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Kartellamt: Fortschritte bei Wettbewerb zwischen Bahn und Mobilitätsdiensten
Das Bundeskartellamt sieht Fortschritte für mehr fairen Wettbewerb zwischen der Deutschen Bahn (DB) und anderen Anbietern von Zugtickets und Verbindungsdaten. Wie die Behörde in Bonn am Donnerstag mitteilte, erhalten Betreiber von Mobilitätsplattformen nunmehr nötige Daten der DB zu Pünktlichkeit, Zugausfällen und Gleiswechseln in Echtzeit. Ohne die Weitergabe durch die marktbeherrschende Bahn könnten die Geschäftsmodelle der Anbieter "nicht ordentlich funktionieren".
Im Juni vergangenen Jahres hatte die Bonner Behörde dem Konzern Maßnahmen für einen faireren Wettbewerb auferlegt. Sie warf der Bahn vor, mit der Navigator-App den Markt für Zugauskünfte zu dominieren und diese Stellung gegenüber Wettbewerbern zu missbrauchen, indem sie anderen Anbietern Zugriff auf Echtzeitdaten verwehre.
Infos über die aktuelle Reise seien auch angesichts der "häufigen Verspätungen und Ausfälle im Zugverkehr" für die Verbraucherinnen und Verbraucher von hohem Nutzen, erklärte das Kartellamt. "Unser Vorgehen gegen die Deutsche Bahn erwirkt echte Verbesserungen für innovative Mobilitätsdienste in Deutschland", fügte Behördenchef Andreas Mundt nun hinzu.
Die DB bestätigte den Abschluss von Verträgen mit zwei Anbietern zur Bereitstellung der Informationen. Demnach wird die Lieferung der Echtzeitdaten ab dem 1. September beginnen. Den Beschluss des Bundeskartellamts brauchte es nach Ansicht der Bahn dafür allerdings nicht: Der Konzern habe sich bereits zuvor "im Einklang mit entsprechenden EU-Vorgaben" bereit gezeigt, die Daten zu teilen, teilte eine Sprecherin mit. Das Bundeskartellamt erklärte indes, dass die eigenen Vorgaben über die seit Juni 2023 geltende EU-Fahrgastrechteverordnung hinaus gingen.
Neben der fehlenden Weitergabe von Echtzeitdaten monierten die Wettbewerbshüter vor einem Jahr auch Rabatt- und Werbeverbote für die Mobilitätsplattformen. Ebenso wurden keine Provisionen gezahlt.
Auch diese Beschränkungen habe die DB mittlerweile abgestellt. "Die Mobilitätsplattformen dürfen gegenüber ihren Kundinnen und Kunden - bis auf berechtigte Ausnahmen - Rabatte auf Fahrkarten gewähren", erklärte die Behörde. Zudem zahle die DB den Plattformen Provisionen für die Vermittlung von Fahrkarten und die Übernahme der Buchungs- und Zahlungsabwicklung.
Die DB hatte Beschwerde gegen die Maßnahmen des Bundeskartellamts und auch einen Antrag auf Eilrechtsschutz beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingereicht. Diesen lehnte das Gericht nach Angaben des Kartellamts im März 2024 "in weiten Teilen ab". Ernstliche Zweifel äußerte das Gericht jedoch an einer vom Bundeskartellamt geforderten Mindesthöhe der zu zahlenden Provisionen und setzte diese Vorgabe für die Dauer des Hauptsacheverfahrens aus.
"Der Beschluss widerspricht marktwirtschaftlichen Prinzipien und ist nicht unser Verständnis von Wettbewerb - jedenfalls in Bezug auf die wichtige Frage der Mindestprovisionshöhe", erklärte die Bahn-Sprecherin weiter. Eine gerichtliche Entscheidung dazu steht noch aus.
V.Fontes--PC