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Kraftfahrt-Bundesamt droht Mercedes mit Stilllegungen wegen Abgasmanipulation
Kraftfahrt-Bundesamt droht Mercedes mit Stilllegungen wegen Abgasmanipulation / Foto: Daniel LEAL - AFP/Archiv

Kraftfahrt-Bundesamt droht Mercedes mit Stilllegungen wegen Abgasmanipulation

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) droht Mercedes mit der Stilllegung tausender Diesel-Pkw wegen Abgasmanipulation. Eine Reihe von in Fahrzeugen mit der Abgasnorm Euro 6 verbaute Motoren weist "unzulässige Abschalteinrichtungen" auf, wie aus einem Schreiben des KBA an den Stuttgarter Konzern vom 5. Juli hervorgeht. Die Deutsche Umwelthilfe veröffentlichte das Schreiben am Freitag, zuvor hatten der "Spiegel" und der Bayerische Rundfunk darüber berichtet.

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Die Motoren der fraglichen Reihe OM 642 standen bereits im Visier der Behörde und Mercedes musste nachbessern. Dies sei vom KBA "geprüft" und "genehmigt" worden, heißt es in dem Schreiben. Bei weiteren Untersuchungen seien aber weitere Softwarestrategien als "kritische bzw. unzulässige Abschalteinrichtungen" bewertet worden. Deren Funktion listet die Behörde im weiteren Schreiben detailliert auf.

Das KBA ruft Mercedes auf, bis Ende Juli mitzuteilen, wie die Probleme gelöst werden können, ansonsten drohe eine "Betriebsuntersagung" - also die Stilllegung der Fahrzeuge. Laut "Spiegel" erbat das Unternehmen eine Fristverlängerung, Ende September ist ein Treffen mit KBA-Vertretern angesetzt. Der Hersteller dürfte dann Software-Updates vorschlagen, für die die Fahrzeuge in die Werkstatt gebracht werden müssten.

Mercedes bestätigte auf Anfrage der Nachrichtenagentur AFP den Erhalt des Schreibens im Juli. Demnach steht eine "finale Entscheidung des KBA in der Sache" noch aus. "Wir kooperieren vollumfänglich mit dem KBA", erklärte ein Sprecher und fügte hinzu: "Wir gehen derzeit davon aus, dass für Fahrzeuge, die von einer finalen Entscheidung zu den unten beschriebenen Funktionalitäten betroffen sein könnten, bereits Software-Updates entwickelt und im Feld verfügbar sind."

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat seit Bekanntwerden des Diesel-Skandals eine Reihe von Funktionen von Motoren für unzulässig erklärt. Bei Abschalteinrichtungen wird die Abgasreinigung des Motors ausgeschaltet. Laut EuGH ist dies nur zulässig, wenn andernfalls nachweislich der Motor geschädigt werden könnte.

Die DUH, die gegen den Einsatz von Abschalteinrichtungen geklagt und von der europäischen Justiz Recht bekommen hatte, kritisiert, dass in Deutschland weiterhin knapp zehn Millionen Diesel-Pkw mit illegalen Softwareeinstellungen unterwegs seien. Das KBA-Schreiben an Mercedes sei der Umweltorganisation von einem "Whistleblower" zugespielt worden.

Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) und dem KBA werfen die Aktivisten "konspirative Zusammenarbeit" mit den Autokonzernen vor und führen unter anderem an, dass für Verbraucher relevante Informationen wie die in dem Schreiben an Mercedes angesprochenen Abgasmanipulationen unter Verschluss gehalten würden. Der EuGH hatte erst im Juni in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Fahrern von abgasmanipulierten Diesel-Fahrzeugen Entschädigung zustehen kann.

E.Paulino--PC