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Bundesgerichtshof verkündet Entscheidung in Mordfall Lübcke
Bundesgerichtshof verkündet Entscheidung in Mordfall Lübcke / Foto: Boris Roessler - POOL/AFP/Archiv

Bundesgerichtshof verkündet Entscheidung in Mordfall Lübcke

Der Bundesgerichtshof (BGH) verkündet am Donnerstag (10.30 Uhr) in Karlsruhe seine Entscheidung im Fall des 2019 getöteten Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU). Der Rechtsextremist Stephan E. wurde 2021 vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt, der Mitangeklagte Markus H. wurde vom Vorwurf der psychischen Beihilfe freigesprochen. Gegen diesen Freispruch wenden sich die Familie Lübcke und der Generalbundesanwalt. (Az. 3 StR 359/21)

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Die beiden Angeklagten legten ebenfalls Revision beim BGH ein. E. will eine Verurteilung wegen Totschlags statt wegen Mordes erreichen, H. wendet sich gegen seine Verurteilung wegen eines Waffendelikts. Gegen den Freispruch für E. von dem Vorwurf, einen Asylbewerber mit einem Messer angegriffen zu haben, legten außerdem das Opfer und der Generalbundesanwalt Revision ein.

G.Teles--PC