- Frühere Chefin von Wrestling-Unternehmen soll US-Bildungsministerin werden
- Gysi, Bartsch und Ramelow stellen Pläne für Bundestagskandidaturen vor
- Baerbock schaltet sich in Klimaverhandlungen in Baku ein
- Bundesgerichtshof urteilt in Maskenstreit um Familienrichter von Weimar
- Selenskyj: Bei Einschnitten bei US-Militärhilfe "werden wir verlieren"
- Trump: TV-Mediziner Dr. Oz soll Spitzenposten im US-Gesundheitswesen bekommen
- Ugandischer Oppositionspolitiker Besigye laut seiner Ehefrau "entführt"
- Neuer Test von Starship-Rakete im Beisein Trumps - diesmal kein Rückholmanöver
- "Wahnsinn": Elfmeter weckt EM-Erinnerungen bei Nagelsmann
- Mega-Rakete Starship in Texas zu neuem Testflug abgehoben
- USA erkennen Edmundo González Urrutia als gewählten Präsidenten Venezuelas an
- Verhandlungskreise: Grundsatzeinigung auf Koalitionsvertrag in Thüringen
- Nmecha-Tor reicht nicht: Deutsche B-Elf mit Remis in Ungarn
- Trotz Niederlagenserie: Guardiola verlängert wohl bei City
- Biden verpasst erstes G20-Gruppenfoto - Fototermin am Dienstag wiederholt
- Trump nominiert China-Kritiker Lutnick zum US-Handelsminister
- Tausende demonstrieren in Tiflis gegen Wahlsieg von Regierungspartei
- Zeitung: Staatsanwalt offen für Einfrieren des Schweigegeldverfahrens gegen Trump
- Remis in Frankreich: U21 bleibt 2024 ungeschlagen
- Putin lockert Regeln zu Einsatz von Atomwaffen - Kritik von Washington und Kiew
- Afghanische Aktivistin Nila Ibrahimi mit Kinder-Friedenspreis ausgezeichnet
- Scholz verliert in SPD an Rückhalt - hält sich aber bedeckt
- Schnelles Karriereende möglich: Nadal verliert Auftakteinzel
- Netanjahu: Israel bietet fünf Millionen Dollar für jede freigekommene Geisel
- Scholz hält sich in Kandidatenfrage bedeckt - "gemeinsam erfolgreich"
- Videospiel "Minecraft" soll in Freizeitparks zum Leben erweckt werden
- Schäden an zwei Unterwasser-Kabeln in der Ostsee wecken Verdacht auf Sabotage
- Ukraine greift Russland mit ATACMS-Raketen an - Moskau droht mit Antwort
- Arbeitskräfte gesucht: Spanien erleichtert Zuwanderung
- US-Republikanerin will Trans-Abgeordneter Zugang zu Damentoilette verwehren
- CDU-Vertreter warnen vor Koalition mit der FDP - Liberale verärgert
- Frankreich schickt letzten Atommüll zurück nach Deutschland
- CDU-Politiker nehmen Pistorius ins Visier: Spott über "Rettungsanker" der SPD
- Curling-EM: Deutschland löst WM-Ticket
- G20-Gipfel in Rio: Scholz warnt Xi vor Eskalation des Ukraine-Kriegs
- "Meine Familie und mich schützen": Wanderwitz kandidiert nicht mehr für Bundestag
- Zwei Säuglinge tot in Wohnung in Sachen-Anhalt gefunden: Mutter in Untersuchungshaft
- Lawrow droht mit "entsprechender" Antwort auf ATACMS-Beschuss
- Spanisches Königspaar besucht erneut Überschwemmungsgebiet
- Schäden an Unterwasser-Kabeln in der Ostsee wecken Verdacht auf Sabotage
- Handgranatenwurf auf Friedhof: Zwei weitere Männer nahe Stuttgart festgenommen
- Attentäter Breivik will 13 Jahre nach Massaker vorzeitige Haftentlassung
- Studie der Regierung sieht großes Potenzial für Solaranlagen an Fernstraßen
- Faeser fordert nach Durchtrennen von Kabel besseren Schutz kritischer Infrastruktur
- Ermittler finden zwei tote Neugeborene in Wohnung in Sachen-Anhalt
- ARD und ZDF ziehen erneut für höheren Rundfunkbeitrag vor Bundesverfassungsgericht
- 1000 Tage Ukraine-Krieg: Kiew und Moskau wollen nicht aufgeben
- FDP will Bundestagsabstimmung über Taurus - Linke verlangt Regierungserklärung
- SPD-Spitze bringt Scholz-Debatte nicht unter Kontrolle - Kanzler-Rückhalt schwindet
- BGH: Unzulässige Bankgebühren können noch nach Jahren zurückgefordert werden
Arbeitgeber darf Sonderzahlung nicht hinterher an Bedingungen knüpfen
Über Jahre vorbehaltlos gezahlte Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld darf der Arbeitgeber nicht nachträglich an Bedingungen knüpfen. Nach einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt gilt dies auch dann, wenn die Zahlung als "freiwillig" ausgewiesen und der Arbeitnehmer länger krank war. (Az: 10 AZR 116/22)
Der Kläger war seit 2003 in seiner Firma beschäftigt, seit Ende 2017 aber durchgängig arbeitsunfähig krank. Von Beginn an hatte der Arbeitgeber ein in den Abrechnungen teils als "freiwillig" ausgewiesenes Weihnachtsgeld gezahlt, zuletzt im Durchschnitt 950 Euro. Ab 2018 tat er dies nicht mehr, weil der Kläger ja nicht gearbeitet habe.
Mit seiner Klage verlangte der Kläger das Weihnachtsgeld für die Jahre 2018 bis 2020. Das BAG sprach ihm dreimal 950 Euro zu, insgesamt 2850 Euro plus Zinsen.
Zur Begründung erklärten die Erfurter Richter, der Anspruch ergebe sich aus einer sogenannten betrieblichen Übung. Dies seien regelmäßig wiederholte Handlungen des Arbeitgebers, "aus denen die Arbeitnehmer schließen können, ihnen solle eine Leistung oder eine Vergünstigung auf Dauer eingeräumt werden".
Dies treffe hier zu. Der Arbeitgeber habe allen Beschäftigten jährlich ein Weihnachtsgeld "ohne weitere Erklärungen gezahlt". Dass dies in den Abrechnungen teils als freiwillig gekennzeichnet war, stehe einer betrieblichen Übung nicht entgegen.
Die Behauptung des Arbeitgebers, das Weihnachtsgeld sei an eine tatsächliche Arbeitsleistung geknüpft gewesen, ließ das BAG nicht gelten. Dies sei für die Beschäftigten jedenfalls nicht erkennbar gewesen. Daher hätten sie davon ausgehen dürfen, dass der Arbeitgeber sich vorbehaltlos an den zu Weihnachten üblich größeren Ausgaben beteiligen wollte.
S.Pimentel--PC