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Bundesfinanzhof: Angepflanzte Weihnachtsbäume sind nicht Bestandteil von Grundstück
Beim Kauf eines Grundstücks mit darauf angepflanzten Nadelbäumen, die später als Weihnachtsbäume gefällt werden sollen, muss auf den Teil des Kaufpreises für die Bäume keine Grunderwerbsteuer gezahlt werden. Zwar umfasse der Grundstücksbegriff die mit dem Boden fest verbundenen Sachen und damit auch Bäume, erklärte der Bundesfinanzhof in München am Donnerstag. Wenn diese allerdings dazu bestimmt seien, wieder entfernt zu werden, handle es sich um Scheinbestandteile. (Az. II R 45/19)
Das Finanzamt hatte eine Grunderwerbsteuer von sechseinhalb Prozent auf den gesamten Kaufpreis festgesetzt. 87.000 von den insgesamt als Kaufpreis gezahlten 341.000 Euro entfielen aber auf die angepflanzte Weihnachtsbaumkultur.
Das Finanzgericht in Münster gab der Klage des Käufers dagegen statt, der Bundesfinanzhof wies nun die Revision des Finanzamts zurück. Bei Gehölzen komme es auf den Zweck an, zu dem diese gepflanzt worden seien, erklärte er. Weihnachtsbäume gehören demnach zu den Scheinbestandteilen eines Grundstücks.
A.Motta--PC