- Shutdown vor US-Wahl scheint abgewendet: Einigung auf Überbrückungshaushalt im US-Kongress
- Woidke will nach Landtagswahl in Brandenburg mit BSW und CDU sondieren
- Regierung: Kliniken im Südlibanon müssen alle nicht dringenden Operationen absagen
- Abgeordnete in MDR-Rundfunkrat: Antrag von AfD Sachsen gegen Wahlverfahren erfolglos
- Dutzende Wohnungen bei Razzia gegen Kinderpornografie in Hessen durchsucht
- CSU nominiert CDU-Chef Merz einstimmig als Unionskanzlerkandidat
- Spanische Regierung hebt Wachstumsprognose für 2024 auf 2,7 Prozent
- Zahl der Panzernashörner in Indien hat sich fast verdreifacht
- EU ruft WTO wegen Chinas Drohung mit Zöllen auf Milchprodukte an
- Frankreichs Premier mahnt neue Regierung, "kein Theater" zu machen
- Kind in Berlin in Katzenbox aus Fenster geworfen: Mutter soll in die Psychiatrie
- Sieg im Derby: Fonseca bleibt im Amt
- Verstappen denkt offen über Formel-1-Abschied nach
- Schach: Russland bleibt suspendiert
- Zahl der Verkehrstoten im Juli gestiegen
- Papst sagt Audienzen wegen "leichter Grippesymptome" ab
- Bericht: Volkswagen will bei Autogipfel mit Habeck neue Elektroprämie fordern
- Suche nach Vermissten nach tödlichen Überschwemmungen in Japan
- Menschenrechtsorganisation und Polizeigewerkschaft kritisieren Sicherheitspaket
- Bayerns FDP-Chef Hagen für Ausstieg aus Ampel-Koalition
- Müllballons aus Nordkorea: Südkorea droht mit "entschlossenem" Durchgreifen
- Brandenburger CDU-Chef Redmann will im Amt bleiben
- Deutsche Exporte in Staaten außerhalb der EU im August rückläufig
- Vergleichsportal: Großteil der Internettarife verteuert sich nach 24 Monaten
- Israel kündigt weitere "umfangreichere und präzisere" Angriffe gegen Hisbollah an
- BSW-Spitzenkandidat Crumbach betont Bedeutung außenpolitischer Themen
- Kühnert fordert von der FDP Entscheidung über die Zukunft der Ampel-Koalition
- Sri Lankas neuer Präsident Dissanayaka offiziell vereidigt
- Milcherzeuger-Verband: Butter könnte bis Weihnachten so teuer werden wie nie zuvor
- Erster Touchdown: St. Brown führt Lions zum Sieg
- Abwehrsorgen? Alonso findet Xhaka-Kritik "total korrekt"
- "Ich weiß es nicht": Zverev lässt Pläne nach Laver Cup offen
- Die Sport-Höhepunkte am Montag, 23. September
- Ägyptens Außenminister warnt vor "Eskalation" und sieht Verantwortung bei Israel
- Frankreichs neue rechtsorientierte Regierung tritt zu erster Kabinettssitzung zusammen
- Katholische Bischöfe bereiten bei Versammlung in Fulda Weltsynode in Vatikan vor
- Sonder-Verkehrsministerkonferenz berät über Deutschlandticket
- Habeck lädt Branche zu Automobilgipfel
- Bundeskanzler Scholz trifft in New York den ukrainischen Präsidenten Selenskyj
- Spitzengremien von CDU und CSU küren Merz zum Kanzlerkandidaten
- Selenskyj besucht zum Auftakt von womöglich entscheidendem USA-Besuch Munitionsfabrik
- Wohl kein Shutdown vor der Wahl: Einigung auf Überbrückungshaushalt im US-Kongress
- Rentenpaket: FDP-Bundestagsfraktion hat noch viele Fragen
- BSW-Co-Chefin Mohamed Ali: Bringen "Offenheit" für Regierungsbeteiligung mit
- SPD gewinnt Landtagswahl in Brandenburg vor AfD - drei Parteien ausgeschieden
- Selenskyj zu Besuch in USA eingetroffen - Treffen mit Biden und Scholz geplant
- AfD-Spitzenkandidat Berndt holt Direktmandat in Wahlkreis Dahme-Spreewald III
- Biden: USA ringen um Verhinderung von weiterer Eskalation in Nahost
- CDU-Spitzenmann Redmann verpasst Direktmandat in Wahlkreis Ostprignitz-Ruppin I
- Woidke verpasst denkbar knapp Direktmandat in Wahlkreis Spree-Neiße I
Gericht: Innenministerin Faeser durfte privat zu Corona-Spaziergängen twittern
Eine private Äußerung von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) zu sogenannten Corona-Spaziergängen über den Kurzbotschaftendienst Twitter ist rechtmäßig gewesen. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin laut Mitteilung vom Dienstag im Fall einer am 19. Januar veröffentlichten Nachricht. "Ich wiederhole meinen Appell: Man kann seine Meinung auch kundtun, ohne sich gleichzeitig an vielen Orten zu versammeln", hatte Faeser auf ihrem privaten Account getwittert.
Geklagt hatte ein Veranstalter von Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen, der die Ministerin dazu verpflichten wollte, die Äußerung zu unterlassen. Der Veranstalter habe jedoch nicht ausreichend beweisen können, dass ihn der Tweet in den eigenen Rechten beeinträchtige, begründete das Gericht seine Entscheidung. Demnach steht die Aussage der Ministerin in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausübung ihres Amts.
Darüber hinaus sei die von Faeser verbreitete Äußerung nicht dazu geeignet, "interessierte Bürger" von einer Teilnahme abzuhalten. Ohnehin beziehe sich der Tweet nicht auf die angemeldeten Proteste, sondern auf unangemeldete sogenannte Spaziergänge gegen die staatlichen Corona-Maßnahmen, "bei denen sich Protestierende unangemeldet gezielt an vielen Orten gleichzeitig versammelten". Diese Protestform habe der Betroffene gar nicht geplant.
Weiterhin handle es sich bei Faesers Äußerung lediglich um einen unverbindlichen Appell, der keine generelle Abwertung oder Missbilligung von Protesten gegen die Corona-Regeln enthalte. Der Tweet habe nicht darauf abgezielt, regierungskritische Positionen herabzusetzen, sondern auf die Erschwernisse für die Sicherheitsbehörden durch Demonstrationen an zahlreichen Orten gleichzeitig hingewiesen. Über eine Beschwerde gegen den Beschluss würde das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entscheiden.
O.Gaspar--PC