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Opferbeauftragte betont gesamtdeutsche Verantwortung für Opfer der SED-Diktatur
Opferbeauftragte betont gesamtdeutsche Verantwortung für Opfer der SED-Diktatur / Foto: WIESELES - AFP/Archiv

Opferbeauftragte betont gesamtdeutsche Verantwortung für Opfer der SED-Diktatur

Die SED-Opferbeauftragte Evelyn Zupke hat bei der Übergabe ihres ersten Jahresberichts die gesamtdeutsche Verantwortung für die Opfer der SED-Diktatur betont. Als Beispiele für die Verflechtungen zwischen Ost und West nannte Zupke am Donnerstag die Fluchtbewegungen und den Häftlingsfreikauf, aber auch die Zwangsarbeit, die politische Häftlinge in den DDR-Gefängnissen für westdeutsche Konzerne leisten mussten. Die Opferbeauftragte forderte zudem, die Anerkennung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden zu erleichtern.

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Sie habe "ganz bewusst" entschieden, dem Bundestag ihren ersten Jahresbericht zum Jahrestag des blutig niedergeschlagenen DDR-Volksaufstands von 1953 vorzulegen, erklärte Zupke. "Der 17. Juni ist über die Jahrzehnte sowohl zu einem Symbol für den Widerstand der Menschen in der DDR als auch für die Brutalität der SED-Diktatur geworden." Sie wolle den Tag dafür nutzen, "um von den Menschen zu berichten, die bis heute unter den Folgen des SED-Unrechts leiden".

Der Jahresbericht 2022 enthalte konkrete Schritte, "um die soziale Lage der Opfer zu stabilisieren, um Gerechtigkeitslücken in den Gesetzen zu schließen und die Anerkennung von verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden zu vereinfachen", so Zupke. Bei der Anerkennung dieser Gesundheitsschäden "scheitert die breite Mehrheit der Opfer", fügte sie hinzu.

Seit mehr als zwanzig Jahren werde versucht, durch Änderungen und Ergänzungen der bestehenden Regelungen eine Verbesserung zu erreichen. "Bis heute ohne durchschlagenden Erfolg", kritisierte die Opferbeauftragte. Sie wandte sich gegen "Kosmetik am bestehenden Regelungsrahmen".

Stattdessen schlage sie vor, "dass auf Grundlage klar definierter Kriterien wie politische Haft oder Zersetzung, und definierter Krankheitsbilder der Zusammenhang zwischen dem schädigenden Ereignis und dem heutigen Gesundheitsschaden als gegeben vorausgesetzt wird". Eine solche konkretisierte Vermutungsregelung werde seit Jahren für die durch Auslandseinsätze körperlich und psychisch geschädigten Soldaten angewandt. "Mit dieser Regelung für die SED-Opfer würden unnötige Bürokratiekosten gespart und das Vertrauen der Opfer in den Rechtsstaat gestärkt werden."

Mit Blick auf die Zwangsarbeit politischer Häftlinge erklärte die Opferbeauftragte: "Keine heutige Vorstandsvorsitzende und kein heutiger Geschäftsführer sind dafür verantwortlich, was damals in den Gefängnissen im Auftrag westdeutscher Firmen geschah." Die aktuellen Unternehmensleitungen trügen aber Verantwortung dafür, "wie die Firmen heute mit den dunklen Kapiteln der Unternehmensgeschichte umgehen". Sie setze sich dafür ein, "dass die Firmen ihre historische Verantwortung annehmen und sich an der Unterstützung der SED-Opfer beteiligen".

N.Esteves--PC