- Schwedischer Geheimdienst: Iran womöglich an Vorfällen nahe Israels Botschaften beteiligt
- Pistorius betont Israels Recht auf "Schläge auf Territorium des Gegners"
- "Kein Risiko": Mbappe verpasst Nations-League-Spiele
- Israel droht Iran nach Raketenangriff mit Vergeltung - Gefechte im Libanon dauern an
- Selenskyj nutzt Rutte-Besuch für Vorwürfe an Nato-Partner
- Macron empfängt Staatschefs französischsprachiger Länder
- EU-Kommission verklagt Ungarn wegen Gesetzes gegen ausländische Einflussnahme
- Scholz erinnert an Härten der Wiedervereinigung für Osten
- Medienbericht: 15-Jähriger aus Nordrhein-Westfalen soll Anschläge geplant haben
- Tag der Deutschen Einheit: Schwesig ruft zu gemeinsamem Anpacken statt Streit auf
- Neuer Nato-Generalsekretär Rutte zu Besuch in Kiew eingetroffen
- Biden bekommt bei Staatsbesuch in Deutschland höchsten deutschen Orden
- Kroos kritisiert Klub-WM: "Einfach unverantwortlich"
- Georgiens Parlamentspräsident setzt umstrittenes LGBTQ-Gesetz in Kraft
- Nach spektakulärem Freispruch: Japans neuer Justizminister will Todesstrafe nicht abschaffen
- Ost-Beauftragter Schneider beklagt Dominanz städtischer Eliten
- In München: DFB verabschiedet letzte Weltmeister
- Nagelsmann nominiert Kleindienst und Gnabry - Baumann spielt im Tor
- Lindner schließt vorzeitiges Ende der Ampel-Koalition nicht aus
- Rückzug von Landeschef - Lage bei Freien Wählern in Rheinland-Pfalz spitzt sich zu
- UN-Welternährungsprogramm warnt vor wachsender Fluchtbewegung aus Libanon
- US-Verkehrsminister wirbt für schnelle Beendigung des Streiks der Hafenarbeiter
- Emery: Villa hat Neuer ausgeguckt
- Palästinensische Anti-Siedler-Organisation erhält Alternativen Nobelpreis
- Bericht: Melania Trump spricht sich in neuem Buch für das Recht auf Abtreibung aus
- Libanesisches Ministerium: Tote bei Angriff der israelischen Armee im Zentrum Beiruts
- Kompany: Absolution vom Chef
- Schult über DFB-Comeback: "Mache mir keinen großen Kopf"
- Finanztip: Werkstattbindung in der Kfz-Versicherung spart im Schnitt elf Prozent
- Rose nach Niederlage: "Geben uns nicht geschlagen"
- Neuer schaut nicht gut aus, aber: "Das ist unser Spiel"
- Biden und Harris besuchen Sturmregionen in den USA
- Wahlmanipulationsverfahren: Sonderermittler sieht keine präsidiale Immunität für Trump
- Scholz hält Rede bei Festakt zum Tag der Deutschen Einheit in Schwerin
- Wagenknecht und Stegner sprechen bei Pazifismus-Demo in Berlin
- Verrückte Schlussphase: Leipzig verliert gegen Juve
- Neuer patzt: FC Bayern kassiert erste Niederlage unter Kompany
- München gewinnt furiose DEL-Premiere in neuer Arena
- Mexikos neue Präsidentin entschuldigt sich für Massaker von 1968
- Hochgefährlicher Erreger: Verdacht auf Infektion mit Marburg-Virus in Hamburg
- Nach Debatte um Geschenke für Labour-Abgeordnete: Premier Starmer bezahlt nachträglich
- US-Unternehmen OpenAI sammelt 6,5 Milliarden Dollar in neuer Finanzierungsrunde
- Armee: Acht israelische Soldaten bei Bodenoffensive im Libanon getötet
- FC Bayern zunächst ohne Musiala bei Aston Villa
- Biden: Keine US-Unterstützung für israelischen Angriff auf Atomanlagen im Iran
- Hamas reklamiert Angriff in Tel Aviv mit sieben Toten für sich
- Grünen-Vorsitzbewerberin Brantner will breite Wählerschichten ansprechen
- Nach Kritik aus Israel: Guterres verurteilt Iran ausdrücklich für Raketenangriff
- Bundesregierung fliegt weitere 130 Deutsche aus dem Libanon aus
- Macron will sich künftig stärker auf EU-Reformen konzentrieren
Bundesverfassungsgericht billigt Masernimpfpflicht in Kitas und Schulen
Zweieinhalb Jahre nach Einführung der Masernimpfpflicht in Kitas und Schulen hat das Bundesverfassungsgericht die Maßnahme endgültig gebilligt. Die Impfpflicht und das damit verbundene Betreuungsverbot bei einer Verweigerung seien zum Schutz der Bevölkerung vor der Krankheit "im verfassungsrechtlichen Sinne erforderlich", erklärte das Gericht in dem am Donnerstag veröffentlichen Beschluss. Regierung und Kinderärzte sprachen von einem Urteil im Sinn der Kinder.
Mit seiner Entscheidung lehnte das Gericht mehrere Verfassungsbeschwerden von Eltern ungeimpfter Kinder ab, die gegen die Impfpflicht vorgegangen waren. Bereits im Mai 2020 hatte das Gericht die Maßnahme im vorgeschalteten Eilverfahren vorläufig bestätigt und eine Aussetzung abgelehnt. Der nun veröffentlichte Beschluss im zugehörigen sogenannten Hauptsacheverfahren ist abschließend.
Die Masernimpfpflicht wurde zum 1. März 2020 eingeführt, um den Schutz gegen die hochansteckende Virusinfektion zu verbessern. Für Kinder ab einem Jahr ist der Besuch von Kitas oder einer Tagesbetreuung seither nur nach Vorlage eines Impf- oder Immunitätsnachweises erlaubt. Für Jüngere gibt es keinen Impfstoff. Die Impfpflicht gilt zugleich auch für die Beschäftigten.
Die Vorgabe gilt auch in Schulen. Ein Ausschluss von ungeimpften Kindern ist dort wegen der gesetzlichen Schulpflicht aber unmöglich. Die Schulen informieren jedoch die Gesundheitsämter, es drohen Bußgelder für Eltern.
Der Gesetzgeber habe dem Schutz der durch eine Maserninfektion gefährdeten Menschen "ohne Verstoß gegen Verfassungsrecht" Vorrang vor den Interessen der Kläger und ihrer Kinder eingeräumt, erklärte das Gericht mit Blick auf die Regelung im Infektionsschutzgesetz. Die damit verbundenen Eingriffe in Elternrecht sowie körperliche Unversehrtheit seien verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Die Folgen bei Nichtbeachtung seien diesen "zuzumuten".
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sprach von einer "guten Nachricht für Eltern und Kinder". Eine Masernerkrankung sei für Infizierte wie auch ihr Umfeld "lebensgefährlich", erklärte er in Berlin. Es sei daher Aufgabe des Staats, Maserninfektionen in den Kitas und Schulen zu vermeiden.
Ähnlich äußerten sich der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte. Präsident Thomas Fischbach nannte die Entscheidung per Twitter "ein weises Urteil zum Schutz der Kinder". Alle anderen Maßnahmen zur Steigerung der Impfquote hätten nichts gebracht, ergänzte Fischbach in der "Rheinischen Post". Das Vakzin sei seit Jahrzehnten erprobt und sicher.
Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin verwies auf eine extreme Ansteckungsgefahr, den potenziell tödlichen Verlauf und das Risiko schwerer Komplikationen wie die Gehirnentzündung SSPE. Diese breche teils erst nach Jahren aus und verlaufe immer tödlich. Die Impfpflicht sei ein "bedeutender Schritt" hin zu mehr Masernprävention, erklärte der Verband.
Die Bildungs- und Erziehungsgewerkschaft GEW begrüßte das Urteil, forderte aber zugleich Unterstützung der Beschäftigten durch die Gesundheitsämter bei der Durchsetzung der Impfpflicht. "Die Kontrolle des Impfstatus darf nicht auf die Lehrenden und Erziehenden in Kitas und Schulen abgewälzt werden", sagte GEW-Bundesvorsitzende Maike Finnen der "Rheinischen Post".
Das Verfassungsgericht stufte sowohl die Maserinimpfpflicht als auch das daraus folgende Betreuungsverbot bei Verweigerung als verfassungsrechtlich angemessen und verhältnismäßig ein. Die Masernimpfpflicht diene "dem Schutz eines überragend wichtigen Rechtsguts" in Form des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit anderer Menschen. Aus diesem leite sich eine staatliche Schutzpflicht gegenüber vulnerablen Dritten wie Säuglingen ab.
Das Gericht stellte seine Billigung zugleich aber unter den Vorbehalt einer verfassungskonformen Auslegung. Dies bezieht sich auf die Frage, ob die Pflicht auch gilt, wenn nur ein Kombinationsimpfstoff zur Verfügung steht. Laut Gericht ist das der Fall, solange es sich bei dem Mehrfachimpfstoff um ein Vakzin handelt, das zusätzlich nur gegen Mumps, Röteln und Windpocken wirkt. Das entspricht laut Gericht der Lage bei Verabschiedung des Gesetzes.
Der Beschluss zur Masernimpfpflicht ist das zweite grundlegende Urteil des Verfassungsgerichts zu Fragen der Immunisierung innerhalb weniger Monate. Im Mai billigten die Karlsruher Richterinnen und Richter bereits die Coronaimpfpflicht für Beschäftigte in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen.
R.J.Fidalgo--PC