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FDP pocht auf Änderung des Arbeitszeitgesetzes
FDP pocht auf Änderung des Arbeitszeitgesetzes / Foto: Ina FASSBENDER - AFP/Archiv

FDP pocht auf Änderung des Arbeitszeitgesetzes

Die FDP will noch in dieser Legislaturperiode die gesetzlichen Regelungen zur Arbeitszeit ändern. "Wenn Sie einen Tag mehr als zehn Stunden arbeiten, um am Freitag mal früher zu gehen, ist das illegal. Ebenso wenn Sie ihre Ruhezeiten nicht einhalten", sagte FDP-Fraktionsvize Lukas Köhler den Zeitungen der Mediengruppe Bayern vom Samstag. Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Inken Gallner, plädierte für eine gerichtliche Klärung der gesetzlichen Ruhezeiten.

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Köhler sagte den Zeitungen, es sei "niemandem in Deutschland zu vermitteln, dass wir ein Gesetz aufrechterhalten, das einfach reihenweise und flächendeckend von vielen Menschen gebrochen wird". Heute gehe es doch viel mehr um das Resultat der Arbeit als die reine Zeit am Arbeitsplatz. "Deshalb müssen wir den Menschen mehr Freiheiten lassen, um ihre Arbeit flexibler an ihr Leben anzupassen." Das führe dann auch zur Produktivitätssteigerung.

Köhler hatte sich schon vor Monaten für die Abschaffung des Acht-Stunden-Tags ausgesprochen und flexiblere Ansätze gefordert. Im Mai schlug er vor, die Tageshöchstarbeitszeiten abzuschaffen und nur noch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit festzuschreiben.

Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts plädierte für eine Neubewertung der gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeit von elf Stunden zwischen zwei Schichten. "Wir wissen, dass auch eine kurze Unterbrechung der Ruhezeit schädlich sein kann. Ob das juristisch bedeutet, dass die Ruhezeit dann neu beginnt, ist aber nicht klar", sagte sie der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung". Sie würde sich wünschen, dass der Europäische Gerichtshof diese Frage von einem nationalen Gericht vorgelegt bekomme.

Gallner sieht zudem Klärungsbedarf bei der Frage, ob die Ruhezeiten und die Höchstarbeitszeit auch für Richterinnen und Richter gelten. Derzeit seien sie in Deutschland weitgehend frei in der Entscheidung, wo und wann sie arbeiten wollen. Ein "Recht und Privileg, das auf der richterlichen Unabhängigkeit beruht", sagte die Juristin der "FAS". Es gebe aber Anhaltspunkte im EU-Recht, dass Arbeitszeitbegrenzungen auch für Richter gelten könnten.

Dafür seien nach deutschem Recht nicht die Arbeitsgerichte zuständig, sondern die Verwaltungsgerichte, sagte Gallner weiter. "Bisher ist die Frage dem Europäischen Gerichtshof nicht vorgelegt worden. Ich wäre glücklich darüber, wenn er Gelegenheit bekäme, sie zu klären."

A.Silveira--PC