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Waffenhersteller Haenel scheitert mit Beschwerde gegen Sturmgewehrvergabe
Der Thüringer Waffenhersteller C. G. Haenel ist mit seiner Beschwerde gegen ein Vergabeverfahren zur Beschaffung neuer Sturmgewehre für die Bundeswehr vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf gescheitert. Haenel sei "wegen schwerer beruflicher Verfehlung" zu Recht vom Vergabeverfahren ausgeschlossen worden, weil die Firma mit einem Sturmgewehr das Patentrecht des Konkurrenten Heckler & Koch verletzt habe, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Der Konkurrent habe zuletzt hingegen keine schweren beruflichen Verfehlungen begangen.
Mit der Lieferung von Sturmgewehren nach Mexiko in den Jahren 2006 bis 2009 durch Heckler & Koch, für die leitende Mitarbeiter wegen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz verurteilt wurden, habe es eine solche Verfehlung zwar gegeben. Die maximale Ausschlussfrist sei in diesem Fall jedoch schon abgelaufen, erklärte das Gericht.
Beide Firmen hatten bei einem europaweiten Vergabeverfahren zur Beschaffung neuer Sturmgewehre Angebote abgegeben. Zunächst erhielt Haenel den Zuschlag. Im März 2021 informierte das Bundesverteidigungsministerium den Waffenhersteller jedoch darüber, das Unternehmen wegen einer Patentverletzung vom Verfahren auszuschließen und stattdessen Heckler & Koch den Zuschlag zu erteilen.
Mit einem sogenannten Nachprüfungsantrag scheiterte Haenel vor der Vergabekammer des Bundeskartellamts. Das Oberlandesgericht bestätigte diese Entscheidung nun. Der Beschluss ist unanfechtbar. Ein weiteres Verfahren in dem Streit beschäftigt derzeit das Bundespatentgericht in München, weil Haenel das umstrittene Patent für nichtig hält.
T.Resende--PC