
-
DEL: Vizemeister Bremerhaven lässt Köln zittern
-
Autistischer Sechsjähriger seit Dienstag vermisst: Suche in Hessen dauert an
-
MediaForEurope will Übernahmeangebot für ProSiebenSat.1 vorlegen
-
Trotz Führung: Bayern-Frauen scheitern an Lyon
-
Handball: SCM vor Einzug ins Champions-League-Viertelfinale
-
Macron: Russland muss 30-tägiger Waffenruhe ohne "Vorbedingungen" zustimmen
-
Meillard schlägt Odermatt - Grammel starker Zehnter
-
Medien: Spaniens WM-Chefin tritt nach Manipulationen zurück
-
Musk-Team soll Einladung von Journalisten in Huthi-Chat prüfen
-
"Skandalspiel": Union reicht Klage beim Schiedsgericht ein
-
Union und SPD wollen Teil der Klinikreform aus Sondervermögen bezahlen
-
Trump will noch am Mittwoch Zölle auf Auto-Importe verkünden
-
Erneut Sprechchöre gegen Hamas im Gazastreifen
-
Neues Programm: Finnland will Fitness von Wehrdienstleistenden verbessern
-
Vor Hamburger Kita aufgestellter Weihnachtsbaum: Schuldspruch auch in zweiter Instanz
-
Ukraine und Russland werfen sich gegenseitig mangelnden Friedenswillen vor
-
Tödlicher Messerangriff nach Verfolgungsjagd: Haftstrafe in Mönchengladbach
-
Brasiliens Präsident Lula drängt auf Mercosur-Handelsabkommen mit Japan
-
Brasiliens Ex-Präsident Bolsonaro wird wegen Putschversuchs vor Gericht gestellt
-
Arbeitgeberverband Gesamtmetall: Streik sollte "wieder letztes Mittel" sein
-
Geld- und Bewährungsstrafe in Prozess gegen frühere Berliner Senatorin Kalayci gefordert
-
Analogfotografie und Brettspiele in immaterielle Kulturerbeliste aufgenommen
-
Klage gegen Bundestagsbeschluss zu BDS-Bewegung scheitert vor Bundesverwaltungsgericht
-
Trump bekräftigt vor Vance-Besuch Anspruch der USA auf Grönland
-
Festnahmen bei Durchsuchungseinsatz gegen organisierte Kriminalität
-
Berliner Regierungschef Wegner sagt Istanbul-Reise wegen Festnahme Imamoglus ab
-
Apple kündigt Ende von Verkaufsverbot für iPhone 16 in Indonesien an
-
Sächsischer Landtag wählt Ausschussvorsitzenden von AfD ab
-
Bericht: Union und SPD wollen Teil der Klinikreform aus Sondervermögen bezahlen
-
Depardieu weist im MeToo-Prozess auch Vorwürfe von zweiter Klägerin zurück
-
Gericht verbietet Adidas-Werbung zur Klimaneutralität
-
Petersberger Klimadialog: Aufrufe zur Zusammenarbeit gerade in schwierigen Zeiten
-
SPD-Politikerin Veit erneut zu Präsidentin von Hamburger Bürgerschaft gewählt
-
Israels Regierungschef Netanjahu droht mit Einnahme von Teilen des Gazastreifens
-
Koalitionsverhandlungen: Union will Verbrenner-Aus rückgängig machen - SPD dagegen
-
Prinz Harry zieht sich aus zu Ehren seiner Mutter gegründeter Aids-Stiftung zurück
-
Mehr als 20 Tote bei verheerenden Waldbränden in Südkorea
-
EY: Dax-Konzerne stehen weiter vor schwierigen Zeiten
-
Scholz: "Wer Sicherheit denkt, muss Klima mitdenken"
-
Nato-Generalsekretär Rutte warnt Putin vor Angriff auf Polen
-
US-Magazin veröffentlicht Chat zu US-Angriffsplan auf Huthi-Miliz in voller Länge
-
Verlorener Lastwagenreifen löste Unfall mit zwei Toten auf Autobahn in Bayern aus
-
Davies-Berater beschuldigt Kanada und Marsch
-
Bandenkrieg in Raum Stuttgart: Haftstrafen nach Brandanschlag auf Friseurgeschäft
-
Studie: Verbot von Werkverträgen hat Bedingungen in der Fleischindustrie verbessert
-
Umfrage: CDU bleibt in Hessen stärkste Kraft - Linke verdreifacht sich
-
Zahl politisch motivierter Straftaten in Baden-Württemberg deutlich gestiegen
-
Potenzhonig: Rentnerin mit 35 Kilogramm Schmuggelgut an Flughafen Köln erwischt
-
Umfrage: Viele Beschäftigte nehmen mehr Druck und Gereiztheit auf der Arbeit wahr
-
Klub-WM: Sieger erhält 115 Millionen Euro

Keine Ermittlungen gegen AfD wegen sogenannter Abschiebetickets in Heidelberg
Die Staatsanwaltschaft im baden-württembergischen Heidelberg leitet keine Ermittlungen gegen die AfD wegen der Verteilung sogenannter Abschiebetickets während des Bundestagswahlkampfs ein. Das teilte die Behörde am Dienstag mit. Mitglieder der Partei hatten die als Flugtickets gestalteten Flyer am 1. Februar auf dem Heidelberger Bismarckplatz an Passanten verteilt. Durch die Staatsanwaltschaft wurde daraufhin eine Überprüfung eingeleitet.
Mit Blick auf das insbesondere im Rahmen des Wahlkampfs besonders hohe Gut der Meinungsfreiheit sei zu Gunsten der AfD angenommen worden, dass lediglich ausreisepflichtige Menschen das Bundesgebiet verlassen sollten, erklärte die Staatsanwaltschaft. Daher habe kein Anfangsverdacht für eine Volksverhetzung bestanden.
Darüber hinaus seien auch keine konkreten Menschen festgestellt worden, denen ein solcher Flyer ausgehändigt worden sei. Demzufolge sei auch keine Strafbarkeit wegen Beleidigung in Betracht gekommen, zumal auch keine hierfür zwingend erforderlichen Strafanträge gestellt worden seien, hieß es.
Ob durch die Verteilung Ordnungswidrigkeiten wegen Verstoßes gegen das Landespressegesetz begangen worden seien, stehe bisher nicht abschließend fest, erklärte die Anklagebehörde. Daher sei das Verfahren an die zuständige Verwaltungsbehörde abgegeben worden.
L.E.Campos--PC