- Trump gewinnt sechs Staaten, darunter Florida - Harris zwei und Hauptstadt Washington
- US-Wählerinnen und Wähler stimmen über Zusammensetzung von US-Kongress ab
- US-Sender: Trump gewinnt in Kentucky und Indiana - Harris in Vermont
- Entlassener israelischer Verteidigungsminister: Geiseln müssen lebendig nach Hause kommen
- Faeser: Deutschland wird durch Kritis-Dachgesetz krisenfester
- Kühn bestraft RB: Leipzig verliert auch in Glasgow
- Der Joker sticht: Malen lässt müden BVB jubeln
- Alonso-Rückkehr missglückt: Bayer verliert in Liverpool
- Spanien: Nach Unwettern in Region Valencia werden noch 89 Menschen vermisst
- Umfrage sieht CDU in Sachsen-Anhalt vor AfD - und sonst nur BSW und SPD im Landtag
- FBI: In mehreren US-Bundesstaaten Bombendrohungen gegen Wahllokale eingegangen
- "Geht raus und wählt!": Barack und Michelle Obama rufen zur Stimmabgabe auf
- "Lücke ist schließbar": Habeck fordert mehr Flexibilität bei Haushaltsstreit
- Wahllokal in Pennsylvania bleibt wegen Softwarepanne zwei Stunden länger geöffnet
- Tausende demonstrieren nach Einsturz von Bahnhofsvordach in Serbien
- Rotes Kreuz ruft zu Spenden in Höhe von über 100 Millionen Euro für Libanon auf
- Israels Regierungschef entlässt Verteidigungsminister Gallant - Katz als Nachfolger
- Kretschmer trifft Sachsens AfD-Chef Urban zu Gespräch
- Harris oder Trump: US-Präsidentschaftswahl von historischer Tragweite
- WTA Finals: Sabalenka beendet Tennisjahr auf Platz eins
- Schweden: Rechtextremer wegen Volksverhetzung bei Koranverbrennungen verurteilt
- US-Handelsdefizit im September auf höchstem Stand seit zwei Jahren
- US-Vizepräsidentschaftskandidat Vance gibt sich nach Stimmabgabe versöhnlich
- Harris und Trump kämpfen bis zuletzt um jede Wählerstimme - auch online
- Deutschlandweite Warnstreiks der Metall- und Elektroindustrie gehen weiter
- Kompanys Schlüssel: "Jedes Spiel ist wie ein Finale"
- Iranische Justiz: Deutsch-Iraner Sharmahd starb bereits vor geplanter Hinrichtung
- Nach Halloween-Randale: Ermittlungen gegen Verdächtige in Marl dauern an
- Faeser: Gesetz wird Sportförderung "grundlegend modernisieren"
- Uniper beginnt mit Rückzahlung von Staatshilfen
- Quartalszahlen: Saudi Aramco verzeichnet Gewinneinbruch wegen niedriger Ölpreise
- Tesla in Grünheide erhöht Löhne um vier Prozent
- Britische Königin Camilla sagt wegen "Infektion im Brustbereich" Termine ab
- Verbände fordern vor UN-Klimakonferenz größere Anstrengungen - auch in Deutschland
- Prozess um tödlichen Kopfstich nach Streit zwischen Großfamilien in Stade begonnen
- Freie Wähler in Rheinland-Pfalz sollen Gruppenstatus bekommen
- Durch Konflikt mit Vatikan bekannter Limburger Altbischof Kamphaus beigesetzt
- Frühere Partnerin in Streit um Kinder erstochen: Lebenslange Haft in Rheinland-Pfalz
- Sportfördergesetz: Athleten Deutschland fordern mehr Mitsprache
- Baerbock prangert in Ukraine Entsendung nordkoreanischer Soldaten nach Russland an
- Arbeitsagenturen beraten deutlich mehr internationale Arbeitskräfte
- Scholz hält Einigung in Ampel-Streit für möglich: "Klar ist: Es ginge"
- Bundessozialgericht billigt Ausschluss freiwillig Versicherter von Kassenfreibetrag
- Neuwagenmarkt im Oktober im Plus - E-Auto-Absätze schwach
- Mann soll frühere Partnerin in Dortmund in Anwesenheit von Kindern erstochen haben
- Harris oder Trump: Wahllokale für US-Präsidentenwahl flächendeckend geöffnet
- FC Bayern: Erneuter Eingriff bei Ito
- Jesuitenpater Jörg Alt nach Klimaprotest rechtskräftig verurteilt
- Familienvater in Niedersachsen an Haustür erstochen: 42-Jähriger soll in Psychiatrie
- Katar stimmt in Referendum über Abschaffung von Parlamentswahl ab
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof kippt 2G-Regel im Einzelhandel
Der bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die 2G-Zugangsbeschränkungen zum Einzelhandel im Freistaat gekippt. In einem am Mittwoch veröffentlichten unanfechtbaren Beschluss entschieden die Richter, dass die bayerische Verordnung den Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes für die Zutrittsbeschränkungen auf Geimpfte und Genesene nicht gerecht werde. Grundsätzlich seien 2G-Regeln für den Handel möglich, die bayerische Regelung erfülle die nötigen Voraussetzungen aber nicht. Damit war die Inhaberin eines Beleuchtungsgeschäfts mit einem Eilantrag vor dem Gericht erfolgreich.
Nach der 15. bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung darf der Zugang zum Einzelhandel grundsätzlich nur Genesenen und Geimpften gewährt werden. Ausgenommen sind Läden zur Deckung des täglichen Bedarfs. Dieser tägliche Bedarf wird in der Verordnung durch eine Liste von Beispielen konkretisiert, etwa Lebensmittelhandel, Apotheken oder Tankstellen. Dies sah die Antragstellerin als Verletzung ihrer Berufsfreiheit und des Gleichbehandlungsgrundsatzes.
Nach Auffassung der VGH-Richter muss sich nach den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes mit hinreichender Klarheit aus der Verordnung ergeben, wo Ausnahmen für Geschäfte des täglichen Bedarfs gelten. Diesem Anspruch werde die bayerische Verordnung nicht gerecht. Insbesondere auch mit Blick auf Beschäfte mit Mischsortimenten lasse sich nicht mit hinreichender Gewissheit entnehmen, welche Läden in Bayern von der 2G-Regel betroffen sind und welche nicht.
Die Staatsregierung reagierte umgehend. "Wir setzen in Bayern 2G im Handel komplett aus und sorgen damit für eine schnelle und praktikable Umsetzung der VGH-Entscheidung", teilte Staatskanzleichef Florian Herrmann nach Bekanntwerden des Gerichtsbeschlusses mit.
Mit 2G im Handel sei Bayern einem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz gefolgt, aber wegen der entstandenen Abgrenzungsschwierigkeiten sei nun die Regelung wie in den Supermärkten "die einfachere Alternative". "Die FFP2-Maskenpflicht im Handel gilt weiterhin und bietet Schutz", erklärte Herrmann.
Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) begrüßte die VGH-Entscheidung. "Der Einzelhandel hatte diese Lockerung schon länger gefordert, da die 2G-Kontrolle für die betroffenen Sortimente hohen Aufwand bedeutete und im Handel aufgrund der FFP2-Masken keine besondere Infektionsgefahr besteht", sagte er der "Passauer Neuen Presse".
Die Abgrenzung des täglichen Bedarfs sei "ohnehin schwierig" und immer wieder Gegenstand von Gerichtsurteilen gewesen, erklärte der Wirtschaftsminister. "Für den Handel ist es eine Erleichterung, künftig ohne 2G-Regel arbeiten zu können."
F.Santana--PC