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Bundesregierung stellt Weichen für mögliche Klimageld-Auszahlung
Die Bundesregierung hat eine wichtige Voraussetzung für Direktzahlungen des Staates an die Bürgerinnen und Bürger geschaffen, wie er etwa für die Auszahlung eines Klimageldes erforderlich wäre. Das Kabinett beschloss am Mittwoch Eckpunkte für einen Mechanismus, mit dem solche Zahlungen vorgenommen werden können. "So können wir die Menschen schnell und zielgerichtet unterstützen", erklärte anschließend Bundesfinanzminister Jörg Kukies (SPD).
Die Zahlung eines Klimageldes war eigentlich im Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien vereinbart worden, wurde aber nicht umgesetzt. Ziel einer solchen Zahlung wäre, Belastungen durch CO2-Abgaben durch pauschale Zahlungen an die Bürgerinnen und Bürger zumindest teilweise auszugleichen. Der nun geschaffene Mechanismus könnte aber auch für andere Zahlungen eingesetzt werden.
Grundlage des neuen Mechanismus ist, den beim Bundeszentralamt für Steuern gespeicherten Steueridentifikationsnummern jeweils eine Kontonummer zuzuordnen. Dieser Prozess wurde laut Finanzministerium auch bereits eingeleitet. So seien rund 13,9 Millionen Kontoverbindungen, die in den Familienkassen vorliegen, in die Datei mit den Steuer-IDs übernommen worden.
Zudem können demnach Bürgerinnen und Bürger auch eigenständig ihre Kontonummer über das Portal des Bundeszentralamts, das Steuer-Portal Elster oder durch eine Vollmacht an ihre Hausbank zuspeichern.
"Mit dem heutigen Beschluss schaffen wir einen verlässlichen Rahmen für einen Auszahlungsmechanismus, mit dem Gelder direkt, sicher und unbürokratisch an die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland ausgezahlt werden können", erklärte Kukies.
Der neue Mechanismus ermöglicht demnach eine automatisierte Abwicklung von Zahlungen - über Schnittstellen könnte dies auch nach bestimmten Kriterien wie der Einkommenshöhe erfolgen. Ein Sprecher des Finanzministeriums erinnerte daran, dass es beispielsweise während der Corona-Pandemie "nicht ohne weiteres möglich war, direkte Auszahlungen vorzunehmen".
Für die staatlichen Zahlungen wäre jedoch jeweils ein ergänzendes Leistungsgesetz erforderlich. Ob der Mechanismus dafür genutzt wird, "muss die künftige Bundesregierung entscheiden", räumte Kukies denn auch ein.
O.Gaspar--PC