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Thüringer Landtag tritt erstmals zusammen - Regierung geschäftsführend im Amt
Thüringer Landtag tritt erstmals zusammen - Regierung geschäftsführend im Amt / Foto: Ronny HARTMANN - AFP/Archiv

Thüringer Landtag tritt erstmals zusammen - Regierung geschäftsführend im Amt

Knapp vier Wochen nach der Landtagswahl in Thüringen ist der neue Landtag am Donnerstag erstmals zusammengetreten. In der konstituierenden Sitzung soll unter anderem ein neuer Landtagspräsident oder eine -präsidentin gewählt werden. Erst dann ist das Parlament voll arbeitsfähig. Zunächst sollen die Namen der Abgeordneten aufgerufen und die Beschlussfähigkeit festgestellt werden. Noch vor Feststellung der Beschlussfähigkeit wurde allerdings die Sitzung vom Alterspräsidenten Jürgen Treutler (AfD) wegen Unstimmigkeiten zur Tagesordnung unterbrochen.

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Die Wahl der Parlamentsspitze könnte sich schwierig gestalten. Die AfD, die vom Thüringer Verfassungsschutz als erwiesen rechtsextremistisch eingestuft ist, hat als stärkste Fraktion laut Geschäftsordnung zunächst das Vorschlagsrecht für den Posten. Sie nominierte die Abgeordnete Wiebke Muhsal für das Amt der Landtagspräsidentin.

Die anderen Fraktionen - CDU, BSW, SPD und Linke - lehnen allerdings einen AfD-Politiker an der Spitze des Parlaments ab. CDU und BSW wollten noch vor der Wahl mit einem Antrag eine Änderung der Geschäftsordnung erreichen, so dass bereits vom ersten Wahlgang an Kandidaten aus allen Fraktionen vorgeschlagen werden können. Nach der bisherigen Regelung ist das in den ersten beiden Wahlgängen der stärksten Fraktion vorbehalten. Ein Kandidat braucht, um gewählt zu werden, die einfache Mehrheit, also mehr Ja- als Neinstimmen.

Mit der geplanten Änderung der Geschäftsordnung wollen die anderen Parteien ein AfD-Politiker auf dem Spitzenposten verhindern und eine Hängepartie im Parlament etwa durch Unterbrechungen vermeiden. Die CDU nominierte ihren Abgeordneten Thadäus König als Kandidaten für die Wahl des Landtagspräsidenten.

Mit der Konstituierung des neuen Landtags endet auch die reguläre Amtszeit der rot-rot-grünen Minderheitsregierung von Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke). Die Mitglieder der Regierung bleiben laut Landesverfassung aber bis zum Antritt ihrer Nachfolger weiter geschäftsführend im Amt. Die entsprechenden Urkunden händigte Ramelow seinem Kabinett am Donnerstagmorgen in Erfurt aus.

T.Batista--PC