- Brasiliens Regierung meldet geringste Abholzung im Amazonasgebiet seit neun Jahren
- Biden mit Rede an die Nation nach US-Präsidentschaftswahl
- Karlsruhe veröffentlicht Beschluss zu bestimmten Überwachungsbefugnissen von BND
- Bundesgerichtshof entscheidet über Werbeblocker
- Weitere Leitzinssenkung der US-Notenbank erwartet
- Bundestag berät über Resolution gegen Antisemitismus
- Steinmeier würdigt Beteiligte der friedlichen Revolution in der DDR
- Hisbollah gibt Angriffe auf mehrere israelische Militärstützpunkte bekannt
- FC Bayern trauert um verstorbenen Fan
- Grünen-Fraktionschefin: Lindner hat als Finanzminister seine Arbeit nicht gemacht
- Musiala trifft in die Stille: FC Bayern mit zweitem Sieg
- Flicks Barcelona auf Kurs - Atletico schockt PSG spät
- CDU und CSU fordern von Scholz sofortige Vertrauensfrage: Neuwahl noch im Januar
- Niederlage gegen Bergamo: VfB scheitert am Bollwerk
- US-Wahl: Harris ruft Anhänger nach Niederlage zur Fortsetzung des Kampfes auf
- Söder fordert von Scholz sofortige Vertrauensfrage: Neuwahl noch im Januar
- Grüne bleiben in Regierung und wollen Neuwahlen im Frühjahr
- Lindner weist Scholz Schuld an Scheitern der "Ampel" zu
- Mögliche Neuwahl bis Ende März: Scholz stellt im Januar Vertrauensfrage
- Nach Unterwäsche-Protest: Iranerin in Zentrum für "Spezialbehandlungen" gebracht
- Hisbollah greift nach eigenen Angaben mehrere israelische Militärstützpunkte an
- US-Präsidentschaftswahl: Biden und Harris gratulieren Trump zum Wahlsieg
- Koalitionskrise: Kanzler Scholz entlässt Finanzminister Lindner
- U-Bahn-Probleme: Bayern-Spiel beginnt später
- Verteidigungsminister von Deutschland und Frankreich rufen zu "Geschlossenheit" auf
- Wagenknecht: Verantwortung für gescheiterte Sondierungen in Sachsen bei CDU und SPD
- Medien: Torwart Ortega erstmals im DFB-Kader
- Weißes Haus: Harris äußert sich um 22.00 Uhr zu Wahlniederlage
- Koalitionsausschuss im Kanzleramt - "Ampel" ringt um ihre Zukunft
- Mehrheit in beiden Kongresskammern für US-Republikaner zeichnet sich ab
- Erfolge für US-Abtreibungsbefürworter in Referenden - Aber Scheitern in Florida
- Sondierungen in Sachsen gescheitert - CDU und SPD machen BSW schwere Vorwürfe
- Erfolg mit Abnehmspritzen: Quartalsgewinn von Novo Nordisk steigt um ein Fünftel
- Israel greift nach Raketenbeschuss durch Hisbollah Ziele im Süden von Beirut an
- Bis zu 47 Länder Europas treffen sich zu Gipfel in Budapest
- Gerichte bestätigen Regeln zu Mindestabstand von Wettbüros zu Schulen
- Ermittlungen nach Bluttat mit drei Toten in Baden-Württemberg eingestellt
- Scholz stellt sich auf Trump-Präsidentschaft ein - und reicht die Hand
- Wahlsieg Trumps lässt Bitcoin auf neuen Rekordwert steigen
- 51-Jähriger stirbt nach Polizeieinsatz in Baden-Württemberg
- Weitere Untreuevorwürfe gegen ehemals führenden Coronaleugner vor Göttinger Gericht
- Mordanklage nach tödlichem Messerangriff von Mannheim erhoben
- Trump schafft politische Zeitenwende in den USA - Republikaner mit Mehrheit im Senat
- IS-Unterstützer soll Geld an Dschihadistenmiliz überwiesen haben - Anklage
- Bundesregierung bekräftigt Zusagen für internationale Klimafinanzierung
- Urteil: Sozialversicherungspflicht für VHS-Dozent je nach Einzelfall beurteilen
- Opposition in Israel verurteilt Entlassung von Verteidigungsminister Gallant
- Deutsche OSZE-Beobachterin lobt US-Wahl - Alt: Waren auf Aggressionen eingestellt
- Autofahrer bei Fahrt in Sachsen mit Messer getötet: Unterbringung in Psychiatrie
- Mann in Berlin-Spandau offenbar auf offener Straße mit Messer getötet
Mordurteil nach tödlicher Messerattacke von Dresden ist rechtskräftig
Knapp anderthalb Jahre nach dem islamistisch motivierten Messerangriff auf zwei Männer in Dresden ist das Urteil gegen den Angeklagten rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) fand keine Rechtsfehler im Urteil des Dresdner Oberlandesgerichts, das den Angeklagten im Mai 2021 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt hatte. Er wurde des Mordes, des versuchtes Mordes und der gefährlichen Körperverletzung für schuldig befunden. (Az. 3 StR 428/21)
Das Oberlandesgericht sah es als erwiesen an, dass der als islamistischer Gefährder eingestufte Syrer im Oktober 2020 in der Dresdner Altstadt unvermittelt auf zwei Männer aus Nordrhein-Westfalen eingestochen hatte, die er als Homosexuelle zu erkennen glaubte. Ein 55-Jähriger starb kurz darauf im Krankenhaus, dessen 53-jähriger Begleiter überlebte schwer verletzt.
Das Gericht stellte im Mai 2021 die besondere Schwere der Schuld fest und behielt sich die anschließende Anordnung einer Sicherungsverwahrung vor. Der Angeklagte legte gegen das Urteil Revision beim BGH ein, die nun verworfen wurde.
M.Carneiro--PC