- Baerbock: BSW-Erfolg zeigt das Verfangen russischer Propaganda
- Höhere Sozialausgaben lassen Defizit der Kommunen deutlich steigen
- Zahl ausländischer Gäste rund um Spielorte während Fußball-EM deutlich gestiegen
- Hisbollah feuert Geschosse auf den Norden Israels ab
- Richter im US-Bundesstaat Georgia kippt restriktives Abtreibungsgesetz
- SPD-Generalsekretär Kühnert: Nicht genug Beweise für AfD-Verbot
- Hafenarbeiter an der US-Ostküste treten in den Streik
- E-Scooter von Tier heißen künftig Dott
- Baseball: Trauer um "Hit King" Pete Rose
- Podolski über Köln: "Kann alles passieren"
- Trickspiel: St. Brown schreibt mit Touchdownpass Geschichte
- US-Verteidigungsminister warnt Iran vor "ernsten Konsequenzen" bei Angriff auf Israel
- Olympia kein Thema: Triathlon-Weltmeisterin Philipp sucht Ziele
- Struff kritisch: "Turnierkalender viel zu voll"
- Studie: Deutschland hinkt bei Energie-, Verkehrs- und Wärmewende hinterher
- Israel startet "begrenzten und gezielten Bodeneinsatz" gegen Hisbollah im Südlibanon
- China feiert 75-jähriges Bestehen der Volksrepublik
- Baerbock empfängt Außenminister der Westbalkan-Staaten
- Frankreichs Premierminister Barnier will Regierungsprogramm vorstellen
- Verdienstorden für Fußballtrainer Jürgen Klopp und Kabarettist Gerhard Polt
- Neue mexikanische Präsidentin Sheinbaum wird vereidigt
- Wahl von Ishiba zum neuen Ministerpräsidenten von Japan
- US-Vizekandidaten Vance und Walz treten zum TV-Duell gegeneinander an
- Mark Rutte tritt als Nato-Generalsekretär an
- Sächsischer Landtag kommt zu konstituierender Sitzung zusammen
- Ehemaliger US-Präsident Jimmy Carter wird 100 Jahre alt
- Armee: Israel startet "begrenzten und gezielten Bodeneinsatz" gegen Hisbollah im Südlibanon
- Biden besucht am Mittwoch vom Sturm getroffenen Bundesstaat North Carolina
- Atletico nach Derby hart: "Lebenslänglich" und Maskenverbot
- "New York Times" ruft zur Wahl von Kamala Harris auf
- Weißes Haus: Sturm "Helene" könnte bis zu 600 Tote zur Folge haben
- Sprecher: UN-Friedenstruppen im Libanon können nicht patrouillieren
- US-Außenamt: Begrenzte Bodeneinsätze Israels im Libanon "derzeit" im Gange
- Jahrestag verkündeter Annexionen: Putin bekräftigt Entschlossenheit in Ukraine
- Thüringen: CDU, BSW und SPD kündigen weitere Sondierungsrunde für Mittwoch an
- Wegen Attentatsversuch auf Trump angeklagter Mann beteuert Unschuld
- AfD-Politiker Halemba darf in Partei bleiben - Ämtersperre für 18 Monate
- Ab 2026: Renault baut keine Formel-1-Motoren mehr
- Russland plant für 2025 Erhöhung seiner Militärausgaben um 30 Prozent
- Nach Tod Nasrallahs: Israel und Hisbollah setzen weiter auf Konfrontation
- Hirntumor: Basketball-Ikone Mutombo mit 58 Jahren gestorben
- Campact-Chef mahnt bei Grünen mehr Glaubwürdigkeit beim Klimaschutz an
- US-Schauspielerin Julia Roberts erhält Ehren-César für ihr Lebenswerk
- Scholz sieht Jobturbo für Geflüchtete als Erfolg - Heil: Noch viel zu tun
- Berichte: Pistorius will in Hannover für den Bundestag kandidieren
- Rechnungshof: EU-Länder setzen Umweltvorgaben für Landwirtschaft nicht um
- Auf Laub ausgerutscht: Frau scheitert in München mit Klage auf Entschädigung
- Evakuierung von Botschaftspersonal: Bundeswehr-Maschine nach Beirut gestartet
- Weiterer Eilantrag zu Waffenexporten nach Israel scheitert vor Berliner Gericht
- Freie-Wähler-Fraktion in rheinland-pfälzischem Landtag schrumpft auf Mindestgröße
Polizist in Rechtsstreit um "Aloha"-Tattoo vor Bundesverfassungsgericht erfolgreich
Ein bayerischer Polizist hat sich vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich gegen die Bestätigung des Verbots einer Tätowierung auf dem Unterarm durch das Bundesverwaltungsgericht gewehrt. Das Bundesverwaltungsgericht müsse neu über den Fall verhandeln, erklärte eine Kammer des Zweiten Senats in Karlsruhe am Donnerstag. Dessen Entscheidung verletze den Mann in seinem Grundrecht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit. (Az. 2 BvR 1667/20)
Es ging um einen Rechtsstreit, der sich seit Jahren zieht. Der Polizeioberkommissar wollte sich 2013 den hawaiianischen Schriftzug "Aloha" tätowieren lassen, weil er ihn an seine Flitterwochen erinnere und ein Bekenntnis zu einem friedvollen Miteinander sei. Das Polizeipräsidium in Mittelfranken lehnte das aber ab.
Daraufhin zog der Polizist vor Gericht und scheiterte erst vor dem Verwaltungsgericht in Ansbach, dann vor dem bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München und schließlich vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Seine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe hatte nun aber teilweise Erfolg.
Dem bayerischen Beamtengesetz lasse sich nicht "im Ansatz entnehmen", wie das Bundesverwaltungsgericht es auslege. Diese Auslegung widerspreche dem Wortlaut im Ergebnis sogar, erklärte das Bundesverfassungsgericht.
Ein direktes Verbot für Polizisten, sich im sichtbaren Bereich tätowieren zu lassen, stehe dort nicht. Karlsruhe hob das Urteil darum auf, nun müssen die Richterinnen und Richter in Leipzig erneut entscheiden.
P.Serra--PC