- Zahl der Todesopfer durch neue Explosions-Welle im Libanon steigt auf 20
- City zum Champions-League-Start mit Nullnummer gegen Inter
- Super-Joker Gittens schießt BVB zum Auftaktsieg
- Ex-Hollywood-Produzent Weinstein weist neue Vorwürfe zurück
- Champions League: Füchse mit Pflichtsieg in Nordmazedonien
- 7:0 - Wolfsburg klar auf Kurs Königsklasse
- Neue Umfrage zur US-Wahl: Harris in zwei Schlüsselstaaten vor Trump
- Mindestens 14 Tote und 450 Verletzte bei weiterer Welle von Explosionen im Libanon
- Kiewer Sicherheitsquelle: Westrussisches Waffenlager von ukrainischen Drohnen getroffen
- "Brutaler" Davis-Cup-Termin: Zverev-Teilnahme fraglich
- Gallant: Schwerpunkt des Krieges verschiebt sich in Richtung Norden
- US-Notenbank senkt Leitzins um 0,5 Prozentpunkte
- Streik beim US-Flugzeugbauer Boeing: Beurlaubung von Angestellten beginnt
- Ministerin: Niederlande wollen sich nicht mehr an EU-Asylpolitik halten
- UN-Vollversammlung: Israel muss Besatzung der Palästinensergebiete beenden
- CDU-Chef Merz "aus heutiger Sicht" gegen Koalition mit Grünen
- Mindestens neun Tote und 300 Verletzte bei erneuten Explosionen im Libanon
- Tote und über 100 Verletzte bei Welle von Walkie-Talkie-Explosionen im Libanon
- Taiwanische und ungarische Firma streiten Herstellung explodierter Pager ab
- Oberverwaltungsgericht bestätigt Ausweisung von tunesischem Imam aus Bremen
- Deutschland und Kolumbien wollen Migrationsabkommen ausarbeiten
- Schlechte Ernte in Frankreich: Italien holt sich Titel als größter Weinproduzent
- Berichte: Erneut Explosionen von Kommunikationsgeräten im Libanon
- Weiter keine Einigung in Tarifverhandlungen für Ärzte an kommunalen Kliniken
- Kein neuer Job für Terzic oder Tuchel: Rom mit Juric einig
- Überschussbeteiligung: Klage von Verbraucherzentrale gegen Allianz scheitert vor BGH
- Bundesregierung nominiert SPD-Politiker Annen als neuen UN-Flüchtlingskommissar
- Blinken und al-Sisi bekräftigen Wichtigkeit von Feuerpause im Gazastreifen
- Bundesregierung sagt weitere Hilfe für verletzte ukrainische Soldaten zu
- Zahl der Toten in Hochwasser-Gebieten in Mittel- und Osteuropa steigt auf 23
- Kein Anspruch auf Beteiligung von Nachbar an Reinigung von Pool unter Bäumen
- Gericht bestätigt: Bürgermeisterwahl im niedersächsischen Bad Gandersheim ungültig
- Schauspieler Farrell hat vor Rolle als Gangsterboss "The Sopranos"-Gucken vermieden
- Erneut Explosion in Kölner Innenstadt: Brandsatz in Geschäft platziert
- Bundesregierung sieht keine Gefahr durch manipulierte Pager in Deutschland
- Zu wenig Mitbestimmung: Paus warnt vor Radikalisierung von Jugendlichen
- Niederlande wollen deutschen Teil von Netzbetreiber Tennet möglichst bald verkaufen
- Studie zur Inflation: Abstand zwischen einzelnen Haushaltstypen nur noch gering
- IG Metall Küste: Fachkräftemangel gefährdet Windenergieausbau in Deutschland
- 21-Jähriger in Bremer Kleingartenanlage erstochen
- Fünfjährige stirbt nach Badeunfall in Baden-Württemberg
- Neuer Landtag in Sachsen konstituiert sich am 1. Oktober
- Schwedische Königin Silvia zu zweitägigem Besuch in Berlin eingetroffen
- SPD-Fraktion in neuem Thüringer Landtag konstituiert sich als letzte Fraktion
- Bundesregierung will Irak-Mission der Bundeswehr verlängern
- Bundesgerichtshof verhandelt im Januar über Zwangsabriss von Haus in Brandenburg
- Bayern stellt alle Coronabußgeldverfahren ein - Söder will Frieden
- Handgranate unter brennendem Auto in Köln entdeckt - Sprengung durch Spezialisten
- Trump bei Wahlkampfauftritt: "Nur auf wichtige Präsidenten wird geschossen"
- Umwelthilfe: Ausmaß von Luftverschmutzung wird von Behörden verschleiert
EuGH: Bei Betrieb von riesigem Stahlwerk auch gesundheitliche Folgen prüfen
Schäden für die menschliche Gesundheit fallen im EU-Recht zu Industrieemissionen ebenfalls unter den Begriff "Umweltverschmutzung". Der Schutz der Umwelt und der Schutz der Gesundheit hingen eng zusammen, erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg. Beides seien Hauptziele des europäischen Rechts. Im konkreten Fall ging es um ein Stahlwerk in Italien. (Az. C-626/22)
Das riesige Stahlwerk Ilva steht seit 1965 im süditalienischen Tarent. Mit etwa 11.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und einer Fläche von fast 1500 Hektar ist es eines der größten Stahlwerke Europas. Seit Langem gibt es Streit wegen der Folgen des Betriebs für die Region.
Gutachten belegten einen Zusammenhang zwischen den Emissionen des Werks und der Verschlechterung der Gesundheit von Menschen in der Gegend. Im Jahr 2019 stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg fest, dass das Stahlwerk erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit der Anwohner habe.
Schon seit 2012 sollten verschiedene Maßnahmen ergriffen werden, um diese Folgen einzudämmen. Die Fristen für ihre Umsetzung wurden aber immer wieder verlängert, wie der EuGH beschrieb. Einwohner der Region klagten schließlich vor einem Gericht in Mailand gegen den weiteren Betrieb des Stahlwerks. Sie argumentierten, dass der Schadstoffausstoß ihre Gesundheit schädige und dass die Anlage nicht mit den Vorschriften der europäischen Richtlinie zu Industrieemissionen zu vereinbaren sei.
Die italienische Regierung hielt dagegen: Die Richtlinie nehme keinen Bezug auf Gesundheitsschäden. Das Mailänder Gericht setzte das Verfahren aus und fragte den EuGH, ob die italienischen Regelungen und die Ausnahmeregeln für das Stahlwerk gegen die Richtlinie verstoßen.
Der EuGH erklärte nun, dass Schutz von Umwelt und menschlicher Gesundheit durch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union garantiert werden. Es gebe ein Recht darauf, in einer für die Gesundheit und das Wohlbefinden des Einzelnen angemessenen Umwelt zu leben. Die Richtlinie trage zum Erreichen dieser Ziele bei.
Werde eine Betriebsgenehmigung erteilt und überprüft, müssten beide Auswirkungen beachtet werden: auf die Umwelt und auf die menschliche Gesundheit. Beim Stahlwerk Ilva seien mögliche Gesundheitsschäden aber nicht überprüft worden. Die Sonderregeln machten es möglich, dem Stahlwerk dennoch eine Umweltgenehmigung zu erteilen.
Der Betrieb müsse ausgesetzt werden, wenn er schwere und erhebliche Gefahren für die Umwelt und die menschliche Gesundheit mit sich bringe, entschied der EuGH. Ob das so ist, muss nun das Mailänder Gericht beurteilen.
Auch wirtschaftlich ist das Stahlwerk seit Jahren in der Krise. Im Februar stellte die italienische Regierung es unter staatliche Aufsicht.
S.Caetano--PC