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Verschiebung abgelehnt: Strafe für Trump im Schweigegeldprozess wird Freitag verkündet
Verschiebung abgelehnt: Strafe für Trump im Schweigegeldprozess wird Freitag verkündet / Foto: POOL - GETTY IMAGES NORTH AMERICA/AFP/Archiv

Verschiebung abgelehnt: Strafe für Trump im Schweigegeldprozess wird Freitag verkündet

Das Strafmaß im Schweigegeldprozess gegen den designierten US-Präsidenten Donald Trump wird noch vor dessen Vereidigung verkündet. Ein New Yorker Richter lehnte Trumps Antrag auf eine Verschiebung des Termins am Montag mit der Begründung ab, dass der Ex-Präsident lediglich bereits in der Vergangenheit vorgebrachte Argumente wiederholt habe. Das Strafmaß wird somit wie geplant an diesem Freitag verkündet.

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"Dieses Gericht hat die Argumente des Angeklagten (...) geprüft und stellt fest, dass sie größtenteils eine Wiederholung der Argumente sind, die er in der Vergangenheit bereits mehrfach vorgebracht hat", erklärte Richter Juan Merchan in einer zweiseitigen Entscheidung. Deshalb werde der Antrag abgelehnt.

Die Staatsanwaltschaft habe sich gegen eine Verschiebung der Strafmaßverkündung ausgesprochen, erklärte Merchan zudem. Trumps Anwälte hatten dagegen beantragt, den Termin zu verschieben, während sie gegen das Urteil in Berufung gehen.

Trump, der die Präsidentschaftswahl gewann und am 20. Januar seine zweite Amtszeit als US-Präsident antritt, war in dem New Yorker Verfahren im Mai schuldig gesprochen worden, eine vor seinem Wahlsieg 2016 getätigte Schweigegeldzahlung an die frühere Pornodarstellerin Stormy Daniels in Höhe von 130.000 Dollar per Fälschung von Geschäftsdokumenten vertuscht zu haben.

Der unter massivem politischem Druck stehende Richter Merchan hatte die Verkündung des Strafmaßes mehrfach verschoben, so dass auch zum Zeitpunkt der Präsidentschaftswahl am 5. November der Ausgang des New Yorker Verfahrens noch offen war. Am vergangenen Freitag setzte er den 10. Januar als Termin für die Strafmaßverkündung fest und erklärte zugleich, dass eine Haftstrafe nicht zu erwarten sei.

Merchan stellte Trump zudem frei, ob dieser persönlich oder virtuell an der Strafmaßverkündung teilnimmt. Zudem ließ er durchblicken, dass Trump straflos davonkommen könnte. Als verurteilte Straftäter würde der künftige US-Präsident dennoch gelten.

Trumps Anwälte hatten mit verschiedenen Begründungen versucht, die Einstellung des Verfahrens zu erreichen. So forderten sie etwa, die abschließende Prüfung ihrer Eingaben zur Immunitätsfrage zuzulassen. In einer 18-seitigen Begründung hatte Merchan die Anträge in der vergangenen Woche abgelehnt, stellte aber fest, dass Trump nach seiner Vereidigung als Präsident immun gegen Strafverfolgung sein wird.

Der Oberste Gerichtshof hatte Mitte vergangenen Jahres US-Präsidenten eine deutlich erweiterte Immunität zugebilligt, worauf sich Trumps Anwälte beziehen, um das Schweigegeldverfahren gänzlich einstellen zu lassen.

Trump ist der erste verurteilte Straftäter, der für das Amt des US-Präsidenten kandidiert und es nun antreten wird. Nach seiner ersten, von zahlreichen Skandalen geprägten Amtszeit (2017-2021) wurde der Rechtspopulist in insgesamt vier Strafverfahren angeklagt, unter anderem wegen Wahlmanipulation und im Zusammenhang mit der Erstürmung des Kapitols durch seine radikalen Anhänger.

Die beiden Strafverfahren der Bundesjustiz gegen ihn wurden inzwischen mit der Begründung eingestellt, dass das US-Justizministerium grundsätzlich nicht gegen amtierende Präsidenten ermittele. Das Verfahren im US-Bundesstaat Georgia liegt auf Eis.

Trump war am Montag vom US-Kongress als Gewinner der Wahl im November bestätigt worden - vier Jahren nachdem von Trump aufgestachelte Anhänger den Kongress gestürmt hatten, um die Bestätigung seiner damaligen Wahlniederlage zu verhindern. Am 20. Januar soll Trump vereidigt werden.

E.Borba--PC