- Mindestens 17 Tote durch Hurrikan "Helene" in den USA
- Israelische TV-Sender: Angriff in Beirut galt Hisbollah-Chef - Kreise: Nasrallah "wohlauf"
- Gespräch mit Gegner der Ukraine-Hilfen: Selenskyj trifft Trump in New York
- Israel: Hauptquartier der Hisbollah in Vorort von Beirut angegriffen
- Britische Theater- und Filmlegende Maggie Smith im Alter von 89 Jahren gestorben
- Radtalent Behrens krönt sich zum U23-Weltmeister in Zürich
- Nach Tod von Furrer: Radsport-WM wird wie geplant fortgesetzt
- Parteichefin Weidel soll Kanzlerkandidatin der AfD werden
- Russischer Richter über Gershkovich-Prozess: Keine Beweise geprüft
- Trump und Selenskyj in New York zu Gesprächen zusammengekommen
- Follower zu "Kaltstellen" von Behörden aufgefordert - Haftstrafe in München
- Netanjahu: Israel setzt Einsatz im Libanon bis zum Erreichen "aller" Ziele fort
- Neuer riesiger Kokainfund in Hamburg: Behörden fangen rund zwei Tonnen ab
- Iran: Tausende protestieren gegen Israels Angriffe im Libanon und im Gazastreifen
- Britische Schauspielerin Maggie Smith im Alter von 89 Jahren gestorben
- Netanjahu weist bei UNO Vorwürfe gegen Israel als "Verleumdung" zurück
- Bestatter aus Baden-Württemberg soll Schmuck und Zahngold von Toten gestohlen haben
- Umweltschützer bekräftigen Kritik an Habecks Plänen zu CCS-Technologie
- Papst in Belgien mit Kritik an Missbrauchsaufklärung konfrontiert
- Finnland errichtet Nato-Kommandozentrum in der Nähe der russischen Grenze
- Baerbock warnt bei Vereinten Nationen vor nachlassender Ukraine-Unterstützung
- Schweizer Juniorin Furrer nach Sturz bei Rad-WM gestorben
- Frau stirbt nach Restaurantbesuch in der Oberpfalz - weitere Gäste mit Beschwerden
- Commerzbank äußert sich nicht zum Inhalt von Gesprächen mit Unicredit
- Gericht: Hartes Foul bei Fußball rechtfertigt kein Schmerzensgeld
- EU-Datenschutzverstöße: Weitere Millionenstrafe gegen Facebook-Konzern Meta
- Untersuchung: Stiftung von Ex-Model Naomi Campbell hat Spendengelder veruntreut
- Wenige Wochen alte Pandazwillinge ab Mitte Oktober in Berliner Zoo zu sehen
- UN: Mehr als 3600 Tote durch Bandengewalt in Haiti seit Jahresbeginn
- Ukraine-Treffen während Biden-Besuchs findet am 12. Oktober in Ramstein statt
- Migration: Länder erhöhen mit eigenem Sicherheitspaket Druck auf die "Ampel"
- Israel und Hisbollah setzen Angriffe nach Scheitern von Waffenruhe-Initiative fort
- Agrarpaket der Bundesregierung auch im Bundesrat angenommen
- Von der Leyen empfängt britischen Premier Starmer am Mittwoch in Brüssel
- 76-Jähriger in München von S-Bahn erfasst und getötet
- Niederlande: Erneuerbare stellen erstmals über die Hälfte der Stromproduktion
- Hamburger Grünen-Abgeordnete tritt aus Partei aus und schließt sich Linksfraktion an
- Vor Sondierungen in Brandenburg: Woidke und Wagenknecht führen Gespräch
- Mieter haben künftig Anspruch auf Installation von Balkonsolargeräten
- Jogger stirbt in Sachsen bei Verkehrsunfall - Verursacher flieht
- Tödliche Polizeischüsse auf Mann in Nienburg: Ermittlungen gegen Beamte eingestellt
- Neues Gesetz schützt Schwangere besser vor Übergriffen von Abtreibungsgegnern
- Heil verteidigt Rentenpläne im Bundestag - Weiter Kritik von der FDP
- Alonso hofft auf "den besten" Wirtz - und weniger Abwehrsorgen
- Dürre in Südamerika: Wasserstand des Amazonas in Kolumbien dramatisch gesunken
- Münchner Landgericht reduziert Geldstrafe für früheren Torhüter Jens Lehmann
- Steinmeier und Mattarella begrüßen US-Initiative für Ukraine-Gipfel in Berlin
- Streit um Landtagspräsidenten in Thüringen: CDU rechnet mit Wahl am Samstag
- Bewährungsstrafe in Prozess um Betrug mit falschen Porsche-Fahrzeugen in Aachen
- Mord an Mutter und Bruder: Hohe Jugendstrafe für 18-Jährigen in Magdeburg
Follower zu "Kaltstellen" von Behörden aufgefordert - Haftstrafe in München
Ein Anhänger verschiedener Verschwörungsideologien ist in München als Rädelsführer einer kriminellen Vereinigung zu einer Haftstrafe von fast drei Jahren verurteilt worden. Wie das Landgericht München I am Freitag feststellte, hatte Johannes M. ab dem Jahr 2021 einen Kanal im Onlinedienst Telegram mit vielen Abonnenten betrieben. Diese habe er regelmäßig dazu aufgefordert, Behörden mit Telefonaten und Mails "kaltzustellen".
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden seien daraufhin bedroht und beleidigt sowie Opfer von versuchten Nötigungen geworden. Auch M. selbst habe bei Behörden, aber auch in ärztlichen Praxen angerufen und Menschen mit unflätigen Ausdrücken beleidigt.
Wegen der vielen Anrufe von Followern des Telegram-Kanals hätten manche Behörden tagelang schließen müssen, erklärte das Gericht. Einige Betroffene hätten erhebliche psychische Beeinträchtigungen erlitten. So sei etwa die kriminalpolizeiliche Hauptsachbearbeiterin in dem Verfahren schon seit fast zwei Jahren wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung krankgeschrieben.
M. soll die Staatlichkeit Deutschlands ablehnen und Anhänger einer "kruden Mischung" von Verschwörungsmythen sein, die sich an Elementen der sogenannten Qanon-Bewegung und der Reichsbürgerszene orientiere. Reichsbürger sehen die Bundesrepublik nicht als einen legitimen Staat an und fühlen sich an Gesetze, Verwaltungsakte und Gerichtsentscheidungen vielfach nicht gebunden. Es gibt Überschneidungen mit Rechtsextremisten und Anhängern weiterer Verschwörungsideologien.
Die Einrichtung des Telegram-Kanals habe auf einer weltverschwörerischen Weltanschauung beruht und Mitgliedern die Möglichkeit gegeben, sich aktiv zu beteiligen, erklärte das Gericht. Zweck der Gruppe sei die Begehung von Straftaten zu Lasten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Behörden gewesen. Der Angeklagte habe als Rädelsführer agiert und den Kanal auch genutzt, um öffentlich zu Straftaten aufzufordern.
Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten gegen M. wegen der Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung und vieler anderer Straftaten. Die hohe Zahl an Taten sowie Vorstrafen des Angeklagten seien strafverschärfend gewertet worden, hieß es. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann noch Revision zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingelegt werden.
Das Gericht teilte weiter mit, dass zur Urteilsverkündung Zuschauer gekommen seien, um den Angeklagten zu unterstützen. Sie hätten die mündliche Begründung des Urteils häufig gestört und seien schließlich des Saals verwiesen worden.
P.Serra--PC