im Juni 2020 ging Wirecard Pleite. Das vierte Vorstandsmitglied, Jan Marsalek, gilt als Hauptverdächtiger. Der Österreicher wird per internationalem Haftbefehl gesucht und tauchte im Juni 2020 unter.

Braun sitzt seit dem 22. Juli 2020 in Untersuchungshaft, er ist der Hauptangeklagte im Strafprozess rund um die Pleite, der seit Dezember 2022 läuft. Das Landgericht München lehnte am Mittwoch einen Antrag Brauns auf Haftentlassung ab. Er weist alle Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gegen sich zurück. Im Fall einer Verurteilung drohen ihm viele Jahre Gefängnis.

S.Pimentel--PC