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Richterverbände klagen bei EuGH gegen Freigabe von EU-Mitteln an Polen
Vier führende europäische Richter-Verbände wollen mit einer Klage verhindern, dass die EU trotz weiterhin bestehender Einschränkungen der Unabhängigkeit der Justiz in Polen Milliardenmittel an das Land freigibt. Die Verbände reichten am Sonntag vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg Klage gegen eine entsprechende Entscheidung ein, die die EU-Mitgliedstaaten im Juni getroffen hatten.
Die Bedingungen, die Polen für die Freigabe von Milliardenmitteln aus dem Corona-Hilfsfonds gestellt worden seien, seien "unterhalb dessen, was notwendig ist, um einen wirksamen Schutz der Unabhängigkeit der Richter und der Judikative sicherzustellen", kritisierten die vier Richter-Verbände in einer gemeinsamen Erklärung. Frühere Vorgaben des EuGH seien nicht ausreichend berücksichtigt worden.
Nach der EU-Kommission hatten Mitte Juni auch die Finanzminister der EU-Mitgliedstaaten zugestimmt, 35,4 Milliarden Euro an EU-Geldern für Polen freizugeben. Im Gegenzeug habe die Regierung in Warschau eine "sehr bedeutende" Zusage bezüglich der Unabhängigkeit der Justiz gemacht, hieß es.
Die EU-Gelder waren wegen Polens umstrittener Justizreform mehr als ein Jahr lang blockiert worden. Für die Freigabe stellte Brüssel drei Bedingungen: die Auflösung der Disziplinarkammer von Polens Oberstem Gericht, eine Reform der Disziplinarmaßnahmen für Richter und Möglichkeiten für sanktionierte Richter, ihren Fall erneut prüfen zu lassen.
Die Richterverbände betonen, dass der EuGH in seiner Entscheidung vom Juli 2021 jedoch eine "sofortige" Reintegration von zu Unrecht mit Disziplinarmaßnahmen belegten Richtern gefordert habe. Nach der aktuellen Vereinbarung zwischen Polen und der EU könne die Überprüfung der Bestrafung von Richtern jedoch mehr als ein Jahr lang dauern.
Das grüne Licht der EU-Staaten für die Auszahlung der EU-Hilfen an Polen schade der europäischen Justiz insgesamt, warnten die Richterverbände. Diese werde destabilisiert, "wenn das Justizsystem von einem oder mehreren Mitgliedstaaten keine Unabhängigkeitsgarantien und keinen Respekt der grundlegenden Prinzipien des Rechtsstaates mehr bietet".
Die EU-Kommission bemängelt in Polen seit Jahren die Einflussnahme der nationalkonservativen Regierungspartei PiS auf die Justiz. Zugeständnisse machte Warschau erst, nachdem der EuGH im November ein Strafgeld von einer Million Euro täglich gegen Polen verhängt hatte.
O.Gaspar--PC