- Schäden an zwei Unterwasser-Kabeln in der Ostsee wecken Verdacht auf Sabotage
- Ukraine greift Russland mit ATACMS-Raketen an - Moskau droht mit Antwort
- Arbeitskräfte gesucht: Spanien erleichtert Zuwanderung
- US-Republikanerin will Trans-Abgeordneter Zugang zu Damentoilette verwehren
- CDU-Vertreter warnen vor Koalition mit der FDP - Liberale verärgert
- Frankreich schickt letzten Atommüll zurück nach Deutschland
- CDU-Politiker nehmen Pistorius ins Visier: Spott über "Rettungsanker" der SPD
- Curling-EM: Deutschland löst WM-Ticket
- G20-Gipfel in Rio: Scholz warnt Xi vor Eskalation des Ukraine-Kriegs
- "Meine Familie und mich schützen": Wanderwitz kandidiert nicht mehr für Bundestag
- Zwei Säuglinge tot in Wohnung in Sachen-Anhalt gefunden: Mutter in Untersuchungshaft
- Lawrow droht mit "entsprechender" Antwort auf ATACMS-Beschuss
- Spanisches Königspaar besucht erneut Überschwemmungsgebiet
- Schäden an Unterwasser-Kabeln in der Ostsee wecken Verdacht auf Sabotage
- Handgranatenwurf auf Friedhof: Zwei weitere Männer nahe Stuttgart festgenommen
- Attentäter Breivik will 13 Jahre nach Massaker vorzeitige Haftentlassung
- Studie der Regierung sieht großes Potenzial für Solaranlagen an Fernstraßen
- Faeser fordert nach Durchtrennen von Kabel besseren Schutz kritischer Infrastruktur
- Ermittler finden zwei tote Neugeborene in Wohnung in Sachen-Anhalt
- ARD und ZDF ziehen erneut für höheren Rundfunkbeitrag vor Bundesverfassungsgericht
- 1000 Tage Ukraine-Krieg: Kiew und Moskau wollen nicht aufgeben
- FDP will Bundestagsabstimmung über Taurus - Linke verlangt Regierungserklärung
- SPD-Spitze bringt Scholz-Debatte nicht unter Kontrolle - Kanzler-Rückhalt schwindet
- BGH: Unzulässige Bankgebühren können noch nach Jahren zurückgefordert werden
- Russische Zentralbank will an geldpolitischem Kurs gegen Inflation festhalten
- Meta-Kontrollrat: Löschen von Facebook-Posts nach Anschlag in Moskau war falsch
- Berliner Senat verteidigt Kürzungen in Milliardenhöhe - Opposition kritisiert Pläne
- Beschädigte Unterwasserkabel: Baerbock warnt vor Einschüchterungsversuchen
- Moskau: Ukraine beschießt russisches Territorium mit ATACMS-Raketen
- Umweltschützer warnen vor russischem Einfluss auf Brennelementefabrik Lingen
- "Vorfreude ist da": DHB-Frauen starten EM-Vorbereitung
- US-Sondergesandter sieht "echte Chance" auf Waffenruhe zwischen Israel und Hisbollah
- G20-Gipfel in Rio: Bundeskanzler Scholz trifft Chinas Präsident Xi
- Zahl von Gewalt betroffener Frauen steigt - Paus: Hilfegesetz schnell beschließen
- Unions-Parlamentsgeschäftsführer besorgt über Rückzug von Wanderwitz
- ADAC: Skifahren in diesem Winter in vielen Gebieten teurer
- Georgiens Präsidentin ficht Wahlergebnis vor Verfassungsgericht an
- Wück macht Grohs nach Tumor-Diagnose Mut
- Französische Bauern protestieren weiter gegen Mercosur-Abkommen
- Britische Landwirte demonstrieren in London gegen Erbschaftssteuerreform
- Polen: EU-Länder würden Kiew bei Verringerung von US-Hilfen stützen
- Baerbock fordert stärkere Unterstützung für die Ukraine
- Unterbringung nach Tötung von Arzt auf Klinikgelände in Bayern
- EuGH: In Polen und Tschechien lebende EU-Ausländer müssen in Parteien eintreten können
- Industriekonzern Thyssenkrupp meldet weiteren Jahresverlust in Milliardenhöhe
- Nagelsmann warnt vor Saudi-Debatte: "Kann Mannschaft belasten"
- FDP-Fraktion will Bundestag über Taurus für Ukraine abstimmen lassen
- Nato-Generalsekretär Rutte drängt Europäer zu mehr Militärhilfen für Kiew
- Kandidaten-Debatte: Schröder warnt SPD vor Demontage von Kanzler Scholz
- Selenskyj nach 1000 Tagen Ukraine-Krieg: Putin "wird nicht von alleine aufhören"
EuGH-Gutachten: Blutfehde in Familie kann Anerkennung als Flüchtling begründen
Die Verwicklung der Familie in eine Blutfehde kann einem neuen Gutachten am Europäischen Gerichtshof (EuGH) zufolge ein Grund sein, einen Asylbewerber als Flüchtling anzuerkennen. Je nach Lage im Herkunftsland könne die Zugehörigkeit zu dieser Familie ein Verfolgungsgrund sein, argumentierte der zuständige EuGH-Generalanwalt Richard de la Tour in seinen am Donnerstag vorgelegten Schlussanträgen. Ein Urteil ist das noch nicht. (Az. C‑217/23)
Um als Flüchtling anerkannt zu werden, muss jemand bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Flüchtling ist, wer im Herkunftsland Verfolgung wegen seiner sogenannten Rasse, Nationalität, politischen Überzeugung oder Religion befürchten muss - oder aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe. Am EuGH ging es nun um die Frage, ob Mitglieder von in Blutfehden verwickelten Familien als Angehörige einer solchen sozialen Gruppe angesehen werden können.
Vorgelegt hatte die Frage der österreichische Verwaltungsgerichtshof, der über den Fall eines Afghanen entscheiden muss. Der Mann beantragte Asyl in Österreich und begründete das damit, dass ihm in Afghanistan Blutrache drohe. Sein Vater und ein Bruder seien bereits von Cousins getötet worden, die auch ihm nach dem Leben trachteten.
De la Tour erläuterte nun die Voraussetzungen für Flüchtlingsschutz auf Grundlage der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe. Dafür müsse unter anderem eine deutlich abgegrenzte Identität der Gruppe im Herkunftsland nachgewiesen werden - die Gesellschaft müsse sie also als andersartig betrachten.
Das österreichische Gericht zweifelte daran, dass das in dem vorliegenden Fall so ist. Die Blutfehde würde in der Heimatregion des Asylbewerbers traditionell gepflegt, um Streits beizulegen, argumentierte es. Das überzeugte den Generalanwalt aber nicht. Es müsse der Einzelfall betrachtet werden.
Er verwies darauf, dass sich das sogenannte Recht auf Rache von Generation zu Generation übertragen könne. Würde schon ein kleiner Junge verfolgt, nur weil er dieser Familie angehöre, sei das ebenso willkürlich wie eine Verfolgung aus Gründen von ethnischer Zugehörigkeit oder Religion.
Blutfehde könne bedeuten, dass die Familie sich abschotte, führte er aus. In den schlimmsten Fällen würden Jungen aus der Schule genommen. Manche Familien hätten kein Einkommen mehr, weil Hilfe für sie als Beleidigung der anderen Familie, mit der sie eine Blutfehde hätten, angesehen werde.
De la Tour wollte also nicht ausschließen, dass Mitglieder einer in eine Blutfehde verwickelten Familie auch dann von der Gesellschaft als andersartig angesehen werden, wenn die Blutrache dort noch weit verbreitet ist. Vor allem Männer könnten gezwungen sein, sich zu verstecken - entweder um Rache zu entgehen oder weil sie sich weigerten, selbst Rache auszuüben.
Ein Termin für das Urteil am EuGH wurde noch nicht veröffentlicht. Im konkreten Fall entscheidet nach dem EuGH-Urteil das österreichische Gericht, ist dabei aber an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden.
X.Matos--PC