- Bewährungsstrafe wegen Waffenbesitzes in Frankfurt - Anschlagsplan nicht erwiesen
- Lebenslange Haft wegen Heimtückemordes an Ehefrau für Mann in Oldenburg
- Bezahlkarte für Geflüchtete: Zuschlagsverbot entfällt nach Gerichtsentscheidung
- Beirut: Mindestens acht Tote und 59 Verletzte bei israelischem Angriff
- Dänische Königin Margrethe aus Krankenhaus entlassen
- Zwei Festnahmen bei Razzia wegen Diebstahls von Laptops in drei Bundesländern
- Merz setzt Grenzen für Gespräche mit BSW in Thüringen und Sachsen
- Verdacht auf Millionenbetrug mit Coronatests: Haftbefehle in Baden-Württemberg
- Norris Tagesschnellster - Verstappen klar geschlagen
- Scholz soll am 6. Dezember erneut vor Hamburger Cum-Ex-Ausschuss aussagen
- Hisbollah-Kreise: Chef von Elite-Einheit der Miliz bei israelischem Angriff getötet
- Von der Leyen: Ukraine soll EU-Kredit in Höhe von 35 Milliarden Euro erhalten
- "Leuchtturmprojekt": DFB bewirbt sich um Frauen-EM 2029
- Krischer: Deutschlandticket wird teurer - Sonderkonferenz am Montag
- Strom für Microsoft: US-Atomkraftwerk Three Mile Island soll wieder in Betrieb gehen
- "Großes Vorbild": Klopp erhält deutschen Verdienstorden
- Dutzende Schüler bei Busunfall in Rheinland-Pfalz verletzt
- Vergewaltigungsvorwürfe gegen Al-Fayed: 37 Frauen verklagen Harrods und Ritz
- Klimawandel: Skigebiet im französischen Jura schließt 30 Prozent der Pisten
- Hisbollah reagiert mit neuen Raketenangriffen auf israelische Bombardements
- F16-Kampfjet von US-Airbase verliert leere Tanks über Rheinland-Pfalz
- Israel ficht Zulässigkeit des Haager Antrags auf Haftbefehl gegen Netanjahu an
- Vier Verletzte bei Brand von Seniorenheim in bayerischem Aschaffenburg
- Bericht: Bund will 2025 Rekordsumme für Familien ausgeben
- Finanzwende: Gesetz für Bürokratieabbau gefährdet Cum-Ex-Aufklärung
- Zahl der in Deutschland lebenden Flüchtlinge erreicht Höchststand
- Unbekannte stehlen und beschädigen 150 Grablampen auf Friedhof in Nordrhein-Westfalen
- Kitamitarbeiterin soll in Bayern Kleinkind misshandelt haben
- Zwei Männer nach Mord auf Brandenburger Autobahn zu lebenslanger Haft verurteilt
- 26 Tote bei Überschwemmungen in Indien - Streit über Öffnung von Staudämmen
- Haftstrafen für Senioren nach Angriff auf Ölleitungen in Mecklenburg-Vorpommern
- Maus erzwingt Landung eines Flugzeugs auf dem Weg nach Spanien
- Lange Haftstrafe wegen Handels mit Kriegswaffen für 39-Jährigen in Hessen
- Sahin über Belastung im Fußball: "Fünf vor Zwölf"
- Kiew verbietet weitgehend Telegram-Nutzung für Regierungsvertreter und Armeeangehörige
- Urteil: Bei Google-Bewertung muss genaues Kundenverhältnis zur Firma klar werden
- "Nicht immer draufhauen": Wüst gibt Merz Tipps für Wahlkampf
- Leclerc mit erster Bestzeit in Singapur
- 285.000 Aale sollen in Berliner Flüssen ausgesetzt werden
- Untersuchung: Deutsche Grenzkontrollen verteuern Waren und schaden Unternehmen
- Klimakrise killt Kimchi: Hitzewelle in Korea treibt Kohl-Preise in die Höhe
- Alzheimer: Experten fordern bessere Diagnostik und mehr Unterstützungsangebote
- Hochwassergefahr: Oder schwillt in Brandenburg allmählich an
- Berichte: 70.000 in Ukraine getötete russische Soldaten identifiziert
- Nach Explosionswellen im Libanon: Israel greift Raketenwerfer der Hisbollah an
- Kompany: "Man sollte die Spiele begrenzen"
- Aggressiver Hund verletzt in Nordrhein-Westfalen drei Menschen
- Stecken gebliebener Hausbau in Koblenz beschäftigt Bundesgerichtshof
- Trotz radioaktivem Wasser: China will wieder Meeresfrüchte aus Japan importieren
- Gefälschte NS-Dokumente an Museum verkauft: Strafbefehl gegen Mann beantragt
Landgericht Braunschweig erklärt Klima-Klage gegen VW für zulässig
Eine Klage von Greenpeace gegen den Autobauer Volkswagen wegen dessen aus Sicht der Umweltschützer mangelhaften Einsatzes für den Klimaschutz ist wohl grundsätzlich zulässig, dürfte aber keinen Erfolg haben. Das Landgericht Braunschweig ließ die Klage der Umweltorganisation am Dienstag grundsätzlich zu und setzte für den 31. Januar einen weiteren Verhandlungstermin an. Ein Gerichtssprecher deutete jedoch an, dass die Klage dann abgewiesen werden könnte.
Drei von Greenpeace unterstützte Klägerinnen und Kläger fordern, dass VW ab spätestens 2030 keine Verbrenner mehr produziert. Erreichen will die klagende Seite außerdem, dass VW verpflichtet wird sicherzustellen, die eigenen CO2-Emissionen bis 2030 um 65 Prozent verglichen mit 2018 zu reduzieren.
Die Klage stützt sich auch auf das Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das 2021 entschieden hatte, dass künftige Generationen ein Recht auf Klimaschutz haben. Die Kläger argumentieren mit dem Schutz ihrer Freiheits- und Eigentumsrechte, die sie durch den Klimawandel bedroht sehen.
"Die Kammer hat ihre vorläufige Rechtsauffassung geäußert und klargestellt, dass die Anträge aus ihrer Sicht zulässig sind und die Klage insgesamt zulässig ist", sagte der Sprecher in Braunschweig. "Davon zu trennen ist aber die Frage, ob die Klage im Ergebnis auch Erfolg hat." Nach vorläufiger Einschätzung gehe das Gericht davon aus, "dass das nicht der Fall sein könnte".
Volkswagen zeigte sich zufrieden mit dem Ergebnis der Verhandlung. "Das Gericht hat im Kern unserer Wertung bestätigt", sagte ein Konzernsprecher. Rechtliche Ansprüche gegenüber dem Unternehmen bestünden nicht.
Greenpeace sieht die Zulassung der Klage dennoch bereits als Erfolg. Die gesamte Argumentation von Volkswagen, dass das Zivilrecht nicht anwendbar sei, "ist hier zurückgewiesen worden", sagte die Greenpeace-Anwältin Roda Verheyen.
Eine finale Entscheidung zu der Klage habe das Landgericht zudem noch nicht getroffen. "Ich weiß nicht, ob wir das Gericht hier noch umstimmen", sagte sie weiter. In jedem Fall werde Greenpeace es auch nicht bei dieser Entscheidung belassen.
Nogueira--PC