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Generalbundesanwalt: Derzeit keine Belege für Nordstream-Sprengung durch Russland
Generalbundesanwalt: Derzeit keine Belege für Nordstream-Sprengung durch Russland / Foto: Handout - Airbus DS 2022/AFP

Generalbundesanwalt: Derzeit keine Belege für Nordstream-Sprengung durch Russland

Die Ermittlungen zur Sprengung der Nord-Stream-Gaspipelines in der Ostsee haben aus Sicht der Ermittler bisher keine Beweise für eine Urheberschaft Russlands erbracht. "Das ist derzeit nicht belegbar", sagte Generalbundesanwalt Peter Frank der "Welt am Sonntag". Die Ermittlungen dauern demnach an.

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Insgesamt vier Explosionen hatten im September in den Wirtschaftszonen Schwedens und Dänemarks in der Ostsee mehrere Lecks in die Pipelines gerissen, die für den Transport von russischem Gas nach Deutschland gebaut worden waren. Die Pipelines waren zum Zeitpunkt der Explosionen nicht in Betrieb, enthielten aber Gas. Nach Angaben Schwedens steckt Sabotage hinter dem Vorfall. Demnach wurden Sprengstoffreste nachgewiesen.

Mit Unterstützung von zwei Forschungsschiffen habe die Bundesanwaltschaft an den jeweiligen Explosionsstellen in der dänischen und schwedischen Wirtschaftszone in der Ostsee Wasser- und Bodenproben sowie Reste der Pipelines entnehmen lassen und den Tatort umfassend dokumentiert, sagte Frank. "Das alles werten wir derzeit kriminaltechnisch aus. Schweden und Dänemark führen ihre eigenen Ermittlungen, wir stehen aber in Kontakt."

Auch die Ermittlungen wegen verfassungsfeindlicher Sabotage an Kommunikationskabeln der Deutschen Bahn in Herne und Berlin im Oktober 2022 dauern demnach an. "Was ich aber sagen kann: Der Verdacht, dass es sich hier um eine ausländische Sabotage-Aktion gehandelt hat, ließ sich bislang nicht erhärten", sagte Frank. Die Frage, ob die Täter schlicht Kabeldiebe gewesen seien, ließ der Generalbundesanwalt unbeantwortet.

Der Vorfall hatte im Oktober zu Ausfällen des digitalen Zugfunksystems geführt und den Bahnverkehr in weiten Teilen Norddeutschlands lahmgelegt. Die Bahn musste für rund drei Stunden den gesamten Fernverkehr in Niedersachsen, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein sowie große Teile des Regionalverkehrs einstellen.

A.Aguiar--PC