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Bundesregierung ruft Israel zu Verzicht auf geplante Golan-Ansiedlungen auf
Bundesregierung ruft Israel zu Verzicht auf geplante Golan-Ansiedlungen auf / Foto: Jalaa MAREY - AFP

Bundesregierung ruft Israel zu Verzicht auf geplante Golan-Ansiedlungen auf

Die Bundesregierung hat Israel zum Verzicht auf die geplante verstärkte Besiedlung der besetzten Golanhöhen aufgerufen. "Die Ansiedlung von Zivilbevölkerung steht im Widerspruch zum Besatzungsrecht", sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amts am Montag in Berlin. Daher rufe die Bundesregierung Israel auf, "von diesem Vorhaben Abstand zu nehmen". Die Bundesregierung bleibe bei ihrer Haltung, dass das von Israel besetzte Gebiet völkerrechtlich zu Syrien gehöre.

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Das israelische Kabinett hatte am Sonntag einen Plan verabschiedet, die Bevölkerung auf den besetzten Golanhöhen verdoppeln. Dies solle den Staat Israel stärken, teilte die israelische Regierung mit.

Etwa 30.000 israelische Staatsbürger leben derzeit in 34 Orten auf den von Israel annektierten Golanhöhen. Hinzu kommen 23.000 Drusen - eine Gemeinschaft, deren Religion aus dem Islam hervorgegangen ist. Die Drusen bezeichnen sich zumeist als Syrer, haben aber in Israel Einwohner-Status.

Angesichts der anhaltenden israelischen Angriffe auf Ziele in Syrien rief das Auswärtige Amt alle Seiten zur Deeskalation auf. Alle Akteure müssten nun "Zurückhaltung üben", sagte der Außenamtssprecher. "Syrien war viel zu lange Spielball ausländischer Mächte, und es geht jetzt darum, die Entwicklungen in Syrien ins Positive zu wenden und negative Entwicklungen nicht zuzulassen."

Seit dem Sturz des langjährigen syrischen Machthabers Baschar al-Assad vor gut einer Woche hat Israel hunderte Angriffe auf militärische Einrichtungen in dem Land ausgeführt. Israel begründet diese damit, dass das militärische Arsenal Syriens nach dem Sturz von Assad nicht in die Hände von Extremisten fallen solle.

Der Außenamtssprecher in Berlin sagte, derartige Interventionen müssten schlüssig begründet werden: "Es liegt ja letztlich an Israel und anderen Akteuren in der Region, wenn sie Sicherheitsinteressen geltend machen, diese darzulegen und auch darzulegen, wie dies im Einklang mit dem Völkerrecht steht."

F.Cardoso--PC