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EU-Kommission verbietet Mitarbeitenden aus Datenschutzgründen Nutzung von Tiktok
Die EU-Kommission verbietet ihren Beschäftigten aus Datenschutzgründung ab sofort die Nutzung des Onlinedienstes Tiktok auf Diensthandys oder -Laptops. Die Beschäftigten müssten die App so schnell wie möglich, spätestens aber bis 15. März, löschen, sagte eine Kommissionssprecherin am Donnerstag. Grund ist die Sorge über einen möglichen Zugriff des chinesischen Staates auf den chinesischen Mutterkonzern von Tiktok, Bytedance. Tiktok äußerte sich "enttäuscht"; der Entscheidung liege eine "Fehleinschätzung" zugrunde.
Kommissionssprecherin Sonya Gospodinova sagte, Ziel der Maßnahme sei es, die Daten der Kommission zu schützen und die Cybersicherheit zu stärken. Die Mitarbeitenden sollen Tiktok auch auf privaten Geräten löschen, wenn sie darüber mit Kolleginnen oder Kollegen oder Vorgesetzten kommunizieren - etwa über Nachrichtendienste oder Programme für Videochats.
Tiktok ist mit einer Milliarde Nutzerinnen und Nutzern weltweit besonders in der jüngeren Generation beliebt. Sie können kurze Videos erstellen, ein Algorithmus schlägt Videos zum Anschauen vor. Im November hatte Tiktok zugegeben, dass Beschäftigte in China auf die Daten europäischer Nutzer zugreifen können.
Die irische Datenschutzbehörde ermittelt bereits wegen möglicher Verstöße gegen das EU-Datenschutzrecht gegen Bytedance. In den USA wird die App schon länger als potenzielles Sicherheitsrisiko angesehen. Ende Dezember verabschiedete der Kongress ein Gesetz, das es Regierungsbeamten verbietet, die App auf ihr Diensthandy herunterzuladen.
Tiktok erklärte am Donnerstag, das Unternehmen sei "enttäuscht von der Entscheidung" der EU-Kommission. "Wir denken, sie beruht auf einer Fehleinschätzung." Die Daten der 125 Millionen Nutzerinnen und Nutzer in der EU seien geschützt, und der Datenschutz solle noch erhöht werden. So plane Tiktok drei Datenspeicherzentren in Europa.
Die EU setzt auf strenge Regulierung im digitalen Raum. Der Digital Services Act etwa verpflichtet Onlineplattformen unter anderem dazu, verstärkt gegen Hass- und Falschnachrichten vorzugehen. Onlineshops müssen die Identität von Anbietern überprüfen, bevor diese ihre Produkte zum Verkauf anbieten. Mit dem Digital Markets Act soll wettbewerbsschädliches Verhalten großer Internetfirmen in der EU unterbunden werden.
A.Motta--PC