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Verdacht der Untreue: Hausdurchsuchung beim Reitverband
Es bleibt unruhig im deutschen Reitverband, nun hat sich auch die Justiz eingeschaltet. Nach einem Beschluss des Amtsgerichts Münster, der dem SID in Teilen vorliegt, wurde "die Durchsuchung der Geschäftsräume der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) in Warendorf einschließlich sämtlicher Nebenräume sowie der vorhandenen Kraftfahrzeuge angeordnet". Die Maßnahme fand am Mittwoch statt.
Grundlage ist laut Beschluss ein Ermittlungsverfahren gegen den noch bis zum 31. Dezember im Amt befindlichen Generalsekretär Soenke Lauterbach sowie den früheren Finanzkurator Gerhard Ziegler, Klaus Miesner (FN-Geschäftsführer Bereich Zucht), den ehemaligen Präsidenten Hans-Joachim Erbel und Hans-Rainer Reisloh (ehemaliger FN-Geschäftsführer Personal und Finanzen) "wegen Verdachts der Untreue".
Lauterbach und Erbel waren von der Mitgliederversammlung im Juli nicht entlastet worden, Erbel trat daraufhin zurück. Lauterbach kündigte zum 30. September 2025, wurde allerdings kurz nach dem Amtsantritt des neuen Präsidenten Martin Richenhagen bereits zum 31. Dezember 2024 offiziell auf eigenen Wunsch freigestellt.
Unter anderem geht es bei den Ermittlungen laut Beschluss um angebliche interne Auszahlungen im Verband. "Üblich seien Summen in Höhe von 90T € für ausgewählte Mitarbeiter (vor Corona höher), 80-90T für Abteilungsleiter und 80-90T für Vorstandsmitglieder gewesen", heißt es wörtlich: "Davon erhielten der Beschuldigte Lauterbach und Herr Dr. Peiler (Geschäftsführer des Deutschen Olympiade-Komitees für Reiterei DOKR, d. Red.) zusammen knapp 50.000 €."
Zudem seien Vorsorgeverträge für einige Mitarbeiter, unter anderem für Lauterbach, abgeschlossen worden: "Dabei wurde bzw. wird durch die FN jährlich ein an die verbleibende Arbeitszeit bis zur Rente angepasster Betrag an eine Versicherung gezahlt, sodass mit Renteneintritt ca. 600.000 € zusätzlich zur betrieblichen und gesetzlichen Rente ausgezahlt werden."
Es sei zu vermuten, so heißt es weiter, dass "die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen wird, nämlich: Verträge, Protokolle/Schriftstücke zu Bonuszahlungen, Exceltabellen über Bonuszahlungen, Personalakten, interne E-Mail-Postfächer der Beschuldigten, Buchhaltungsunterlagen und sonstige Unterlagen mit Bezug zu dem Verfahren." Dies umfasse "Unterlagen in schriftlicher sowie digitaler Form, ferner Speichermedien jeglicher Art".
F.Moura--PC