- Habeck besucht VW-Werk in Emden
- Habeck und Lies sehen für Meyer Werft gute Zukunftsperspektive
- Hisbollah-Chef: Israel hat mit Explosionen "alle roten Linien überschritten"
- Erstes Dreiergespräch von CDU mit BSW und SPD in Thüringen
- Berichte: Israel erwägt freies Geleit für Hamas-Chef bei Geiselfreilassung
- Europäisches Duell um Ticket zum America's Cup
- CDU-Innenminister Stübgen: Individualrecht auf Asyl "nicht mehr nötig"
- Neugeborene Pandazwillinge in Berliner Zoo: Gewicht binnen zwei Wochen verdoppelt
- Urteil: Denkmalgeschützte frühere Synagoge in Detmold darf nicht abgerissen werden
- Gewalt in Nahost: Lufthansa verlängert Flugstopp nach Tel Aviv und Teheran
- Frauen-Bundesliga: Freiburg gegen Leverkusen wird wiederholt
- Frankreichs Premierminister führt "letzte Beratungen" mit Blick auf neue Regierung
- Bericht: 400.000 Kinder und Jugendliche ohne festen Wohnsitz in Europa
- Kölner Ermittler: Niederländische Mafia für Explosionen verantwortlich
- 22 Krankenkassen erhöhen im laufenden Jahr den Zusatzbeitrag
- Verfahren gegen Höcke in Thüringen wegen Landtagswahl vorläufig eingestellt
- Davis Cup: DTB-Team im Viertelfinale gegen Kanada
- 16 Verletzte bei Unfall zwischen Rettungswagen und Linienbus in Berlin
- 400 Millionen Euro mehr: Regierung weitet Militärhilfe an Ukraine für 2024 aus
- Bundesgerichtshof: Hundehalter muss nach Unfall mit Schleppleine womöglich haften
- Landwirt in Mecklenburg-Vorpommern von umfallendem Traktorreifen erschlagen
- Hunderte Menschen in Norditalien wegen Überschwemmungen evakuiert
- Rad-Legende Wolfshohl mit 85 Jahren gestorben
- Britische Zentralbank hält Leitzinsen unverändert bei fünf Prozent
- Tödliche Walkie-Talkie-Explosionen setzen Hisbollah zu - Auch Luftangriffe Israels
- Wegen AfD: CDU und BSW wollen Regeln für Landtagspräsidentenwahl in Thüringen ändern
- Verbände fordern Gesundheitsgipfel im Kanzleramt
- SUV rast in Italien auf Bürgersteig - Zwei Schülerinnen aus Deutschland getötet
- Rechtsextremistische Kampfsportgruppe: Bundesanwaltschaft erhebt weitere Anklage
- Frau vor zehn Jahren verschwunden: Fast zwölf Jahre Haft für Totschlag in Hamburg
- Familienministerin Paus: Kinderrechte endlich ins Grundgesetz aufnehmen
- Schlechte Zahlen im August: Autobauer fordern Lockerung der EU-Klimavorgaben
- Gladbach vorerst ohne Torhüter Omlin
- Toter 40-Jähriger mit Stichverletzungen auf Friedhof in Bremen gefunden
- Pariser Atomkoalition: 15 Staaten beraten über weltweiten Ausbau von Kernkraft
- "Ganz kleine Nachtmusik": Unbekanntes Mozart-Stück in Leipzig entdeckt
- Weltrangliste: DFB-Team weiter auf Platz 13
- UN-Bericht: Künstliche Intelligenz erfordert global dringend mehr staatliche Regulierung
- Schwedens Königin Silvia bei Spatenstich für sogenanntes Childhood-Haus in Berlin
- Gewerbesteuereinnahmen steigen auf Rekordwert
- ATP in China: Hanfmann gelingt Auftakt, Marterer raus
- Frankreich beantragt 120 Millionen EU-Hilfen für Rodung von Weinbergen
- Regierung plant 2024 zusätzlich 400 Millionen Euro Militärhilfe an Ukraine
- Bundesgerichtshof: Enteisung von Flugzeug rechtfertigt Verspätung nicht automatisch
- Habeck dringt auf staatlich finanzierte Senkung der Stromnetzentgelte
- "In Bochum gewinnen": Kiel selbstbewusst ins Kellerduell
- CDU-Haushaltsexperte Braun: "Gigantische" Rechtsrisiken im Etatentwurf für 2025
- Durchsuchungen gegen illegalen Handel mit Shishatabak in Berlin
- Vor Schiedsspruch im TV-Streit: DAZN deutet Konsequenzen an
- Berlusconi-Erben haben in Streit mit EZB Erfolg vor Europäischem Gerichtshof
Karlsruhe weist AfD-Antrag gegen 2G-Plus-Regelung für Gedenkstunde im Bundestag ab
Das Bundesverfassungsgericht hat einen Antrag der AfD-Bundestagsfraktion gegen die 2G-Plus-Regelung im Bundestag abgewiesen. Der Antrag der AfD sei unzulässig, weil er nicht hinreichend begründe, dass ihr durch die beanstandete Regelung ein "schwerer Nachteil" drohe, schrieben die Karlsruher Richter in dem am Mittwoch ergangenen Beschluss. Die AfD hatte eine einstweilige Verfügung des Gerichts beantragt, um ungeimpften Abgeordneten den Zugang zur Holocaust-Gedenkfeier des Bundestags am Donnerstag zu ermöglichen. (Az. 2 BvE 1/22)
An der Gedenkfeier im Plenum des Parlaments dürfen nach Vorgabe des Bundestagspräsidiums nur nachweislich geimpfte oder genesene Abgeordnete teilnehmen. Abgeordnete, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, dürfen nicht an der Veranstaltung teilnehmen - auch nicht auf den Besuchertribünen. Die AfD-Fraktion und zwei einzelne AfD-Abgeordnete sahen dadurch ihre Oppositionsrechte verletzt.
Das hätten sie aber genauer erklären müssen, teilte der Zweite Senat in Karlsruhe mit. Abgeordnete nähmen an Gedenkstunden normalerweise nur als Zuhörer teil. Die Fraktion habe sich nicht mit der Frage auseinandergesetzt, welche Bedeutung die Teilnahme für "die Wahrnehmung des freien Mandats und die Teilhabe an der politischen Willensbildung" habe.
Ohnehin könne eine Mehrheit der AfD-Abgeordneten dabei sein, erklärte das Gericht. Es erschließe sich nicht, wieso durch den Ausschluss der übrigen Abgeordneten "Missverständnisse hinsichtlich der Position der AfD zum Gedenken an den Holocaust ausgelöst werden" könnten.
Zum Antrag eines einzelnen ungeimpften Abgeordneten teilte Karlsruhe zudem mit, dass dieser die Gedenkstunde auch im Parlamentsfernsehen oder im Internet verfolgen könne. Ihm sei dort keine aktive Rolle zugedacht. Ein anderer Abgeordneter ist von Corona genesen und bemängelte, dass sein Genesenenstatus nach drei Monaten plötzlich verfallen sei, weswegen er nicht teilnehmen könne. Dies stimme aber nicht, erklärte das Gericht, da im Bundestag der Genesenenstatus weiter für sechs Monate gelte.
Den regulären Plenarsitzungen des Parlaments dürfen ungeimpfte Abgeordnete zwar auf der Tribüne beiwohnen. Diese Regelung gilt nach Vorgabe des Bundestagspräsidiums aber nicht für sonstige Veranstaltungen wie etwa Gedenkfeiern.
L.Mesquita--PC