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Mangelnde Hilfe für Zwangsprostituierte: Menschenrechtsgericht verurteilt Spanien
Eine im Alter von 14 Jahren in Spanien zur Prostitution gezwungene Nigerianerin hat einen Rechtsstreit gegen Spanien gewonnen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilte das Land am Donnerstag in Straßburg zu Schadenersatz, weil die spanische Justiz die Klage der Frau "ohne ausreichende Gründe" zu den Akten gelegt hatte. Die Frau war nach Angaben des Gerichts 2003 als Jugendliche von Schleusern nach Spanien gebracht worden.
Sie wurde in der Nähe von Sevilla in ein Haus gesperrt und zur Prostitution gezwungen. Nach vier Jahren gelang ihr die Flucht. 2011 reichte sie mit Hilfe einer Organisation Klage wegen Menschenhandels und sexueller Ausbeutung ein. Die Straßburger Richter urteilten nun, dass ein Verstoß gegen Artikel 4 der Menschenrechtskonvention vorliege, nämlich gegen das Verbot der Sklaverei.
Die spanische Justiz habe zudem ihre Pflicht zur Ermittlung verletzt. Sie habe zwei Jahre lang keine Maßnahme ergriffen und offensichtliche Spuren nicht weiterverfolgt. Die Entscheidung, die Ermittlungen 2017 vorläufig einzustellen, sei nur "oberflächlich begründet" worden.
Die Justiz habe damit versagt, schwere Vorwürfe des Menschenhandels zu untersuchen, welche verheerende Folgen für die Opfer hätten, betonte das Gericht. Spanien wurde verurteilt, der Klägerin 15.000 Euro Schadensersatz zu zahlen.
G.M.Castelo--PC