- Israel verstärkt Angriffe auf Hisbollah-Ziele im Libanon
- Trump nominiert Robert F. Kennedy Jr. als Gesundheitsminister
- Hochrisikopartie in Paris: Israels Gastspiel weitgehend ruhig
- Trotz Absagewelle: England vor direktem Aufstieg
- Nächster Dämpfer für Belgien: Druck auf Tedesco wächst
- Edwards glänzt: Bayern demontiert Alba in der EuroLeague
- Sinner macht Gruppensieg perfekt - Aus für Medwedew
- Löwen und Gummersbach im Viertelfinale - Knorr gibt Comeback
- Schweizer Bundesgericht bestätigt Yoko Ono als Eigentümerin von John Lennons Luxusuhr
- Lehren aus Afghanistan: Scholz mahnt realistische Ziele bei Auslandseinsätzen an
- LeBron James: "Spiele nicht, bis die Räder abfallen"
- DFB-Team: Baumann gegen Bosnien im Tor
- CDU und SPD beschließen Aufnahme von Koalitionsverhandlungen in Sachsen
- Trump nominiert treue Verbündete - Kandidaten für Finanzen und Handel stehen aus
- Initiative zu Entkriminalisierung von Abtreibung - Union kündigt Widerstand an
- Österreich trotz interner Unruhen auf Aufstiegskurs
- Union kündigt Widerstand gegen Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs an
- Betreiber: Gasspeicher fast vollständig befüllt
- Bundesgerichtshof bestätigt in Hamburg verhängte Haftstrafe gegen IS-Rückkehrerin
- Explosionen vor Brasiliens Oberstem Gericht: Polizei sieht mögliches Terror-Motiv
- Metall- und Elektrobranche in Nordrhein-Westfalen übernimmt Pilot-Tarifabschluss
- Frist verpasst: Verfügung gegen Bericht über transidenten Menschen aufgehoben
- SPD-Generalsekretär schlägt Parteitag am 11. Januar vor
- Britische Regierung kündigt Gesetz zu Verbot neuer Kohlebergwerke an
- BAG: Headset-System unterliegt bei Mithören von Vorgesetzten der Mitbestimmung
- Bundesverwaltungsgericht verhandelt über LNG-Terminal in Lubmin
- Haft- und Bewährungsstrafen für Steuerhinterziehung in Millionenhöhe in Krefeld
- Gewinne der Dax-Unternehmen deutlich gesunken
- Zwei Tote in Esslingen: Mietstreitigkeiten offenbar Grund für Tat
- Verdächtiger in Fall von europaweitem Netzwerk von Telefonbetrügern ausgeliefert
- Bundesregierung geht von zehn getöteten Deutschen in Ukraine-Krieg aus
- Zwei Aktivisten wegen Farbattacke auf Stonehenge-Monument beschuldigt
- US-Modekonzern Tapestry verzichtet auf Übernahme von Versace-Eigentümer Capri
- Unbekannte wildern an Teichen in Sachsen mehrere Schwäne
- Nach "Guardian" zieht sich auch spanische "Vanguardia" von Elon Musks X zurück
- EU finanziert erstmals Ukraine-Militärhilfen über gemeinsamen Haushalt
- Verlage scheitern mit Klage gegen Newszone-App von Südwestrundfunk
- Afghanistan-Abzug: Kramp-Karrenbauer lobt Bundeswehr - sieht aber auch Fehler
- EU-Kommission verhängt Wettbewerbsstrafe von 798 Millionen Euro gegen Meta
- König Charles III. besucht an 76. Geburtstag Verteilstelle für Lebensmittel
- Nach Hirscher: Auch Ski-Superstar Vonn wagt Comeback
- FDP-Vize Kubicki entschuldigt sich für Ampel-Bilanz
- Erstes Urteil nach eskaliertem Bauernprotest in Biberach: 4000 Euro Strafe
- Hafturteil nach Brandanschlag auf Einsatzkräfte in Nordrhein-Westfalen rechtskräftig
- Van Aken fordert Ausschluss von Energielobbyisten von UN-Klimagipfel
- Hamburger FDP fordert Zusammenlegung von Bürgerschafts- und Bundestagswahl
- Angeblicher Anschlagsplan gegen Soldaten in Bayern nur erfunden - Syrer frei
- Abgeordnete stellen Gesetz zu Entkriminalisierung von Abtreibung vor
- Klimakonferenz: Verstimmungen werfen schlechtes Licht auf Aserbaidschans Vorsitz
- Trump nominiert Hardliner Gaetz für Posten des Justizministers
Bundesgerichtshof bestätigt in Hamburg verhängte Haftstrafe gegen IS-Rückkehrerin
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Donnerstag die Strafe gegen eine IS-Rückkehrerin bestätigt, die in Hamburg zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt wurde. Die heute 32-Jährige war 2014 mit ihrer damals erst ein Jahr alten Tochter nach Syrien gereist. Dort lebte sie mit ihrem Mann, einem IS-Kämpfer, in einem von der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) kontrollierten Gebiet, wie das Oberlandesgericht der Hansestadt im Februar feststellte. (Az. 3 StR 189/24)
Auch die Frau sei dem IS beigetreten. Sie habe außerdem die ihr vom IS zugedachte Rolle und damit Haushalt und ideologische Kindererziehung übernommen. Dabei habe sie sich den Regeln und Befehlen der Organisation unterworfen. Die Familie sei vom IS alimentiert worden.
Nachdem der Mann von einer Drohne getötet worden war, heiratete die Frau dem Urteil zufolge einen anderen IS-Kämpfer. Später ließ sie sich scheiden. Als sich abgezeichnet habe, dass ihr Wohnort Rakka noch intensiver angegriffen werde, sei sie mit ihren inzwischen drei Kindern in eine andere IS-Hochburg in Syrien gezogen und bis August 2017 dort geblieben. 2018 kehrte sie über die Türkei nach Deutschland zurück.
Das Oberlandesgericht sprach sie der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland in zwei Fällen schuldig, davon in einem Fall in Tateinheit mit Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht für ihre Tochter. Dagegen legte die Angeklagte Revision beim BGH ein.
Dieser ließ die Strafe nun bestehen. Er änderte aber den Schuldspruch und gleichzeitig auch seine Rechtsprechung. Das Oberlandesgericht war im Einklang mit der bisherigen BGH-Rechtsprechung davon ausgegangen, dass hier zwei gleichzeitig abzuurteilende Fälle von Mitgliedschaft in einer Terrorvereinigung vorlägen. In einem davon sei zusätzlich die Fürsorge- und Erziehungspflicht verletzt worden. Das Oberlandesgericht bildete also eine Gesamtstrafe.
Der BGH entschied aber nun, dass alle Betätigungen des Mitglieds für die terroristische Vereinigung grundsätzlich zu einer einzigen Tat verbunden werden. Darum änderte er den Schuldspruch gegen die IS-Rückkehrerin, ließ die vorherige Gesamtstrafe aber in gleicher Höhe als Einzelstrafe bestehen.
P.Queiroz--PC