- Hafturteil wegen Werfens von Gullydeckeln auf Autobahn in Niedersachsen rechtskräftig
- Totschlagsprozess um in Wohnung aufbewahrte Leiche in Hessen begonnen
- Ayatollah Chamenei rechtfertigt Irans Raketenangriff als "legal und legitim"
- Klagen von Breuninger und Falke gegen deutsche Corona-Hilfen scheitern vor EuGH
- Muskelverletzung: BVB-Star Adeyemi fällt länger aus
- Fifa verliert vor EuGH: Transferregeln verstoßen gegen Freizügigkeit
- Neuzulassungen gehen auch im September zurück - Anstieg bei E-Autos
- Bayern und DFB ohne Musiala – Leweling nachnominiert
- EuGH: Melonen und Tomaten aus Westsahara müssen entsprechend gekennzeichnet sein
- U21: Beier und Wanner ersetzen Adeyemi und Moukoko
- Kühnert beklagt Homophobie bei muslimischen Männergruppen
- EuGH stuft Umgang von Taliban mit Frauen in Afghanistan als Verfolgung ein
- Niederlage für die FIFA: Transferregeln widersprechen EU-Recht
- Wagenknecht lobt Appell von Kretschmer, Woidke und Voigt zur Ukraine-Politik
- Dobrindt fordert FDP zum Ampel-Bruch auf und erwartet Neuwahlen im März
- Verkauf von Medikamenten im Internet: EuGH pocht auf Datenschutz
- EuGH weist Klagen gegen neue Arbeitsbedingungen für Fernfahrer weitgehend ab
- Breites Bündnis fordert höhere Besteuerung Superreicher
- Ermittlungen wegen Vergewaltigung gegen Boliviens Ex-Präsident Morales
- Zahl deutscher Auswanderer in USA sinkt auf Tiefstand
- Oberstes Gericht Mexikos will umstrittene Justizreform überprüfen
- Großbritannien investiert Milliarden in CO2-Abscheidung und -Einspeicherung
- Julia Nawalnaja hält Gesprächsangebote an Putin für überflüssig
- Neue israelische Luftangriffe auf Süden von Beirut
- US-Hafenarbeiter beenden Streik nach vorläufiger Einigung mit Arbeitgebern
- Frankfurt heiß auf die Bayern: "Wissen, was wir können"
- Müller trotz Bayern-Niederlage: "Sind in der Spur"
- Schmidt gratuliert Kleindienst: "Hat er sich verdient"
- Baumann stützt Matarazzo: "Es stimmt" mit dem Coach
- FDP drängt Heil zu Änderung von Lieferkettengesetz
- Republikanische Trump-Kritikerin Cheney ruft bei gemeinsamem Auftritt zur Wahl von Harris auf
- Abstimmung über EU-Zölle auf E-Autos aus China angesetzt
- Österreichs Präsident Van der Bellen empfängt nach Parlamentswahl FPÖ-Chef Kickl
- EuGH urteilt über deutsche Corona-Hilfen für Unternehmen
- EuGH urteilt über Anerkennung von afghanischen Frauen als Flüchtlinge
- EuGH urteilt über Verkauf von apothekenpflichtigen Medikamenten über Amazon
- EuGH urteilt über Arbeitsbedingungen für Fernfahrer
- Biden: Umfassender Krieg in Nahost noch vermeidbar
- Im Alter von 93 Jahren: Buena Vista-Sängerin Omara Portuondo beendet Karriere
- Erklärung: US-Hafenarbeiter beenden Streik nach vorläufiger Einigung
- Medienbericht: Streit in Ampel-Regierung über Strafzölle auf E-Autos aus China
- Hisbollah-Kreise: Elf israelische Angriffe auf Süden von Beirut
- Staatsmedium: Nordkorea würde laut Machthaber Kim bei Angriff "ohne Zögern" Atomwaffen nutzen
- Traumstart im Schmuckkasten: Bayern entzaubern Real Madrid
- Eintracht eiskalt im Hexenkessel: Bayern kann kommen
- Biden: Israel und USA besprechen mögliche Angriffe auf iranische Ölanlangen
- Von mutmaßlichen Hackern genutzte Internet-Domains in den USA beschlagnahmt
- Klub-WM: Magdeburg verpasst historischen Titel
- Dank Doppelpacker Hlozek: Atempause für Matarazzo
- Großbritannien übergibt Chagos-Inseln im Indischen Ozean an Mauritius
Verwandte von EU-Bürgern können unter Umständen langfristiges Aufenthaltsrecht bekommen
Nahe Verwandte von EU-Bürgern, die aus Drittstaaten stammen, können nach einem sogenannten abgeleiteten Aufenthaltstitel grundsätzlich auch eine langfristige Aufenthaltsberechtigung bekommen. Dazu müssten sie aber die Voraussetzungen wie etwa ein ausreichendes Einkommen erfüllen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Mittwoch. Es ging um einen Fall aus den Niederlanden. (Az. C-624/20)
Eine aus Ghana stammende Frau durfte dort leben, weil ihr minderjähriger Sohn die niederländische Staatsangehörigkeit hat. Ein Jahr vor seinem 18. Geburtstag, im Jahr 2019, beantragte sie eine langfristige Aufenthaltsberechtigung. Ihr Antrag wurde aber abgelehnt mit dem Argument, dass ihre Zeit in den Niederlanden nur vorübergehend sei, solange der Sohn minderjährig sei. Dagegen klagte sie in Den Haag. Das dortige Bezirksgericht legte dem EuGH die Frage vor.
Dieser präzisierte nun, dass Saisonarbeitskräfte, Au-Pairs oder entsendete Arbeitnehmer nicht unter die entsprechende Richtlinie fallen. Familienmitglieder von EU-Bürgern dürften sich dann in dem Land aufhalten, wenn die EU-Bürger abhängig von ihnen sind und sonst das Land verlassen müssten.
Ein solches Abhängigkeitsverhältnis entfalle zwar normalerweise mit den Jahren. Es sei aber sei nicht auf kurze Dauer angelegt, sondern könne längere Zeit dauern. Zu berücksichtigen seien unter anderem das Alter des Kindes, die Bindung an den betreffenden Erwachsenen und die Frage, wer normalerweise für das Kind sorge.
Das wichtigste Ziel der Richtlinie sei die Integration von Drittstaatsangehörigen, die längere Zeit in der EU leben. Menschen mit einem solchen Aufenthaltsrecht müssten eine Arbeitserlaubnis bekommen, damit sie für das Kind sorgen könnten, erklärte der EuGH weiter. Eine dauerhafte Beschäftigung in dem EU-Land könne die Verwurzelung noch festigen.
Voraussetzung für eine langfristige Aufenthaltsberechtigung sei es, dass sich der Betreffende fünf Jahre lang ununterbrochen in dem Mitgliedsstaat aufhalte und nachweise, dass er für seine Familie aufkomme, krankenversichert sei und keine Sozialleistungen benötige. Zudem könnten die einzelnen EU-Staaten weitere Anforderungen aufstellen. Im konkreten Fall muss nun das Gericht in Den Haag entscheiden.
J.Oliveira--PC