- Spanien: Corberan neuer Trainer beim FC Valencia
- Brasilianer Oscar kehrt in seine Heimat zurück
- Nach Trump-Drohung einer Übernahme des Panama-Kanals: Demonstrationen vor US-Botschaft
- Trump wettert gegen Umwandlung von Todesstrafen in lebenslange Haft
- Mindestens 21 Tote bei Protesten gegen Bestätigung von Wahlergebnis in Mosambik
- Papst Franziskus läutet Heiliges Jahr ein
- Grippe: Früherer US-Präsident Clinton nach einem Tag aus Krankenhaus entlassen
- Moldaus Präsidentin Sandu für zweite Amtszeit vereidigt
- Hunderte Gläubige feiern an Geburtskirche in Bethlehem Weihnachten
- American Airlines setzt wegen technischen Problems kurzzeitig alle US-Flüge aus
- Lawinenunglück: Schweizer Olympia-Teilnehmerin gestorben
- Neues Kabinett in Frankreich nimmt Regierungsgeschäfte auf
- Verivox: Preise für Solaranlagen in zwölf Monaten um zehn Prozent gesunken
- Gericht in Amsterdam verurteilt fünf Männer wegen Gewalt gegen israelische Fußballfans
- Flugtaxi-Entwickler Lilium findet doch noch Käufer
- "Volles Vertrauen": Scherning bleibt Trainer in Braunschweig
- Hongkong setzt Belohnung für Hinweise zu sechs im Ausland lebenden Aktivisten aus
- Pietreczko bleibt auf der Insel - und will Weltmeister werden
- Opposition in Südkorea strebt Amtsenthebungsverfahren gegen Präsident Han an
- NHL: Peterka beendet Durststrecke mit Buffalo
- 34:0-Sieg: Packers lösen Play-off-Ticket in der NFL
- "Hoffen wir's": Musiala blickt positiv auf Vertragsgespräche
- "Das war für Mo": Orlando siegt dank Rookie da Silva
- Netanjahu sieht "Fortschritte" auf Weg zu Geiselabkommen
- Bleibt Alonso? Carro: "Wir gehen davon aus"
- Lahm sieht "erfolgreiches" Jahr 2024 für deutschen Fußball
- Papst Franziskus eröffnet bei Christmette Heiliges Jahr
- Früherer US-Präsident Clinton mit Fieber im Krankenhaus
- BBL: Ulm verliert in letzter Sekunde
- Neue Machthaber in Syrien empfangen Vertreter Jordaniens und Katars
- Spitzenreiter Melsungen schüttelt Verfolger Hannover ab
- Darts-WM: Pietreczko auch nach Weihnachten weiter dabei
- Tausende bei Lichterkette und AfD-Demo nach Anschlag in Magdeburg
- Frankreichs Präsident Macron ernennt neue Regierung
- Fall Diarra: FIFA beschließt Übergangsregeln zu Transfers
- UN-Friedensmission ruft Israel zu schnellerem Truppenabzug im Südlibanon auf
- Selenskyj: Bereits tausende Nordkoreaner in Ukraine-Krieg getötet oder verletzt
- Ausschuss: Trump-Unterstützer Gaetz zahlte für Sex mit Minderjähriger
- Zahlreiche Menschen bei AfD-Demo nach Anschlag in Magdeburg
- "Stehen nicht zum Verkauf": Grönland weist erneute Kaufabsicht Trumps zurück
- Ermittlungskomplex Lina E.: Linksextremist aus Ungarn ausgeliefert
- Unbekannte legen Schweinekopf vor muslimischen Gebetsräumen in Brandenburg ab
- Merkel hält Merz für Mann der Stunde - Kritik an Nein zu Schwarz-Grün
- Pro-europäische Parteien in Rumänien einigen sich auf Koalition
- Razzia in als Massagesalons getarnten Bordellen in Baden-Württemberg
- Dieselskandal: Winterkorns Verteidigung hält Vorsitzenden Richter für befangen
- Sportdirektor Hajri verlässt Kaiserslautern
- 36 Jahre nach Mord beim Kölner Karneval: Urteil gegen Beschuldigten rechtskräftig
- Delegationen aus arabischen Staaten treffen neue syrische Machthaber
- 50.000 Jahre altes fast vollständig erhaltenes Baby-Mammut in Sibirien entdeckt
Studie: Geplante Kindergrundsicherung zu niedrig - andere Berechnung gefordert
Die Höhe der geplanten Kindergrundsicherung reicht laut einer Studie nicht aus, um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen. Die Zahlungen müssten je nach Alter sechs bis 30 Prozent höher sein, um Entwicklungsmöglichkeiten und soziokulturelle Teilhabe zu sichern, heißt es in der am Donnerstag veröffentlichten Studie der Verteilungsforscherin Irene Becker für die gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung. Positiv wird darin aber die vorgesehene Vereinfachung von Antragsverfahren gewertet.
Für ein angemessenes Niveau, das Kinderarmut nachhaltig verhindert, müssten die Beträge anders berechnet werden, heißt es in der Studie. Je nach Altersstufe der Kinder und Jugendlichen müssten diese zwischen 30 und 191 Euro pro Monat höher ausfallen als derzeit von der Bundesregierung geplant. Die derzeitigen gesetzlichen Verfahren zur Bemessung des soziokulturellen Existenzminimums kritisierte Becker als "in mehrfacher Hinsicht unzulänglich".
Die als ein zentrales Element der Kindergrundsicherung angestrebte Vereinfachung der Antragsverfahren kann laut Simulationsrechnungen der Böckler-Stiftung einen Beitrag leisten, um Kinderarmut zu bekämpfen. "Wenn dadurch alle aktuell 2,3 Millionen Kinder mit Unterstützungsanspruch auch wirklich Leistungen erhalten würden – statt wie bisher nur rund eine Million –, wirkt sich das vor allem längerfristig positiv aus", heißt es von Seiten der Stiftung.
"Das aktuelle Konzept der Bundesregierung stellt eine – in der Intention sinnvolle – Verwaltungsreform dar, aber das allein reicht nicht", erklärte dazu die wissenschaftliche Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Böckler-Stiftung, Bettina Kohlrausch. "Niedrigere bürokratische Hürden bei der Antragstellung sind wichtig, sie ändern jedoch nichts daran, dass die geplanten Leistungen absehbar zu niedrig sind", kritisierte sie weiter.
Der Erfolg einer Kindergrundsicherung bei der Bekämpfung von Kinderarmut "steht und fällt mit der Bemessung des zu sichernden Existenzminimums", betonte Becker. Notwendig sei dafür ein "normativ akzeptables und methodisch stringentes Verfahren". Derzeit werde aber das soziokulturelle Existenzminimum nach einem relativ komplexen Verfahren berechnet, in dem sich "objektive" Statistiken zu Konsumausgaben von Haushalten im untersten Einkommensbereich und zum Teil "willkürliche" politische Vorgaben mischten, kritisierte die Forscherin.
So seien aus der Berechnung diverse Ausgaben gestrichen worden, unter anderem für Taschen, Regenschirme, Eis in der Eisdiele, Pflanzen und Tierfutter. Dadurch werde der zur Sicherung des Existenzminimums notwendige finanzielle Bedarf rechnerisch "gedrückt". Diese Vorgehensweise führe "zu einer systematischen Bedarfsunterdeckung", erklärte Becker.
Sie rief dazu auf, stattdessen die Konsumausgaben in der Mitte der Einkommensverteilung als Bezugspunkt zu nehmen. Soziokulturelle Teilhabe sollte dann als gerade noch gegeben betrachtet werden, wenn Haushalte bei den Ausgaben für Grundbedürfnisse wie Ernährung, Bekleidung und Wohnen nicht mehr als 25 Prozent und bei sonstigen Bedürfnissen nicht mehr als 40 Prozent von der Mitte nach unten abweichen.
Haushalte, die aufgrund ihres niedrigen Einkommens Anspruch auf Grundsicherungsleistungen hätten, diesen jedoch nicht wahrnehmen, sollten generell aus den Berechnungen ausgeklammert werden, um Verzerrungen zu vermeiden. Weiter sprach sich Becker dafür aus, die Höhe der Kindergrundsicherung jeweils an die reale Entwicklung der Verbraucherpreise anzupassen. Bei hoher Inflation sollten zudem unterjährige Anpassungen vorgesehen werden.
Nach dem von Becker vorgeschlagenen Berechnungsmodell würde der Studie zufolge bei der Kindergrundsicherung der monatliche Höchstbetrag für Kinder in Haushalten mit sehr niedrigen Haushaltseinkommen im Startjahr 2025 für Kinder unter sechs Jahren bei 560 Euro liegen, für Kinder von sechs bis unter 14 Jahren bei 693 Euro und für Jugendliche bis unter 18 Jahren bei 827 Euro.
L.Torres--PC