- Zahl der Baugenehmigungen im September wieder deutlich stärker gesunken
- Streit um Kosten für Assistenzhundausbildung: Klägerin verliert gegen Krankenkasse
- Mumbru stellt klar: Schröder bleibt Kapitän
- Umfrage: Kinder und Jugendliche kennen eigene Rechte kaum
- Djir-Sarai erklärt Union zum Wunschpartner der FDP
- Jahresabschluss in Ungarn: Nagelsmann nimmt Rücksicht
- Spezialkräfte beenden Irrfahrt mit gestohlenem Rettungswagen von Hamburg nach Kiel
- Unicef: Mehr als 650 Kinder im Ukraine-Krieg getötet - Warnung vor psychischen Schäden
- Baerbock begrüßt US-Entscheidung zu ukrainischem Waffeneinsatz gegen Russland
- Ukrainischer Botschafter begrüßt Erlaubnis von Waffen mit größerer Reichweite
- Teilergebnisse: Wähler in Gabun stimmen mit großer Mehrheit für neue Verfassung
- Esken sieht Scholz' Kandidatur als "beschlossene Sache" - Debatte geht weiter
- Exporte aus Deutschland im dritten Quartal leicht gestiegen
- Schulen in Indiens Hauptstadt Neu Delhi wegen Smogs geschlossen
- NHL: Grubauer verliert bei Comeback
- Habeck wirbt auf UN-Klimakonferenz für Ausbau des Emissionshandels
- NFL: Chiefs mit erster Niederlage
- NBA: Schröders Nets verlieren erneut
- DB führt ab Januar neuen Sparpreis für Geschäftsreisende ein
- Trump nominiert Republikaner Brendan Carr als Leiter der US-Medienaufsichtsbehörde
- BGH spricht Grundsatzurteil zu Schadenersatz nach Datendiebstahl bei Facebook
- CDU und SPD in Sachsen starten Koalitionsverhandlungen für Minderheitsregierung
- Woche der Entscheidungen beginnt auf UN-Klimakonferenz in Baku
- Vertreter wichtiger Industrie- und Schwellenländer verhandeln bei G20-Gipfel
- Biden erlaubt Kiew Einsatz von Waffen mit größerer Reichweite gegen Russland
- Tausende protestieren in Slowakei gegen Regierung von Ministerpräsident Fico
- Biden: Niemand kann Energiewende in den USA rückgängig machen
- Regierungspartei im Senegal erklärt sich zur Siegerin der Parlamentswahl
- Löw: "Fehler" nach WM 2018 nicht aufgehört zu haben
- Sieben Weltkriegsbomben in Osnabrück unschädlich gemacht
- Sieg in Italien: Frankreich sichert sich Gruppensieg
- Nach Parteitag: Söder bleibt bei Nein zu Koalition mit den Grünen
- USA erlauben Ukraine Einsatz von weiter reichenden Waffen gegen Russland
- US-Repräsentantenhaus-Chef Johnson will Ethik-Bericht zu Gaetz nicht veröffentlichen
- Krönung in Turin: Sinner gewinnt ATP Finals
- K-Frage: Pistorius steht weiter hinter Scholz - sieht aber "keinen Automatismus"
- Ukraine schränkt nach russischen Angriffen landesweit Stromversorgung ein
- Russische Exil-Opposition fordert Verurteilung von Putin als "Kriegsverbrecher"
- Parlamentswahl im Senegal: Neuer Präsident hofft auf Mehrheit für seine Regierung
- Historischer Titel: Krawietz/Pütz triumphieren in Turin
- Tödliche Attacke in Schleswig-Holstein: Verdächtiger stellt sich auf Polizeiwache
- Smog-Belastung in pakistanischer Stadt Lahore sinkt erstmals nach Wochen
- FDP bekräftigt Forderung nach vorgezogener Bürgerschaftswahl in Hamburg
- Nordderby: Kiel geht gegen Flensburg unter
- SPD-Chef Klingbeil beharrt auf Scholz als Kanzlerkandidat
- Skeleton: Grotheer glänzt mit Doppelsieg - Neise überzeugt
- Regierung meldet steigende Visazahlen nach neuem Fachkräfteeinwanderungsgesetz
- Klimaschutz: US-Präsident Biden besucht Amazonas-Region
- Druck auf Scholz in K-Frage wächst: Erster Bundestagsabgeordneter für Pistorius
- Jorge Martin erstmals MotoGP-Champion
Pechstein: Bundesverfassungsgericht hebt BGH-Urteil auf
Claudia Pechstein hat in ihrem Kampf um Schadensersatz für ihre zweijährige Dopingsperre einen Teilerfolg gefeiert. Wie das Bundesverfassungsgericht am Dienstag mitteilte, habe es einer Verfassungsbeschwerde der fünfmaligen Eisschnelllauf-Olympiasiegerin stattgegeben. Folglich werde das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 7. Juni 2016 aufgehoben, da es Pechsteins Justizgewährungsanspruch verletze. Der Fall wurde an das Münchner Oberlandesgericht zurückverwiesen, wodurch Pechstein weiterhin die Chance auf Schadensersatz besitzt.
Vor nun sechs Jahren hatte der BGH ihre Klage gegen die Internationale Eislauf-Union (ISU) auf Schadensersatz in Höhe von rund fünf Millionen Euro für unzulässig erklärt. 2009 war die heute 50-Jährige für zwei Jahre durch die ISU gesperrt worden. Der Grund waren erhöhte Blutwerte, die sie auf eine von ihrem Vater vererbte Anomalie zurückführte. Dies war von führenden Hämatologen bestätigt worden. Seither kämpft Pechstein vor Gericht.
Die Sperre war damals vom Internationalen Sportgerichtshof CAS bestätigt worden, wogegen Pechstein klagte. Letztlich versetzte das BGH-Urteil 2016 Pechstein in ihrem Kampf einen herben Rückschlag. In der Urteilsbegründung hatte die von Pechstein unterzeichnete Schiedsvereinbarung die entscheidende Rolle gespielt. Anders als das OLG München in einem Zwischenurteil aus dem Jahr 2015 hatte der Kartellsenat des BGH das Verbandsgericht anerkannt.
V.Dantas--PC