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Bundestagsvize Göring-Eckardt dringt nach "Correctiv"-Recherche auf AfD-Verbotsverfahren
Nach Medienberichten über ein Treffen eines AfD-Politikers und einer AfD-Politikerin mit Rechtsextremisten in der Schweiz dringt Bundestags-Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt (Grüne) auf die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD. Die Recherche zeige "erneut, wie gefährlich die AfD ist", sagte sie den Zeitungen der Funke Mediengruppe laut Vorabbericht vom Sonntag. Gemeinsam mit Neonazis werde "offen aggressiv gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik agiert".
Göring-Eckardt sieht genügend Anhaltspunkte dafür, "dass die Partei mutmaßlich verfassungswidrig ist". Um dem "vom Grundgesetz vorgesehenen Schutz der Verfassung angemessen Rechnung zu tragen", sollte deswegen ein Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der AfD eingeleitet werden, forderte sie im Gespräch mit den Funke-Zeitungen.
Der CDU-Politiker Hendrik Hoppenstedt hält ein mögliches Verbotsverfahren dagegen für ein "Wahlgeschenk für die AfD". Das sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag dem "Handelsblatt". Die Partei könne dann die Geschichte von den vermeintlich "letzten freien Wahlen" verbreiten und so mobilisieren.
Das Recherchenetzwerk "Correctiv" hatte ebenso wie Schweizer Medien vor einigen Tagen über das Treffen berichtet, das demnach Mitte Dezember stattgefunden haben soll. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Roger Beckamp und die Brandenburger AfD-Landtagsabgeordnete Lena Kotré sollen dort Reden gehalten haben. Kotré übte Kritik an "Correctiv" und schrieb auf X, das Netzwerk "gibt unser Parteiprogramm wieder und versucht, das als Enthüllung oder gar journalistische Leistung zu verkaufen".
Mehr als 100 Bundestagsabgeordnete verschiedener Fraktionen hatten im November einen Antrag für ein AfD-Verbotsverfahren eingereicht. Er zielt darauf, dass das Parlament ein solches Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht einleitet. Anfang Dezember brachte außerdem eine Gruppe von 43 Grünen-Abgeordneten einen weiteren Antrag zur Prüfung der Verfassungswidrigkeit der AfD ein. Diese Prüfung solle einem möglichen Verbotsverfahren gegen die AfD vorangehen.
Der Bundestag hat noch nicht über die Anträge beraten. Die AfD wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall geführt.
L.Mesquita--PC