-
Belarussische Oppositionelle Kolesnikowa: "Im siebten Himmel" nach Haftentlassung
-
Rechtsextremistische Gruppe: Hauptverfahren gegen Sächsische Separatisten eröffnet
-
Meyer Werft erhält Milliarden-Auftrag von Schweizer Reederei MSC
-
Anklage gegen AfD-Abgeordneten Moosdorf wegen Hitlergrußes in Bundestag erhoben
-
Louvre-Streik: Weltbekanntes Pariser Museum vorerst geschlossen
-
DFB findet Ersatz: WM-Test gegen Ghana
-
EU-Kommission will Mercosur-Abkommen weiter vor Jahresende abschließen
-
Zerstückelte Frauenleiche ohne Kopf: Haftbefehl gegen Lebensgefährten erlassen
-
FC Bayern: Neuer erleidet Muskelfaserriss
-
Spahn warnt Bas: Keine Aufweichung der vereinbarten Sanktionen bei Bürgergeld
-
Gewinn deutscher Autohersteller im dritten Quartal um 76 Prozent eingebrochen
-
Spanien belegt Airbnb mit Millionen-Bußgeld
-
Anklage gegen AfD-Abgeordneten wegen Hitlergrußes in Bundestag erhoben
-
Wadephul: Beratungen zur Ukraine sind so ernsthaft wie nie
-
Demokratie-Aktivist Jimmy Lai von Hongkonger Gericht schuldig gesprochen
-
Antisemitischer Anschlag in Sydney: Tatverdächtige und einige Todesopfer identifiziert
-
Heizungsgesetz: Branche für Anrechnung und Förderung von Fenstertausch und Dämmung
-
ADAC warnt vor weihnachtlichem Reiseverkehr am Freitag und Samstag
-
Verurteilungen in Deutschland: Mehr Verkehrsdelikte - weniger Cannabisfälle
-
Rauschtrinken: Klinikbehandlungen von Kindern auf niedrigstem Stand seit 25 Jahren
-
Vor Anhörung in Enquetekommission: Spahn verteidigt Maskenbeschaffung
-
DHB-Frauen: 5,79 Millionen sehen WM-Finale
-
Fälle von Kindeswohlgefährdung im Jahr 2024 mit neuem Höchststand
-
Medien: US-Regisseur Rob Reiner und seine Frau in Haus tot aufgefunden
-
St. Brown kaum zu stoppen - doch die Lions verlieren
-
Tausende protestieren in Brasilien gegen Strafverkürzung für Ex-Präsident Bolsonaro
-
NBA: Schröder kehrt zurück - Kings verlieren weiter
-
Kreuzbandriss bei Superstar Mahomes: "Es tut weh"
-
Geiger und Wellinger fehlen bei Tournee-Generalprobe
-
50-jähriger Vater und 24-jähriger Sohn haben Anschlag in Sydney verübt
-
Nach WM-Silber: Gaugisch lässt Zukunft offen
-
"Sauer" und ernüchtert: Werder wankt Richtung Weihnachtspause
-
"Jobe war auch enttäuscht": Kehl nimmt Bellingham in Schutz
-
"Natürlich eine Enttäuschung": Bayern patzen gegen Mainz
-
Viel Lob für Fischer: "Brutal gut gemacht"
-
Eberl bei Upamecano "sehr zuversichtlich"
-
Demokratie-Aktivist Lai von Hongkonger Gericht schuldig gesprochen
-
BGH verhandelt über Haftung von Astrazeneca für behaupteten Impfschaden
-
Tschechien: EU-skeptische Koalition unter Regierungschef Babis wird vereidigt
-
Wirtschaftsministerin Reiche reist nach Israel
-
EU-Außenminister beraten über Sicherheitsgarantien für die Ukraine
-
Ukraine-Gespräche in Berlin: Selenskyj trifft Merz und weitere Staatenlenker
-
USA und Ukraine setzen Gespräche in Berlin am Montag fort - Witkoff sieht "große Fortschritte"
-
Ultrarechter Kandidat Kast gewinnt Präsidentenwahl in Chile
-
Angreifer töten 15 Menschen bei Anschlag auf jüdisches Lichterfest in Sydney
-
Bayern-Fiasko abgehakt: Starke Stuttgarter klopfen oben an
-
Selenskyjs Gespräche mit US-Gesandten in Berlin vorerst zu Ende - Fortsetzung am Montag
-
HBL: Magdeburg gewinnt Krimi in Gummersbach
-
Dobrindt: Deutschland nimmt belarussische Oppositionelle Kolesnikowa und Babariko auf
-
Später Ausgleich: Bayern verhindern Heimpleite gegen Mainz
Urteil: Kita in Rheinland-Pfalz muss aggressives Kind vorläufig weiter betreuen
Eine rheinland-pfälzische Kita muss ein wegen Aggressionen auffälliges Kind vorerst weiter betreuen. Eine zivilrechtliche Kündigung reicht nicht, um das Kind von der Kita auszuschließen, wie das Verwaltungsgericht Koblenz am Freitag mitteilte. Es muss einen Verwaltungsakt geben. Ein Eilantrag der Eltern gegen die Kündigung hatte somit Erfolg. (Az.: 3 L 297/25.KO)
Das Kind besucht die Kita seit 2020. Da der Junge mehrfach durch Aggressionen auffiel, kündigte die Trägerin der Kita, eine Ortsgemeinde, den Vertrag mit den Eltern mit sofortiger Wirkung. Das Gericht verpflichtete sie nun allerdings vorläufig dazu, das Kind weiter zu betreuen.
Es habe sich dabei nicht damit beschäftigen müssen, ob der Ausschluss in der Sache rechtens gewesen sei, hieß es zur Begründung. Die Kita sei eine öffentliche Einrichtung, und ein öffentlich-rechtliches Nutzungsverhältnis könne nur mit einem Verwaltungsakt beendet werden.
Da es diesen Verwaltungsakt im vorliegenden Fall nicht gibt, darf das Kind die Kita weiter besuchen. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgericht in Koblenz erhoben werden.
C.Cassis--PC