Portugal Colonial - Nur wenige Studierende habe bisher nötiges Bund-ID-Konto für Einmalzahlung

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Nur wenige Studierende habe bisher nötiges Bund-ID-Konto für Einmalzahlung
Nur wenige Studierende habe bisher nötiges Bund-ID-Konto für Einmalzahlung / Foto: Damien MEYER - AFP/Archiv

Nur wenige Studierende habe bisher nötiges Bund-ID-Konto für Einmalzahlung

Weniger als zwei Wochen vor dem Registrierungsstart für die Einmalzahlung für Studierende und Fachschüler haben erst wenige Betroffene ein dafür nötiges Konto. Wie eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums am Freitag sagte, verfügten bis Anfang März gut 500.000 Bürgerinnen und Bürger über ein sogenanntes Bund-ID-Konto. In den vergangenen Wochen habe es über 100.000 Neuregistrierungen gegeben. Anspruchsberechtigt für die Einmalzahlung von 200 Euro sind allerdings 3,4 Millionen Studierende und Fachschüler.

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Das sogenannte Nutzerkonto Bund gibt es seit 2019. Es dient generell dazu, Bürgerinnen und Bürger eindeutig zu identifizieren, damit sie Verwaltungsangelegenheiten sicher auch über das Internet erledigen können.

Die Bundesregierung hatte die Einmalzahlung von 200 Euro beschlossen, um auch bei Studierenden und Fachschülern die gestiegenen Energiepreise und sonstigen Lebenshaltungskosten abzufedern. Anträge können ab dem 15. März gestellt werden.

Da es anders als etwa bei Rentenzahlungen keine zentrale Stelle gibt, bei der alle Studierenden und Fachschüler erfasst sind, haben Bund und Länder ein eigenes digitales Portal für die Auszahlung geschaffen. Um etwa doppelte Auszahlungen zu vermeiden, ist zur Identifizierung die Bund-ID nötig.

Die Sprecherin des Bundesinnenministeriums zeigte sich zuversichtlich, dass auch ein möglicher Ansturm von Studierenden und Fachschülern bei der Eröffnung von Bund-ID-Konten in den kommenden Wochen bewältigt werden könnte. Das System sei darauf ausgelegt, auch eine höhere Auslastung bei Anträgen aufzunehmen, sagte sie.

Ein Sprecher des Bundesbildungsministeriums verwies darauf, dass es vielfältige Wege gebe, das Bund-ID-Konto zu eröffnen. Dies könne über die Online-Funktion des Personalausweises erfolgen, aber auch mit einem Zertifikat des Steuerportals Elster oder mit dem Pin einer Hochschule.

M.Carneiro--PC