- Habeck besucht VW-Werk in Emden
- Habeck und Lies sehen für Meyer Werft gute Zukunftsperspektive
- Hisbollah-Chef: Israel hat mit Explosionen "alle roten Linien überschritten"
- Erstes Dreiergespräch von CDU mit BSW und SPD in Thüringen
- Berichte: Israel erwägt freies Geleit für Hamas-Chef bei Geiselfreilassung
- Europäisches Duell um Ticket zum America's Cup
- CDU-Innenminister Stübgen: Individualrecht auf Asyl "nicht mehr nötig"
- Neugeborene Pandazwillinge in Berliner Zoo: Gewicht binnen zwei Wochen verdoppelt
- Urteil: Denkmalgeschützte frühere Synagoge in Detmold darf nicht abgerissen werden
- Gewalt in Nahost: Lufthansa verlängert Flugstopp nach Tel Aviv und Teheran
- Frauen-Bundesliga: Freiburg gegen Leverkusen wird wiederholt
- Frankreichs Premierminister führt "letzte Beratungen" mit Blick auf neue Regierung
- Bericht: 400.000 Kinder und Jugendliche ohne festen Wohnsitz in Europa
- Kölner Ermittler: Niederländische Mafia für Explosionen verantwortlich
- 22 Krankenkassen erhöhen im laufenden Jahr den Zusatzbeitrag
- Verfahren gegen Höcke in Thüringen wegen Landtagswahl vorläufig eingestellt
- Davis Cup: DTB-Team im Viertelfinale gegen Kanada
- 16 Verletzte bei Unfall zwischen Rettungswagen und Linienbus in Berlin
- 400 Millionen Euro mehr: Regierung weitet Militärhilfe an Ukraine für 2024 aus
- Bundesgerichtshof: Hundehalter muss nach Unfall mit Schleppleine womöglich haften
- Landwirt in Mecklenburg-Vorpommern von umfallendem Traktorreifen erschlagen
- Hunderte Menschen in Norditalien wegen Überschwemmungen evakuiert
- Rad-Legende Wolfshohl mit 85 Jahren gestorben
- Britische Zentralbank hält Leitzinsen unverändert bei fünf Prozent
- Tödliche Walkie-Talkie-Explosionen setzen Hisbollah zu - Auch Luftangriffe Israels
- Wegen AfD: CDU und BSW wollen Regeln für Landtagspräsidentenwahl in Thüringen ändern
- Verbände fordern Gesundheitsgipfel im Kanzleramt
- SUV rast in Italien auf Bürgersteig - Zwei Schülerinnen aus Deutschland getötet
- Rechtsextremistische Kampfsportgruppe: Bundesanwaltschaft erhebt weitere Anklage
- Frau vor zehn Jahren verschwunden: Fast zwölf Jahre Haft für Totschlag in Hamburg
- Familienministerin Paus: Kinderrechte endlich ins Grundgesetz aufnehmen
- Schlechte Zahlen im August: Autobauer fordern Lockerung der EU-Klimavorgaben
- Gladbach vorerst ohne Torhüter Omlin
- Toter 40-Jähriger mit Stichverletzungen auf Friedhof in Bremen gefunden
- Pariser Atomkoalition: 15 Staaten beraten über weltweiten Ausbau von Kernkraft
- "Ganz kleine Nachtmusik": Unbekanntes Mozart-Stück in Leipzig entdeckt
- Weltrangliste: DFB-Team weiter auf Platz 13
- UN-Bericht: Künstliche Intelligenz erfordert global dringend mehr staatliche Regulierung
- Schwedens Königin Silvia bei Spatenstich für sogenanntes Childhood-Haus in Berlin
- Gewerbesteuereinnahmen steigen auf Rekordwert
- ATP in China: Hanfmann gelingt Auftakt, Marterer raus
- Frankreich beantragt 120 Millionen EU-Hilfen für Rodung von Weinbergen
- Regierung plant 2024 zusätzlich 400 Millionen Euro Militärhilfe an Ukraine
- Bundesgerichtshof: Enteisung von Flugzeug rechtfertigt Verspätung nicht automatisch
- Habeck dringt auf staatlich finanzierte Senkung der Stromnetzentgelte
- "In Bochum gewinnen": Kiel selbstbewusst ins Kellerduell
- CDU-Haushaltsexperte Braun: "Gigantische" Rechtsrisiken im Etatentwurf für 2025
- Durchsuchungen gegen illegalen Handel mit Shishatabak in Berlin
- Vor Schiedsspruch im TV-Streit: DAZN deutet Konsequenzen an
- Berlusconi-Erben haben in Streit mit EZB Erfolg vor Europäischem Gerichtshof
Räumung von Baumhäusern im Hambacher Forst kommt wieder vor Gericht
Die Räumung von Baumhäusern im Hambacher Forst im September 2018 kommt erneut vor Gericht. Das Oberverwaltungsgericht in Münster ließ die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom September 2021 zu, wie es am Freitag mitteilte. Das Verwaltungsgericht hatte damals entschieden, dass die Räumung im rheinischen Braunkohlerevier rechtswidrig war.
Es beschloss außerdem, dass die Berufung vom Oberverwaltungsgericht nur unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden könne. Dieses stützte seine Entscheidung nun auf besondere Schwierigkeiten der Rechtssache. Die "entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts in dem angefochtenen Urteil" bedürften näherer Überprüfung, erklärte es.
Wann eine mündliche Verhandlung stattfinden werde, sei derzeit aber noch nicht absehbar. Eingelegt hatte die Berufung die Stadt Kerpen, die vor dem Kölner Gericht unterlegen war.
Die Stadt hatte die Baumhäuser und andere Teile des Protestcamps im Herbst 2018 auf Anweisung des Landesbau- und -heimatministeriums räumen lassen, laut Verwaltungsgericht gegen ihren eigenen Willen. Das Gericht sah damals verschiedene rechtliche Mängel. So sei die Brandschutzbegründung erkennbar "nur vorgeschoben worden". Tatsächlich sei es um die "Entfernung der Braunkohlegegner" gegangen.
Der Wald sollte ursprünglich für eine Erweiterung eines Braunkohletagebaus gerodet werden und wurde dadurch zu einem symbolischen Brennpunkt von Protesten gegen die Kohleverstromung. Nach der Einigung auf den deutschen Kohleausstieg ist die Rodung inzwischen vom Tisch.
F.Cardoso--PC