- Nach Abbruch: Kosovo-Spiel wird mit 0:3 gewertet
- Syrien: Mindestens 36 Tote bei israelischen Luftangriffen auf Palmyra
- Klingbeil kündigt "zügige Entscheidung" über SPD-Kanzlerkandidat an
- Bundesgerichtshof bestätigt Bewährungsstrafe gegen Maskenrichter von Weimar
- Neue EU-Kommission: Einigung auf Vizepräsidenten in Sicht
- Trauerfeier für One-Direction-Sänger Payne in England
- Frühere Wrestling-Chefin soll US-Bildungsministerin werden
- USA wollen Kiew Antipersonenminen liefern - Moskau wift USA Verlängerung des Kriegs vor
- Nachbar mit Bolzenschuss und Messer getötet: Angeklagter soll in Psychiatrie
- Autobauer Ford will bis 2027 in Deutschland 2900 Stellen abbauen
- Gysi, Bartsch und Ramelow wollen Linke mit Direktmandaten im Bundestag halten
- Niedersachsen: 21-Jähriger kollabiert bei Polizeieinsatz und stirbt anschließend
- Gericht: Abwahl von Bürgermeister von Ratzeburg durch Bürgerentscheid war ungültig
- Westliche Staaten legen neue Atom-Resolution gegen den Iran vor
- Altmaier siegt zum Auftakt - Deutschland winkt Halbfinale
- Gegen Bayern: Augsburg will kein Punktelieferant sein
- Deutsche Bank steigt bei KI-Startup Aleph Alpha ein
- Zeichen der Freundschaft: Russland schenkt Nordkorea Löwen und Bären
- Mehr als 20 Festnahmen bei europaweitem Schlag gegen Schleuserbande
- Urteil in Düsseldorf: Zwei Jahre Haft für Raser nach tödlichem Verkehrsunfall
- Initiative in Baku für Verzicht auf neue Kohlekraftwerke
- Zentralbank: Flutkatastrophe kostet Spanien 0,2 Prozentpunkte Wirtschaftswachstum
- Gysi, Bartsch und Ramelow wollen Linke mit Direktmandaten bei Bundestagswahl retten
- Klima, Demographie, neue Technologien: Unicef fordert besseren Schutz von Kindern
- Gesetz gegen Abholzung: Große Mehrheit der EU-Staaten gegen Abschwächen
- Mordurteil gegen Täterduo nach Tötung von Vater in Freiburg rechtskräftig
- SPD will "zeitnah" über Kanzlerkandidat entscheiden
- Baerbock und Morgan fordern mehr Ehrgeiz bei Emissionen - Finanzzusagen bekräftigt
- Serienvergewaltiger Pelicot zeigt sich vor Gericht reumütig
- Polizei in Brandenburg setzt Räumung von Tesla-Protestcamp bei Grünheide fort
- CDU, BSW und SPD in Thüringen wollen am Freitag Koalitionsvertrag vorstellen
- Warten auf Nvidia-Quartalszahlen - Aktienmärkte weltweit eher optimistisch
- Frankreichs Präsident Macron will Streit um chinesische Zölle auf Cognac lösen
- Medien: One-Direction-Sänger Payne wird in England beerdigt
- Anlagebetrüger erbeuten hohe sechsstellige Summe von Rentner in Rheinland-Pfalz
- Tod von Frau in Norwegen: Waffenhändler wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht
- Bericht: Zahl der Opfer von Landminen angestiegen - Myanmar am schlimmsten betroffen
- Davis Cup: Deutschland mit Altmaier und Struff im Einzel
- Soli-Topf und Boni-Verzicht: IG Metall und VW-Betriebsrat legen Zukunftsplan vor
- Thüringer Regierung muss Abgeordneten mehr Informationen zu Verfassungsschutz geben
- Weber als Trainer der FC-Frauen freigestellt
- Frankreichs Rechtspopulistin Le Pen droht mit Sturz der Regierung
- Anklage: Karlsruher soll Pay-TV gestreamt und 540.000 Euro eingenommen haben
- Morgan dringt in Rede auf Klimakonferenz auf zügige Abkehr von fossilen Brennstoffen
- Urteil in Hessen: Werbung für Lebensmittel mit Zusatz "Anti-Kater" verboten
- 54-Jähriger in Sachsen-Anhalt hortet Substanzen für Sprengstoffherstellung
- Frau in Bayern mehrere Stunden lang nahe S-Bahnhof vergewaltigt
- Agenturen: Deutscher Staatsbürger in Russland wegen Sabotage-Vorwürfen festgenommen
- Sane sieht seine Zukunft bei den Bayern
- Acrylamid: Schadstoffanteil in den meisten Weihnachtsplätzchen sehr gering
Einsatz für Identitäre Bewegung: Reserveoffizier verliert Dienstgrad
Gegen einen Reserveoffizier der Bundeswehr, der sich für die rechtsextremistische Identitäre Bewegung (IB) engagierte, wird die disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme verhängt. Das teilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Dienstag mit, es bestätigte damit eine Entscheidung des Truppendienstgerichts Süd. Der Oberleutnant der Reserve verliert durch das Urteil eine Übergangshilfe von mehr als 23.000 Euro und darf keinen militärischen Dienstgrad mehr führen. (Az. 2 WD 9.23)
Die Identitäre Bewegung sei nicht vereinbar mit den Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, erklärte das Bundesverwaltungsgericht. Verfassungswidrige Betätigung, die von innerer Überzeugung getragen sei, rechtfertige die disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme.
Der frühere Oberleutnant arbeitete den Angaben zufolge in den Jahren 2015 und 2016 am Aufbau einer Regionalgruppe der Identitären Bewegung in Bayern mit. Er habe an mehreren Demonstrationen teilgenommen und auch an einem Werbefilm der Gruppe mitgewirkt. Dadurch habe er die für Soldatinnen und Soldaten geltende Treuepflicht verletzt.
Die IB widerspreche dem Grundsatz der Gleichheit aller Staatsbürger, der für eine Demokratie essenziell sei, erklärte das Gericht. Der Ideologie der Gruppe zufolge komme es auf die ethnisch-kulturelle Identität eines Menschen an. Sie unterteile in Staatsbürger erster und zweiter Klasse.
Nicht ethnische Deutsche sollten ihrer Auffassung zufolge durch Druck dazu gebracht werden, in Herkunftsländer zurückzukehren. Dadurch werde ihr Anspruch auf gleichberechtigte politische Teilhabe verletzt, ein Kernelement des grundgesetzlichen Demokratieprinzips.
Außerdem lehne die IB den Parlamentarismus und das Mehrparteiensystem ab. Die Forderung nach Abschaffung von Parteien und Parlament stehe in klarem Widerspruch zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
Der frühere Oberleutnant habe die Programmatik der IB gekannt, erklärte das Gericht. Er sei ein gut informierter Insider gewesen. Schon während seines Studiums habe er in einer Zeitschrift publiziert, die von einem Mitgründer der Gruppe herausgegeben worden sei. Da er die politischen Ziele kannte und sie auch habe einordnen können, ging das Gericht davon aus, dass er sich zumindest bedingt vorsätzlich verfassungswidrig betätigte.
G.M.Castelo--PC