Portugal Colonial - Grünen-Fraktion für Kopplung des Dienstwagenprivilegs an CO2-Ausstoß

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Grünen-Fraktion für Kopplung des Dienstwagenprivilegs an CO2-Ausstoß
Grünen-Fraktion für Kopplung des Dienstwagenprivilegs an CO2-Ausstoß / Foto: Alessandro RAMPAZZO - AFP/Archiv

Grünen-Fraktion für Kopplung des Dienstwagenprivilegs an CO2-Ausstoß

In der Koalitionsdebatte um das so genannte Dienstwagenprivileg hat die Grünen-Fraktionsspitze einen neuen Vorschlag vorgelegt. Die Möglichkeit zur steuerlichen Absetzbarkeit von Dienstwagen solle nicht gestrichen werden, aber dafür stärker an den CO2-Ausstoß des Fahrzeugs gekoppelt werden, sagte Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Dienstagsausgaben).

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"Mit der steuerlichen Förderung von Dienstwagen werden vor allem Oberklassewagen mit hohem Spritverbrauch gefördert", sagte Dröge. "Das ist weder klimapolitisch zeitgemäß noch mit Blick auf die öffentlichen Finanzen gerecht."

Mit einer Kopplung des absetzbaren Anteils an die Emission könnten dagegen Anreize zum Klimaschutz und Energiesparen gesetzt werden, sagte Dröge. "Das heißt: Je umweltfreundlicher ein Dienstwagen ist, desto besser wirkt sich das für Unternehmen und Mitarbeitende aus."

Zuletzt hatte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) einen Grünen-Vorschlag zurückgewiesen, den Steuerrabatt für Dienstwagen zu streichen und mit dem gesparten Geld eine Fortsetzung des Neun-Euro-Tickets zu finanzieren.

Aus der SPD-Fraktion kam Unterstützung für den neuen Grünen-Vorschlag: Bundestagsfraktionsvize Detlef Müller plädierte ebenfalls für eine ökologische Reform der Dienstwagenpauschale: "Dabei sind verschiedenste Aspekte wie etwa die klimapolitische Lenkungswirkung, wirtschaftliche Effekte oder auch der bürokratische Aufwand für die Nutzerinnen und Nutzer im Sinne einer ausgewogenen Lösung zu beachten sind", sagte Müller dem RND.

Das so genannte Dienstwagenprivileg ist die steuerliche Begünstigung für den privaten Halter und Nutzer eines Dienstwagens. Der Arbeitgeber stellt dem Arbeitnehmer ein Auto zur Verfügung - auch zur privaten Nutzung. Die Anschaffungskosten kann das Unternehmen als Betriebskosten von der Steuer absetzen, gleiches gilt für laufende Kosten wie Reparaturen, Sprit oder Verschleiß für dienstliche Fahrten.

P.Serra--PC