- Mord an Mutter und Bruder: Hohe Jugendstrafe für 18-Jährigen in Magdeburg
- DAK-Untersuchung: Drei Viertel der Kinder und Jugendlichen leiden bei Hitze
- Bundesrat: Gesetz zur Förderung der Medizinforschung kann in Kraft treten
- Hurrikan "Helene": Drei Tote im Südosten der USA
- Papst prangert bei Belgien-Besuch Kindesmissbrauch in der Kirche an
- DFB-Comeback für Neuer? Die Bayern halten sich raus
- Prozess um Verkauf unerkannt trächtiger Leihstute: Auch Embryo wechselt Besitzer
- Duell mit Alonso? Kompany lacht Vergleichsfrage weg
- "Unseriös": Wirtschaftsverbände kritisieren geplante Rentenreform scharf
- Mann in Berlin wegen Betrugs mit Gold zu langjähriger Haftstrafe verurteilt
- Gute Nachricht für Meeressäuger: Walfang-Moratorium bleibt bestehen
- Triathlon: Tertsch gewinnt in Weihai
- Neuer für Topspiel gegen Leverkusen fraglich
- Umfrage: Unzufriedenheit mit Scholz - Merz mit leichtem Vorsprung bei K-Frage
- Heil zu Rentenpaket II: Gesetzliche Rente gibt wichtigste Sicherheit im Alter
- Zahl der Arbeitslosen gesunken - Aber nur schleppend anlaufende Herbstbelebung
- Weniger Radio- und Spartensender: Länder legen Reformplan für ARD und ZDF vor
- Durch Modegeschäft tobendes Eichhörnchen sorgt für Feuerwehreinsatz in Bad Segeberg
- Brandenburg: Pegel an Oder sinken - Umweltminister Vogel fordert mehr Schutz
- Hurrikan "Helene" schwächt sich ab - Warnung vor schweren Überschwemmungen in Florida
- Streit um Landtagspräsidenten in Thüringen: CDU rechnet mit neuer Wahl am Samstag
- "Schlechter Witz": Juso-Chef kritisiert Scholz für Umgang mit Asyl-Protestbrief
- Wahl zum Parteichef: Ex-Verteidigungsminister Ishiba wird Japans neuer Ministerpräsident
- Zahl der stationären Behandlungen im Krankenhaus 2023 um 400.000 gestiegen
- China senkt Mindestreserve für Banken - Börsen weiter im Hochflug
- Zwei Männer in den USA hingerichtet - Umstrittener Einsatz von Stickstoffgas in Alabama
- Enttäuschung über Israels Absage an Waffenruhe - Weiter heftige Kämpfe
- Paulo Sergio: "Kompany muss wie Hitzfeld sein"
- Thomas Reis in der Türkei: Gedanken an Schalke und Bochum
- NFL: Cowboys feiern zweiten Saisonsieg
- Peterka: "Samstag geht's für die Jungs auf die Wiesn"
- Lienen kritisiert Fußball-Stars: "Das stößt mich ab"
- Bayern gegen Bayer: Die wichtigsten Duelle beim Topspiel
- Vettel freut sich - Heimspiel für deutsche Segler vor Rügen
- Geschke lobt Lipowitz: "Wird noch einiges kommen"
- Frankfurt hadert mit "lässiger" Schlussphase
- Ballack zum Duell seiner Ex-Klubs: "Bayern das Nonplusultra"
- Rede von Netanjahu bei UN-Generaldebatte in New York
- Bundesrat befasst sich mit Gehsteigbelästigungen und Bundeshaushalt
- Italiens Präsident Mattarella zu Gesprächen mit Scholz und Steinmeier in Berlin
- Armeniens Regierungschef sieht Frieden mit Aserbaidschan "in Reichweite"
- IAEA-Chef Grossi: Iran zeigt "Bereitschaft" für neue Atomgespräche
- Baerbock warnt bei der UNO vor nachlassender Unterstützung für die Ukraine
- Bundestag stimmt für Eindämmung von Betrug mit Schrottimmobilien
- Trump: Treffen mit Selenskyj am Freitag in New York geplant
- Libanons Regierung: 92 Tote durch israelische Angriffe am Donnerstag
- Frankfurt gibt Sieg im Lieblingswettbewerb spät aus der Hand
- Regisseur Almodóvar bei Festival in San Sebastián für Lebenswerk ausgezeichnet
- "Ziel und Ambition": Trapp hofft auf DFB-Chance
- Bemühungen um Entsperrung in Brasilien: X hat Dokumente eingereicht
Rundfunkbeitrag muss in der Regel bargeldlos bezahlt werden
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten können weitgehend auf der bargeldlosen Zahlung des Rundfunkbeitrags bestehen. Nur Zahlungspflichtigen, die kein Girokonto eröffnen können, muss auch eine Barzahlung ohne Mehrkosten möglich sein, wie das Bundesverwaltungsgericht in einem am Donnerstag bekanntgegebenen Urteil vom Vortag entschied. Der ausnahmslose Ausschluss der Barzahlung beim Hessischen Rundfunk verstoße gegen EU-Recht und das Gleichheitsgebot. (Az: 6 C 2.2 und 6 C 3.2)
Geklagt hatten zwei Wohnungsinhaber aus dem Raum Frankfurt am Main. Den 2013 eingeführten Rundfunkbeitrag wollten sie nicht über ihr Konto bezahlen. Sie machten geltend, nach deutschem und auch nach EU-Recht seien Euro-Banknoten "das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel". Daher müsse es möglich sein, den Rundfunkbeitrag damit zu bezahlen. Demgegenüber verlangen die Regelungen des Hessischen Rundfunks eine "unbare Zahlungsweise".
In den Vorinstanzen waren die Klagen erfolglos. Das Bundesverwaltungsgericht legte dann den Streit dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg or. Dieser betonte 2021, dass Euro-Banknoten ein gesetzliches Zahlungsmittel sind, das in der Regel nicht abgelehnt werden darf. Dennoch könne bei einer besonders großen Zahl an Zahlungspflichtigen auch der alleinige bargeldlose Geldverkehr gerechtfertigt sein, wenn den Zahlungspflichtigen andere Wege verfügbar sind.
Das Bundesverwaltungsgericht interpretierte dies nun als "grundsätzliche Verpflichtung zur Annahme von Euro-Bargeld". Ausnahmen seien danach aber möglich. Hier seien die Regelungen des Hessischen Rundfunks mit dem Ziel "der Kostenersparnis sowie der effizienten Durchsetzung der Beitragserhebung" erlassen worden. Dies sei im öffentlichen Interesse im Grundsatz gerechtfertigt, befanden die Leipziger Richter.
Erforderlich sei nach EU-Recht aber eine Ausnahmeregelung für Beitragspflichtige, die nicht über ein Girokonto verfügen. Auf die Möglichkeit der Bareinzahlung bei einem Kreditinstitut könnten diese Personen wegen der damit verbundenen erheblichen Zusatzkosten nicht verwiesen werden. Dies würde auch gegen den Gleichheitssatz verstoßen.
Nach dem Leipziger Urteil muss der Hessische Rundfunk nun eine solche Ausnahmeregelung schaffen. Übergangsweise könne die alte Gebührensatzung aber weiter angewandt werden, wenn der Sender "solchen Beitragspflichtigen, die nachweislich weder bei privaten noch bei öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten ein Girokonto eröffnen können, die Zahlung des Beitrags mit Bargeld ohne Zusatzkosten ermöglicht".
Die Klagen wies das Bundesverwaltungsgericht allerdings ab, weil beide Kläger jeweils über ein Girokonto verfügen.
E.Paulino--PC