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Bundesverfassungsgericht urteilt Ende November über Strompreisbremse
Das Bundesverfassungsgericht will am 28. November sein Urteil über die Strompreisbremse verkünden. 22 Ökostromerzeuger wenden sich in Karlsruhe gegen die Abschöpfung eines Teils ihrer Erlöse, der zur Finanzierung der Entlastungen genutzt wurde. Sie betreiben Anlagen für Windkraft, Sonnenenergie oder Biomasse. (Az. 1 BvR 460/23 und 1 BvR 611/23)
Die inzwischen ausgelaufene Strompreisbremse war eine Folge des Ukraine-Kriegs. Vor allem wegen ausbleibender Gaslieferungen aus Russland stiegen die Energiepreise in kurzer Zeit stark. Besonders Gas, das auch zur Stromerzeugung verwendet wird, wurde teurer. Auch Betreiber von Anlagen zur Stromproduktion aus anderen Energiequellen konnten ihre Gewinne damals enorm steigern.
Denn an der Strombörse gilt das Merit-Order-Prinzip, auf Deutsch Einsatzreihenfolge: Der Preis wird durch das am teuersten produzierende Kraftwerk bestimmt, das für die Stromerzeugung gebraucht wird. Am teuersten sind normalerweise Gaskraftwerke, Strom aus erneuerbaren Energien kann billiger hergestellt werden.
Als die Preise so stark stiegen, reagierte die Bundesregierung Ende 2022 mit der Strompreisbremse. Diese deckelte für Privathaushalte und kleine Firmen für 80 Prozent des Jahresverbrauchs den Kilowattstundenpreis auf 40 Cent. Für Industriekunden gab es eine Deckelung von 13 Cent zuzüglich Steuern, Abgaben und Umlagen für 70 Prozent des Verbrauchs. Inzwischen sind die Preise wieder gefallen. Die Strompreisbremse lief Ende 2023 aus.
Während der Zeit ihrer Gültigkeit sprang der Staat für die Kosten oberhalb der Preisbremse ein. Zur Mitfinanzierung wurde ein Großteil der sogenannten Zufallsgewinne am Strommarkt zwischen Dezember 2022 und Ende Juni 2023 abgeschöpft. Diese Gewinne seien nicht das Ergebnis unternehmerischer Leistung gewesen, argumentierte die Bundesregierung bei der Verhandlung im September.
Die Ökostromerzeuger halten dagegen, dass es nicht ihre Aufgabe sei, die Stromkunden zu entlasten. Diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe müsse aus Steuermitteln finanziert werden. Außerdem seien sie nicht Schuld an den gestiegenen Strompreisen gewesen, sondern hätten einen weiteren Anstieg sogar verhindert. Die Betreiber fossiler Kraftwerke hätten ebenso herangezogen werden müssen, argumentierten die Beschwerdeführer, das sei aber nicht passiert.
Nach Angaben der Bundesnetzagentur wurden bis Ende September 750 Millionen Euro abgeschöpft. Viele Stromerzeuger hätten aber bislang nicht gezahlt oder sich gar nicht gemeldet, sagte ein Vertreter bei der Verhandlung.
Für das Gericht ist entscheidend, ob es sich um eine Sonderabgabe handelte, für die strenge Regeln gelten, oder doch um eine zulässige Preis- und Erlösregulierung. Wie die Richterinnen und Richter die Frage beurteilen, wird am 28. November verkündet.
O.Gaspar--PC