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Ex-Verfassungsschutzchef Haldenwang verteidigt Bundestagskandidatur
Ex-Verfassungsschutzchef Haldenwang verteidigt Bundestagskandidatur / Foto: John MACDOUGALL - AFP/Archiv

Ex-Verfassungsschutzchef Haldenwang verteidigt Bundestagskandidatur

Der bisherige Chef des Bundesamts für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, hat seine Bundestagskandidatur für die CDU verteidigt. "Ich habe mein Amt immer neutral ausgeübt", sagte Haldenwang dem "Spiegel" laut Vorabmeldung vom Freitag. "Das galt auch für den Umgang mit der AfD, die aus rein fachlichen Gründen vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall beobachtet wird." Dass die Partei ihn nach seiner Kandidatur angreife, "war nicht anders zu erwarten", sagte Haldenwang.

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Die AfD fühlt sich seit Jahren wegen der Beobachtung durch den Verfassungsschutz unter Haldenwang ungerecht behandelt. AfD-Chefin Alice Weidel wertete Haldenwangs Kandidatur als "Belohnung" dafür, dass er ihre Partei gezielt benachteiligt habe.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte am Mittwoch den Innenausschuss des Bundestags informiert, dass Haldenwang wegen der Kandidatur seine Geschäfte als Verfassungsschutzchef nicht mehr wahrnimmt. Das Amt wird nun von den Vizepräsidenten Sinan Selen und Silke Willems geführt.

Ein Sprecher Faesers sagte am Freitag vor Journalisten in Berlin, Haldenwang habe aus Sicht der Ministerin sein Amt "sehr umsichtig geführt" und etwa auch bei der Terrorismusbekämpfung "sehr erfolgreiche Arbeit" geleistet. Für die Bewertung von extremistischen Bestrebungen gebe es darüber hinaus fachliche Kriterien. Hier Haldenwang Vorwürfe einer Instrumentalisierung zu machen, sei falsch.

Es sei aber selbstverständlich, dass es "eine klare Trennung" zwischen seiner bisherigen Arbeit und seiner Bundestagskandidatur geben müsse, sagte der Ministeriumssprecher weiter. Haldenwang nehme deshalb seit Mittwoch nun seine Amtsgeschäfte nicht mehr wahr und werde in den Ruhestand ausscheiden.

Haldenwang beteuerte seinerseits gegenüber dem "Spiegel": "Ich hatte mich im Amt dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung verschrieben, sonst nichts. Daran wird sich auch nichts ändern, wenn ich in den Bundestag gewählt werden sollte."

H.Portela--PC