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AfD-nahe Stiftung scheitert vor Kölner Gericht mit Klage auf Bundesförderung
Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung ist vor dem Verwaltungsgericht Köln mit Klagen auf Fördergeld vom Bund gescheitert. Für die Jahre 2018, 2019 und 2021 stehe ihr kein solcher Anspruch zu, entschied das Gericht am Freitag, wobei die Klage für 2020 ohnehin unzulässig sei. Erst vor einer Woche hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einen Eilantrag der AfD wegen Zuschüssen für die Stiftung abgewiesen, es will im Oktober mündlich darüber verhandeln.
Die Bundesrepublik gehe davon aus, dass eine Stiftung dann zu fördern sei, wenn die ihr nahe stehende Partei zweimal hintereinander in den Bundestag einziehe, erklärte das Kölner Gericht nun. Da die AfD erst 2017 zum ersten Mal ins Parlament eingezogen sei, habe das Bundesverwaltungsamt der Stiftung für 2018 bis 2021 keine Förderung gewährt.
Das Verwaltungsgericht sah darin keine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes. Das Kriterium des zweifach aufeinander folgenden Einzugs in den Bundestag sei nicht zu beanstanden. Zwar sei die AfD 2021 ein zweites Mal in den Bundestag eingezogen, doch ergebe sich daraus nicht die Verpflichtung, der Stiftung für das Jahr einen Anteil der Fördergelder zu gewähren. Das sei in vergleichbaren Fällen bei anderen parteinahen Stiftungen auch nicht passiert.
Die Klage für 2020 erklärte das Gericht für unzulässig, weil die Stiftung die Widerspruchsfrist versäumt hatte. Dazu kann noch ein Antrag auf Berufung gestellt werden, gegen das Urteil über die anderen Jahre kann die Stiftung Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen. Vor dem Bundesverfassungsgericht soll es am 25. Oktober grundsätzlicher werden: Karlsruhe will dann über die Jahre ab 2022 verhandeln.
A.Magalhes--PC