- Tour de Ski: Hennig sagt krankheitsbedingt ab
- Russische Firma: "Terroristischer Angriff" führte zu Untergang von Frachter
- Radstar van Aert gibt Comeback nach Vuelta-Sturz
- Verhandlungen über Waffenruhe im Gazastreifen erneut ins Stocken geraten
- Lob für Kompany: "Der Trainer, den Bayern gebraucht hat"
- Auch an Weihnachten massive russische Luftangriffe auf die Ukraine
- Sachsen: Betrunkener im Weihnachtsmann-Kostüm auf Moped erwischt - Führerschein weg
- Anschlag von Magdeburg: Innenministerin Faeser warnt AfD vor Instrumentalisierung
- Neue syrische Machthaber verbrennen eine Million Captagon-Pillen
- Papst Franziskus ruft zu Frieden in der Ukraine und in Nahost auf
- Aserbaidschanisches Passagierflugzeug in Kasachstan abgestürzt - 28 Überlebende
- 2024 für Gwinn "in jedem Fall" das perfekte Comeback-Jahr
- Mutter in Rosenheim tötet mutmaßlich ihre beiden Kinder
- "Die Wand eingerissen": Popp sieht EM 2022 als Wendepunkt
- Selenskyj verurteilt russische Angriffe auf Ukraine an Weihnachten als "unmenschlich"
- Guardiola stützt Haaland: "Müssen ihn besser einsetzen"
- Spanien: Corberan neuer Trainer beim FC Valencia
- Brasilianer Oscar kehrt in seine Heimat zurück
- Nach Trump-Drohung einer Übernahme des Panama-Kanals: Demonstrationen vor US-Botschaft
- Trump wettert gegen Umwandlung von Todesstrafen in lebenslange Haft
- Mindestens 21 Tote bei Protesten gegen Bestätigung von Wahlergebnis in Mosambik
- Papst Franziskus läutet Heiliges Jahr ein
- Grippe: Früherer US-Präsident Clinton nach einem Tag aus Krankenhaus entlassen
- Moldaus Präsidentin Sandu für zweite Amtszeit vereidigt
- Hunderte Gläubige feiern an Geburtskirche in Bethlehem Weihnachten
- American Airlines setzt wegen technischen Problems kurzzeitig alle US-Flüge aus
- Lawinenunglück: Schweizer Olympia-Teilnehmerin gestorben
- Neues Kabinett in Frankreich nimmt Regierungsgeschäfte auf
- Verivox: Preise für Solaranlagen in zwölf Monaten um zehn Prozent gesunken
- Gericht in Amsterdam verurteilt fünf Männer wegen Gewalt gegen israelische Fußballfans
- Flugtaxi-Entwickler Lilium findet doch noch Käufer
- "Volles Vertrauen": Scherning bleibt Trainer in Braunschweig
- Hongkong setzt Belohnung für Hinweise zu sechs im Ausland lebenden Aktivisten aus
- Pietreczko bleibt auf der Insel - und will Weltmeister werden
- Opposition in Südkorea strebt Amtsenthebungsverfahren gegen Präsident Han an
- NHL: Peterka beendet Durststrecke mit Buffalo
- 34:0-Sieg: Packers lösen Play-off-Ticket in der NFL
- "Hoffen wir's": Musiala blickt positiv auf Vertragsgespräche
- "Das war für Mo": Orlando siegt dank Rookie da Silva
- Netanjahu sieht "Fortschritte" auf Weg zu Geiselabkommen
- Bleibt Alonso? Carro: "Wir gehen davon aus"
- Lahm sieht "erfolgreiches" Jahr 2024 für deutschen Fußball
- Papst Franziskus eröffnet bei Christmette Heiliges Jahr
- Früherer US-Präsident Clinton mit Fieber im Krankenhaus
- BBL: Ulm verliert in letzter Sekunde
- Neue Machthaber in Syrien empfangen Vertreter Jordaniens und Katars
- Spitzenreiter Melsungen schüttelt Verfolger Hannover ab
- Darts-WM: Pietreczko auch nach Weihnachten weiter dabei
- Tausende bei Lichterkette und AfD-Demo nach Anschlag in Magdeburg
- Frankreichs Präsident Macron ernennt neue Regierung
US-Drohneneinsätze mit Nutzung von Ramstein beschäftigen Bundesverfassungsgericht
Eine mögliche Mitverantwortung Deutschlands für US-Drohneneinsätze und die Schutzpflichten des Staats sind am Dienstag vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt worden. In Karlsruhe ging es um eine Verfassungsbeschwerde von zwei Männern aus dem Jemen, die nach ihren Angaben einen Drohnenangriff mit mehreren Toten in ihrem Heimatort miterlebt hatten. Für solche Einsätze nutzt das US-Militär seinen Luftwaffenstützpunkt Ramstein in Rheinland-Pfalz. (Az. 2 BvR 508/21)
Das Gericht muss grundsätzliche Fragen beantworten, bei denen es auch um die Beziehung Deutschlands zu verbündeten Staaten geht. Die Beschwerdeführer sehen ihr Grundrecht auf Leben verletzt. Sie wollen erreichen, dass Deutschland sie vor Drohnenangriffen schützt. Die Bundesregierung solle gegenüber den USA auf die Einhaltung des Völkerrechts hinwirken, fordern sie.
Deutschland trage eine Mitverantwortung für die Drohneneinsätze, weil Ramstein ein wichtiger Datenknotenpunkt für das US-Militär ist. Die Drohnen starten zwar nicht von Ramstein aus und werden auch nicht von dort aus gesteuert. Signale werden aber von den USA per Kabel nach Ramstein geleitet und von dort über eine Satellitenrelaisstation weitergefunkt. Ramstein sei damit zentral für die Einsätze, argumentieren die Jemeniten.
Auch gegenüber Bündnispartnern müsse die Bundesregierung "klar und nachdrücklich auf die Einhaltung der humanitär-völkerrechtlichen Prinzipien hinwirken und hierfür effektive Maßnahmen ergreifen", sagte Anwalt Andreas Schüller vor Gericht.
Dieses muss nun entscheiden, ob Deutschland überhaupt mitverantwortlich sein kann für mögliche Völkerrechtsverstöße anderer Staaten im Ausland - und somit in solchen Fällen eine Schutzpflicht für Ausländer im Ausland hat. Ein wichtiger Punkt dabei ist der Bezug zum deutschen Staatsgebiet.
Unklar ist, ob dieser Bezug eng genug ist, wenn es nur um Datenübertragung geht. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, an das sich die Jemeniten zuvor gewandt hatten, sah das nicht so. Nachdem es die Klage im November 2020 abgewiesen hatte, wandten sich die Männer an das Verfassungsgericht.
Dieses hatte im Mai 2020 in einem anderen Fall entschieden, dass die deutsche Staatsgewalt auch dann an die Grundrechte gebunden bleibt, wenn sie außerhalb des deutschen Staatsgebiets tätig ist. Damals ging es um die Überwachung der Telekommunikation von Ausländern im Ausland durch den Bundesnachrichtendienst.
Auch im aktuellen Fall geht es um den Schutz von Ausländern im Ausland. Allerdings liegt die Sache etwas anders, weil die Bundesrepublik nicht direkt beteiligt ist. Der Bundesregierung geht die Beschwerde der Jemeniten zu weit. Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium, Thomas Hitschler (SPD), argumentierte vor Gericht mit Sicherheitsbedenken.
Müsste die Bundesregierung gegenüber Verbündeten wegen deren Verhaltens im Ausland intervenieren, würde das die Bündnisfähigkeit Deutschlands nachhaltig belasten, sagte er. Die Sicherheit Deutschlands hänge aber maßgeblich von der Zusammenarbeit mit Partnern in Nato und EU ab.
Nach Angaben der Bundesregierung versicherten die USA, dass Drohnen von Deutschland aus nicht gestartet, gesteuert oder befehligt würden und dass die US-Streitkräfte bei ihren Aktivitäten geltendes Recht einhielten. Deutschland und die USA seien in einem "fortlaufenden und vertrauensvollen Dialog" zur Nutzung von Ramstein, erklärte das Verteidigungsministerium.
Wegen der internationalen Dimension des Falls befasste sich das Gericht in der Verhandlung nicht nur mit dem deutschen Recht, sondern auch mit dem Völkerrecht. Dieses schützt zwar Zivilisten, die nicht angegriffen werden dürfen - allerdings verbietet es nicht, dass bei Attacken auf militärische Ziele auch Zivilisten als sogenannter ziviler Kollateralschaden getötet werden, wie Gerichtsvizepräsidentin Doris König ausführte.
Umstritten ist dabei, wer als Zivilist gilt und ob beispielsweise Mitglieder von nichtstaatlichen bewaffneten Gruppen oder Informanten für Geheimdienste dazu gehören. Das Gericht befragte zu diesen Fragen auch Völkerrechtsexperten. Ein Urteil gab es am Dienstag noch nicht, es fällt meist einige Monate nach der mündlichen Verhandlung.
A.Motta--PC